Die Bahnpraxis ist kein Regelwerk, und die Texte geben nur die Meinung der Autoren wieder. Die Artikel werden zwar in der Redaktion gegengelesen, aber nicht vollständig fachlich validiert. Enrico Schneider, der Autor des Artikels von 2020, ist auch kein Fachautor, wie man unter der Artikelüberschrift lesen kann. Fraglich ist auch, wer in der Ausgabe 03/2021 unter dem Titel „Bahnpraxis B antwortet“ geschrieben hat. Der Autor? Ein Fachautor von I.NBB 42? Irgendwer?
Der 2020er Artikel ist auch widersprüchlich:
- Er schreibt, bei der Vorbeifahrt der Zugspitze am Signal erhält er eine PZB-Zwangsbremsung und der Zug wäre kurz hinter dem Signal zum Stehen gekommen. Damit ist die Sache klar, und niemand muß mehr Geschichten von der Wachsamkeitstaste erzählen: PZB-Zwangsbremsung am Hauptsignal, also Befehl erforderlich.
- Aber: Eine PZB-Zwangsbremsung wegen nicht bedienter Wachsamkeitstaste erfolgt nicht bei der Vorbeifahrt der Zugspitze am Signal, sondern nach besagten 4/2,5 Sekunden. Welche Entfernungen das sind, haben wir ja bereits geklärt. Das heißt, wenn die Zwangsbremsung bei Vorbeifahrt der Zugspitze am Signal erfolgt ist, dann waren es nicht die 1000 Hz, sondern die 2000 Hz und somit auch nicht die vergessene Wachsamkeitstaste. Und genau aus diesem Grund interessiert die vergessene Wachsamkeitstaste nicht: Wenn es hier nämlich eine 2000-Hz-Beeinflussung war, dann wird es gefährlich, wenn sich die Beteiligten auf die vergessene Wachsamkeitstaste konzentrieren.
Die Antwort des Herren Bahnpraxis B, oder wie auch immer der Verfasser der Antwort in der Ausgabe 03/2021 heißt, ist auch ein Brüller: Erst schreibt er, es wäre der Befehl 12 Grund 1 wegen BM 2018-037 erforderlich, dann schreibt er zwei Absätze darunter, die PZB-Streckeneinrichtung wäre nicht gestört. Die BM 2018-037 verlangt aber nur das Erteilen des Befehls bei (der ersten) Zugfahrt mit besonderem Auftrag wegen Unregelmäßigkeiten an Signalanlagen. Warum also den Befehl schreiben, wenn doch gar keine Unregelmäßigkeit an einer Signalanlage vorliegt? Es war doch bloß die Wachsamkeitstaste, oder etwa nicht? Wird dem Fdl denn in diesem Moment die Störung einer PZB-Streckeneinrichtung bekannt (408.0651 1 (1))? Nein? Aha, dann besteht auch keine Unregelmäßigkeit an Signalanlagen und es wird kein Befehl 12 Grund 1 wegen BM 2018-037 geschrieben.
Die „unternehmensinternen Fachautorvorgaben“ sind einzig und allein das Regelwerk. Alles andere interessiert nicht. Deswegen spare ich mir auch Anfragen an Fachautoren, wie ein Regelwerk zu deuten ist. Wenn sie nicht in der Lage sind, ihr Regelwerk unmißverständlich zu formulieren und in Wahrheit etwas anderes meinen, als eindeutig geschrieben steht, dann haben wir größere Probleme als gedacht.
In der Bahnpraxis wurde derselbe Fehler gemacht, der auch sonst immer gemacht wird: Zwangsbremsung wurde verwechselt mit Beeinflussung. Ist es wirklich so schwer, die Worte in der Fahrdienstvorschrift anzuwenden?
Ja, die Überwachungskurve beginnt unabhängig von der Wachsam-Bedienung (übrigens noch ein Grund für nicht am Hauptsignal). Allerdings beginnt die Überwachungskurve bei 165 km/h und zählt auch nicht sofort herunter. Es mögen keine vier Sekunden sein, eine aber auch eher nicht.fabian_mst hat geschrieben: ↑26.05.2023 23:12:33Übrigens: Bei 160 km/h schaffst du es nicht vier Sekunden weit, schätzungsweise nach einer Sekunde stellt der Zug sich hin.