In Schwandorf gibt es aber 2 Fälle, da beträgt der Abstand deutlich mehr als 1000 m, in beiden Fällen handelt es sich um ein Lf 6 mit Kennziffer 8:
- Von Klardorf kommend (Streckengeschwindigkeit 130 km/h) beträgt der Abstand zwischen Lf 6 und Lf 7 1400 m. Da am Lf 6 ein GPÜ installiert ist, wirkt sich das natürlich betrieblich nachteilig aus. Soweit ich weiß gibt es die Anordnung so schon länger.
- Von Wackersdorf kommend betrug bis ca. 2020 der Abstand 1050 m, dann wurde das Lf 6 mit GPÜ verlegt und seitdem beträgt der Abstand 1550 m. Die Streckengeschwindigkeit ist an der Stelle auch nur 110 km/h.
Auf beiden Strecken beträgt der Regelbremsweg laut VzG übrigens 1000 m. Ein starkes Gefälle gibt es auch nicht, von Klardorf kommend liegt der Abschnitt sogar in einer Steigung.
Gab es da in letzter Zeit Änderungen im Regelwerk, oder womit können die langen Abstände erklärt werden?