So eine Richtlinie gibts sicherlich, nur ob sich dran gehalten wird!? Gutes Beispiel für eine "beschissene" Lage des Magneten ist die BR 155 (nahezu Lokmitte). Dann steht in einer Ril geschrieben, dass der Streckenmagnet maximal 6m je Richtung verschoben liegen darf. Es gibt ein Vorsighnal in Hamm, dort liegt der 1000Hz Magnet weit mehr wie 10m verschoben.stuvar hat geschrieben:Es müssen auf beiden Seiten des Fahrzeugs mindestens ein Magnet vorhanden sein. Bei längeren Fahrzeugen brauchts dann 2 Magnete. Es gibt nen Regelwert wie weit der Magnet von der Spitze des Fahrzeugs entfernt sein darf - den genauen Wert kenn ich allerdings nicht .
P.S: Fahrzeuge die im Regelfall nur in eine Richtung fahren (Stwg, Triebköpfe) brauchen natürlich nur einen Magneten.
Timo