Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
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Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Hallo!
Ich habe mir kürzlich Band 1 des Miba-Reports "Mechanische Stellwerke" gekauft und bin enttäuscht: Die Stellwerkslogik selbst wird nur kurz behandelt und die für mich interessantesten Themen werden mit dem Hinweis, die Beschreibung von Details würde den Rahmen sprengen, übergangen . Auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Bauarten werden wegabstrahiert .
Die Funktionsweise von Streckenblock und Bahnhofsblock habe ich einigermaßen verstanden. Trotzdem würde ich das gerne einmal grafisch aufbereitet sehen, vorzugsweise als Zustandsdiagramm.
Auf http://www.stellwerke.de" target="_blank ist auch der grundsätzliche Aufbau des Verschlusskastens erklärt.
Wo finde ich weitere Quellen zu diesem Thema? Ich möchte unter anderem wissen, wie besondere Fahrstraßenausschlüsse in mechanischen Stellwerken realisiert werden und wo in Bahnhöfen mit mehreren Stellwerken der Fahrstraßenausschluss lokalisiert ist.
In besagtem Werk wird auch behauptet, nur solche Weichen, die mit mehr als 60 km/h spitz oder mit mehr als 120 km/h stumpf befahren werden, müssten verriegelt werden -- und das auch nur, wenn die Stellentfernung mehr als 350 m beträgt. Hier im Stellwerksforum hieß es jedoch mal, alle spitz oder mit mehr als 80 km/h stumpf befahrenen Weichen müssten verriegelt werden. Was stimmt denn nun? Haben sich die Vorschriften irgendwann einmal verändert? Es macht hinsichtlich der Anzahl der erforderlichen Riegel einen großen Unterschied...
Danke im Voraus,
- Christopher
Ich habe mir kürzlich Band 1 des Miba-Reports "Mechanische Stellwerke" gekauft und bin enttäuscht: Die Stellwerkslogik selbst wird nur kurz behandelt und die für mich interessantesten Themen werden mit dem Hinweis, die Beschreibung von Details würde den Rahmen sprengen, übergangen . Auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Bauarten werden wegabstrahiert .
Die Funktionsweise von Streckenblock und Bahnhofsblock habe ich einigermaßen verstanden. Trotzdem würde ich das gerne einmal grafisch aufbereitet sehen, vorzugsweise als Zustandsdiagramm.
Auf http://www.stellwerke.de" target="_blank ist auch der grundsätzliche Aufbau des Verschlusskastens erklärt.
Wo finde ich weitere Quellen zu diesem Thema? Ich möchte unter anderem wissen, wie besondere Fahrstraßenausschlüsse in mechanischen Stellwerken realisiert werden und wo in Bahnhöfen mit mehreren Stellwerken der Fahrstraßenausschluss lokalisiert ist.
In besagtem Werk wird auch behauptet, nur solche Weichen, die mit mehr als 60 km/h spitz oder mit mehr als 120 km/h stumpf befahren werden, müssten verriegelt werden -- und das auch nur, wenn die Stellentfernung mehr als 350 m beträgt. Hier im Stellwerksforum hieß es jedoch mal, alle spitz oder mit mehr als 80 km/h stumpf befahrenen Weichen müssten verriegelt werden. Was stimmt denn nun? Haben sich die Vorschriften irgendwann einmal verändert? Es macht hinsichtlich der Anzahl der erforderlichen Riegel einen großen Unterschied...
Danke im Voraus,
- Christopher
Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Sei fair zu ihm -es ist für Mobahner geschrieben, die interessieren die Innereien nicht.Ich habe mir kürzlich Band 1 des Miba-Reports "Mechanische Stellwerke" gekauft und bin enttäuscht
Mir fällt da spontan das DB-Fachbuch "Das mechanische Stellwerk" ein. Geht zwar auch nur auf das "Einheit" ein und lässt ein paar Details aus, aber die wichtigen Sachen stehen drin. Ergänzung dazu wäre die DS 892 aka "Sig VU", ergänzt die Details, die das Fachbuch auslässt. Enthält viele Tabellen, Zeichnungen und Einbauhinweise. Dann gäbs da noch Vorkriegsliteratur, nur ist die so selten, dass ich nichts darüber sagen kann.Wo finde ich weitere Quellen zu diesem Thema?
Hätte ich was zu, hab nur leider keinen Scanner da. Wo die eingebaut werden ist unterschiedlich, meiner Erfahrung nach größtenteils im Bef- Stw. Gibt aber -wie bei so alten Anlagen üblich- Ausnahmen.Ich möchte unter anderem wissen, wie besondere Fahrstraßenausschlüsse in mechanischen Stellwerken realisiert werden und wo in Bahnhöfen mit mehreren Stellwerken der Fahrstraßenausschluss lokalisiert ist.
Die Regeln waren (sind?) wesentlich komplizierter. 1971 sah es so aus:In besagtem Werk wird auch behauptet, nur solche Weichen, die mit mehr als 60 km/h spitz oder mit mehr als 120 km/h stumpf befahren werden, müssten verriegelt werden
Riegel erhielten:
- Ferngestellte und gegen die Spitze befahrene Weichen mit:
a) V <= 65 km/h *
b) V > 65 km/h (ausser bei kurzen Bauzuständen, wenn Drahtzuglänge < 350m und V < 100 km/h gegen die Spitze, dann Zungenprüfer erlaubt)
- Ferngestellte und stumpf befahrene Weichen mit V > 120 km/h *
- Ferngestellte Schutzweichen *
- Ferngestellte, auf der freien Strecke liegende Weichen, die beim Befahren des falschen Gleises gegen die Spitze befahren werden*
- Ferngestellte Weichen mit 1200m Halbmesser
a) gegen die Spitze befahren
b) stumpf befahren *
Diese Weichen erhalten einen Riegel an der Spitze und einen in Zungenmitte.
- ferngestellte Flachkreuzungen mit beweglichen Herzstückspitzen
- ortsbediente Weichen, die bei Zugfahrten zu sichern sind (ggf. auch nur Riegelschloss möglich)
* heisst: Riegel nur bei Drahtzuglänge > 350m, bei weniger nur Zungenprüfer
Edit: Scheinbar gibts hier wohl einige Leute, die sich für sowas interessieren. Ich hab' eh vor, für unsere Vereinszeitung sowas wie "Signaltechnik für Lokführer" zu machen. Ich könnte ja hier im Forum n Probelauf machen -wenn das gewünscht ist.
Zuletzt geändert von Miri am 28.08.2008 20:57:54, insgesamt 1-mal geändert.
- Michael_Poschmann
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Hallo Meik,
gerne. Interessierte Eisenbahnnarren sollten sich hier finden.
DS 892 ist nicht zufällig auf dem einschlägigen Server der DBAG zu finden? Ein klitzekleiner Hinweis wäre prima.
Gruß
Michael
gerne. Interessierte Eisenbahnnarren sollten sich hier finden.
DS 892 ist nicht zufällig auf dem einschlägigen Server der DBAG zu finden? Ein klitzekleiner Hinweis wäre prima.
Gruß
Michael
Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Nee, ist ja kein "Netzzugangskriterium". Wenn es die heute noch gibt, dann wahrscheinlich nur für "Insider".DS 892 ist nicht zufällig auf dem einschlägigen Server der DBAG zu finden?
Bzgl. "Das Einheitsstellwerk, das unbekannte Wesen" bin ich noch am überlegen, wo ich anfange, ob Aussen- oder Innenanlage. Beides spielt zusammen und lässt sich schwer getrennt behandeln. Mal sehen.
- Klaus Zimmermann
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Hallo Christopher,
da du in Darmstadt zuhause bist, frag doch mal im Eisenbahnmuseum Kranichstein, ob sich von den ehrenamtlichen Mitarbeitern jemand mit mechanischen Stellwerken auskennt. Vielleicht haben die auch die gesuchte Dienstvorschrift im Archiv.
Viele Grüße
Klaus
da du in Darmstadt zuhause bist, frag doch mal im Eisenbahnmuseum Kranichstein, ob sich von den ehrenamtlichen Mitarbeitern jemand mit mechanischen Stellwerken auskennt. Vielleicht haben die auch die gesuchte Dienstvorschrift im Archiv.
Viele Grüße
Klaus
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Hallo allerseits,
Mit zunehmender Größe eines Bahnhofs wächst die Zahl der erforderlichen Riegel schnell an. Das vergrößert nicht nur die Stellbank, sondern verursacht auch Kosten. Ich vermute mal, dass man deshalb lieber mehrere Stellwerke gebaut hat, auch in Bahnhöfen mit vergleichsweise wenig Verkehrsaufkommen.
Bei Weichen, die mit weniger als 65 km/h befahren werden und weniger als 350 m vom Stellwerk entfernt sind, genügen Zungenprüfer. Wenn ich es richtig verstehe, sind das mechanische Konstruktionen, welche die Zungen auch bei einem Bruch des Stelldrahts festhalten. Eine Rückmeldung ans Stellwerk findet insoweit statt, als der Weichenhebel nicht vollständig umgelegt werden kann, wenn eine der Zungen die Bewegung der anderen nicht mitmacht. Stimmt das?
Gruß,
- Christopher
Nun ja, für mich war es ein Fehlkauf. Jetzt möchte ich wenigstens andere Forenmitglieder vor falschen Erwartungen an dieses Werk bewahren.Meik hat geschrieben:Sei fair zu ihm -es ist für Mobahner geschrieben, die interessieren die Innereien nicht.
Meinst Du das Buch von Warninghoff von 1972?Meik hat geschrieben:Mir fällt da spontan das DB-Fachbuch "Das mechanische Stellwerk" ein.
Aha! Maximale Drahtzuglänge und zulässige Höchstgeschwindigkeit sind also ODER-verknüpft. Ich hatte es so verstanden, dass Weichen nur geriegelt werden müssen, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind.Meik hat geschrieben:Die Regeln waren (sind?) wesentlich komplizierter. 1971 sah es so aus: [...]
Mit zunehmender Größe eines Bahnhofs wächst die Zahl der erforderlichen Riegel schnell an. Das vergrößert nicht nur die Stellbank, sondern verursacht auch Kosten. Ich vermute mal, dass man deshalb lieber mehrere Stellwerke gebaut hat, auch in Bahnhöfen mit vergleichsweise wenig Verkehrsaufkommen.
Bei Weichen, die mit weniger als 65 km/h befahren werden und weniger als 350 m vom Stellwerk entfernt sind, genügen Zungenprüfer. Wenn ich es richtig verstehe, sind das mechanische Konstruktionen, welche die Zungen auch bei einem Bruch des Stelldrahts festhalten. Eine Rückmeldung ans Stellwerk findet insoweit statt, als der Weichenhebel nicht vollständig umgelegt werden kann, wenn eine der Zungen die Bewegung der anderen nicht mitmacht. Stimmt das?
Das wäre super!Meik hat geschrieben:Ich hab' eh vor, für unsere Vereinszeitung sowas wie "Signaltechnik für Lokführer" zu machen. Ich könnte ja hier im Forum n Probelauf machen -wenn das gewünscht ist.
Da zu den Exponaten des Eisenbahnmuseums auch eine Stellbank gehört, nehme ich an, dass entsprechendes Know-How vorhanden ist. Ich werde mal nachfragen...Klaus Zimmermann hat geschrieben:da du in Darmstadt zuhause bist, frag doch mal im Eisenbahnmuseum Kranichstein
Gruß,
- Christopher
Zuletzt geändert von Christopher Spies am 29.08.2008 19:34:39, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Oder man hat einfach die Einfahrgeschwindigkeiten begrenzt. Oder so rumgeknobelt, dass sich möglichst kurze Drahtzuglängen ergeben. Oder man hat zu hmm... exzentrischen Lösungen gegriffen.Mit zunehmender Größe eines Bahnhofs wächst die Zahl der erforderlichen Riegel schnell an. Das vergrößert nicht nur die Stellbank, sondern verursacht auch Kosten. Ich vermute mal, dass man deshalb lieber mehrere Stellwerke gebaut hat, auch in Bahnhöfen mit vergleichsweise wenig Verkehrsaufkommen.
Ja, so ähnlich. Die Zungen müssen der Bewegung der Stellstange folgen. Festhalten der Zungen bei Drahtbruch macht der Weichenantrieb an sich schon. Mehr dazu in Kürze, ich seh schon, dass ich doch mit den Aussenanlagen anfangen muss.Bei Weichen, die mit weniger als 65 km/h befahren werden und weniger als 350 m vom Stellwerk entfernt sind, genügen Zungenprüfer. Wenn ich es richtig verstehe, sind das mechanische Konstruktionen, welche die Zungen auch bei einem Bruch des Stelldrahts festhalten. Eine Rückmeldung ans Stellwerk findet insoweit statt, als der Weichenhebel nicht vollständig umgelegt werden kann, wenn eine der Zungen die Bewegung der anderen nicht mitmacht. Stimmt das?
Ich hab die letzte Ausgabe von '77. Aber Warnighoff stimmt, ja.Meinst Du das Buch von Warninghoff von 1972?
- Daniel Rüscher aka Merlin
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
2 Anmerkungen:
Mehrere Stellwerke wurden auch gebaut um das Bedienpersonal nicht zu überfordern. Oder auch um das prüfen des Fahrweges zu ermöglichen.
Bei einem Drahtbruch schert so wie so der Weichenhebel aus, ebenso bei Auffahren der Weiche.
Welches Buch für dich auch interessant sein könnte ist Stellwerke von Transpress... Bei Bedarf hätt ich auch noch die ISBN da, hab das Buch nämlich selber.
Gruß Daniel
Mehrere Stellwerke wurden auch gebaut um das Bedienpersonal nicht zu überfordern. Oder auch um das prüfen des Fahrweges zu ermöglichen.
Bei einem Drahtbruch schert so wie so der Weichenhebel aus, ebenso bei Auffahren der Weiche.
Welches Buch für dich auch interessant sein könnte ist Stellwerke von Transpress... Bei Bedarf hätt ich auch noch die ISBN da, hab das Buch nämlich selber.
Gruß Daniel
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
"ZRWD" als Suchkriterium eingeben, dann nach der Regelwerksnummer suchen, und schon sind auch auch die "Nichtnetzzugangskriterums-Richtlinien" verfügbar.Meik hat geschrieben:Nee, ist ja kein "Netzzugangskriterium". Wenn es die heute noch gibt, dann wahrscheinlich nur für "Insider".DS 892 ist nicht zufällig auf dem einschlägigen Server der DBAG zu finden?
Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Bringt nur nicht viel, wenn der Weichenhebel durch einen Fahrstrassenhebel festgelegt ist. Dann schert er nur an (Störzeichen wird sichtbar), das Sig bleibt aber in Fahrt. Deswegen die Drahtbruchsperre im Weichenantrieb und ggf. zusätzlich der Riegel: die Weiche darf bei Drahtbruch ihre Lage nicht verändern. Das man dann ggf. beim Auffahren von geriegelten Weichen was kaputt macht muss man halt hinnehmen.Bei einem Drahtbruch schert so wie so der Weichenhebel aus, ebenso bei Auffahren der Weiche.
- Lutz Troitzsch
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Dazu sollte man folgendes wissen
Weichenhebelschaft und Seilscheibe sind über eine Kuppelfeder miteinander verbunden.Diese Verbindung ist unter bestimmten Bedingungen lösbar,bei Drahtbruch und beim Auffahren der Weiche.Dazu muß der Hebel muß sich in einer Endlage befinden.
Der Verschlußbalken der Weiche befindet sich in der oberen oder unteren Endstellung.
Sobald ich die Handfalle betätige wird aus der lösbaren Verbindung eine Starre Verbindung.
Damit beginne ich den Umstellvorgang.
Gleichzeitig kommt der Verschlußbalken in die Mittellage,und verbleibt solange in ihr bis die Handfalle wieder in Grunstellung ist.
Allein schon in einer einfachen Weiche ohne irgendwelche Zusatzeinrichtungen gibt es genügend Sicherheitsmechanismen die sich im Falle einer Störung bemerkbar machen.
Z.B.Anscheren nach dem Umstellvorgang deutet in der Regel auf eine Verschlußstörung hin.
Schwergang beim Umstellen auf magelhafte Pflege oder feste Rolle u.s.w.
Das eine Weichenleitung solange nach dem Stellvorgang reißt ,wo schon die Fahrstraße und das Signal auf Fahrt steht.hab ich zwar in der Praxis noch nie erlebt,aber möglich ist alles.
passieren kann da nichts.
Der Verschlußbalken der Weiche wird durch das entsprechende Verschlußstück der Fahrstraßenschubstange in der Endlage gehalten,somit kann sich die Seilscheibe nicht verdrehen,das Störungszeichen kann somit auch nicht erscheinen.Maximal könnte die Handfalle etwas anklinken,das kommt aber auf den Zustand des Stellwerkes an.
Nur der Lärm im Spannwerksraum läßt mich aufmerksam werden,auch bei Außenspannwerken gibt es ein eindeutiges Geräusch.
Im Weichenantrieb sorgt die Drahtbruchsperre für Sicherheit,und der Winkelhebel läuft an einem der End oder am Mittelanschlag fest,somit verbleibt die Weiche in ihrer Endlage.
Bei Weichen mit einem Riegel wäre das Sekundär den hier werden die Zungen in Ihrer Endlage extra noch einmal festgehalten.Dafür sind Weichen mit einem Riegel nicht Auffahrbar,sollte es dennoch geschehen gibt es richtig Kleinholz.
Weichen mit Zungenprüfer sind auffahrbar,da der Zungenprüfer eine andere Aufgabe wie der Riegel hat.
Der Zungenprüfer überwacht nur das die Zungen in der Endlage sind,aber er legt sie nicht fest wie der Riegel.
In diesem Besonderen Fall würde ich das Signal zurücknehmen bei einer Nicht geriegelten spitz befahrenen Weiche,eine Kontrolle und eine örtliche Sicherung vornehmen.
Der Fahrstraßenhebel wird sich auch etwas schwer in Grundstellung bringen lassen da ja noch das Gewicht des Spannwerkes auf den Verschlußbalken wirkt und dieser gegen das Verschlußstück preßt.
Mfg
Lutz
Weichenhebelschaft und Seilscheibe sind über eine Kuppelfeder miteinander verbunden.Diese Verbindung ist unter bestimmten Bedingungen lösbar,bei Drahtbruch und beim Auffahren der Weiche.Dazu muß der Hebel muß sich in einer Endlage befinden.
Der Verschlußbalken der Weiche befindet sich in der oberen oder unteren Endstellung.
Sobald ich die Handfalle betätige wird aus der lösbaren Verbindung eine Starre Verbindung.
Damit beginne ich den Umstellvorgang.
Gleichzeitig kommt der Verschlußbalken in die Mittellage,und verbleibt solange in ihr bis die Handfalle wieder in Grunstellung ist.
Allein schon in einer einfachen Weiche ohne irgendwelche Zusatzeinrichtungen gibt es genügend Sicherheitsmechanismen die sich im Falle einer Störung bemerkbar machen.
Z.B.Anscheren nach dem Umstellvorgang deutet in der Regel auf eine Verschlußstörung hin.
Schwergang beim Umstellen auf magelhafte Pflege oder feste Rolle u.s.w.
Das eine Weichenleitung solange nach dem Stellvorgang reißt ,wo schon die Fahrstraße und das Signal auf Fahrt steht.hab ich zwar in der Praxis noch nie erlebt,aber möglich ist alles.
passieren kann da nichts.
Der Verschlußbalken der Weiche wird durch das entsprechende Verschlußstück der Fahrstraßenschubstange in der Endlage gehalten,somit kann sich die Seilscheibe nicht verdrehen,das Störungszeichen kann somit auch nicht erscheinen.Maximal könnte die Handfalle etwas anklinken,das kommt aber auf den Zustand des Stellwerkes an.
Nur der Lärm im Spannwerksraum läßt mich aufmerksam werden,auch bei Außenspannwerken gibt es ein eindeutiges Geräusch.
Im Weichenantrieb sorgt die Drahtbruchsperre für Sicherheit,und der Winkelhebel läuft an einem der End oder am Mittelanschlag fest,somit verbleibt die Weiche in ihrer Endlage.
Bei Weichen mit einem Riegel wäre das Sekundär den hier werden die Zungen in Ihrer Endlage extra noch einmal festgehalten.Dafür sind Weichen mit einem Riegel nicht Auffahrbar,sollte es dennoch geschehen gibt es richtig Kleinholz.
Weichen mit Zungenprüfer sind auffahrbar,da der Zungenprüfer eine andere Aufgabe wie der Riegel hat.
Der Zungenprüfer überwacht nur das die Zungen in der Endlage sind,aber er legt sie nicht fest wie der Riegel.
In diesem Besonderen Fall würde ich das Signal zurücknehmen bei einer Nicht geriegelten spitz befahrenen Weiche,eine Kontrolle und eine örtliche Sicherung vornehmen.
Der Fahrstraßenhebel wird sich auch etwas schwer in Grundstellung bringen lassen da ja noch das Gewicht des Spannwerkes auf den Verschlußbalken wirkt und dieser gegen das Verschlußstück preßt.
Mfg
Lutz
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Der Leithammel ist bei Licht besehen auch nur ein Schaf
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Amen!
Nur eins:
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Ein wenig Spiel ist aber doch zwischen Verschlussring und Handfallenstange, von daher kann sich die Seilrolle doch etwas verdrehen. Sollte doch eigentlich reichen, um das Störzeichen zu bringen, oder?Der Verschlußbalken der Weiche wird durch das entsprechende Verschlußstück der Fahrstraßenschubstange in der Endlage gehalten,somit kann sich die Seilscheibe nicht verdrehen,das Störungszeichen kann somit auch nicht erscheinen.Maximal könnte die Handfalle etwas anklinken,das kommt aber auf den Zustand des Stellwerkes an.
- Lutz Troitzsch
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Bei Einheit und S&B wird es sich als Unregelmäßigkeit bemerkbar machen ,das heißt das Störungszeichen kommt etwas aus der Grundstellung, während bei Jüdel und AEG auf Grund der geteilten Seilscheibe das Störungszeichen gröber gefasst ist.Da müßtest Du dann mit dem Hebel daneben vergleichen und wenn Du Glück hast erkennst Du es.
Aber wie gesagt das Siel zwischen Verschlußbalken und Verschlußstück darf nicht zu groß sein dafür gibt es das Blockmaß A.
Während es für die Blockfelder das Blockmaß B (eigentlich nur für Kontrolleure oder Blockmechaniker )
und das Blockmaß C für die Signalwerker gedacht.
Da es aber Unterschiede zwischen ex DB und ex DR gibt kann ich nur für die ex DR sprechen.
Mfg
Lutz
Aber wie gesagt das Siel zwischen Verschlußbalken und Verschlußstück darf nicht zu groß sein dafür gibt es das Blockmaß A.
Während es für die Blockfelder das Blockmaß B (eigentlich nur für Kontrolleure oder Blockmechaniker )
und das Blockmaß C für die Signalwerker gedacht.
Da es aber Unterschiede zwischen ex DB und ex DR gibt kann ich nur für die ex DR sprechen.
Mfg
Lutz
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Hallo allerseits!
Bei den Kranichsteiner Dampfloktagen hat man mich leider auch nur auf das Buch von Warninghoff verwiesen.
Dieses war leider schwer aufzutreiben. Ich habe mir daher erst einmal das Buch "Eisenbahnsicherungstechnik" von Arnold et al. ausgeliehen (1). Ich kann es empfehlen, es hat fast alle meiner Fragen beantwortet.
Zu den Details plane ich das DR-Pendant zum Warninghoff zu Rate zu ziehen (von Stapf) (2).
Was ich noch nicht wirklich verstanden habe ist die Anwendung von Weichenriegeln. Dazu ein Beispiel aus der Praxis:
Weiche 1 wird im geraden Strang mit weniger als 120 km/h befahren. Bei Fahrten von links nach rechts wird sie gegen die Spitze befahren, muss also in der geraden Stellung verriegelt werden. Bei Fahrten von rechts nach links ist keine Verriegelung erforderlich, oder?
Im abzweigenden Strang werden Weiche 1 und Weiche 2 mit 50 km/h befahren (Weichenform 300-1:9). Warum muss Weiche 1 dann bei Fahrten von links nach rechts in der abzweigenden Stellung verriegelt werden? Die Entfernung zum Stellwerk beträgt etwa 150 m Luftlinie, die maximale Stellentfernung für Zungenprüfer kann also eigentlich nicht überschritten sein.
Es erscheint mir etwas sinnfrei, Weiche 1 für eine Zugfahrt in eines der beiden oberen Gleise in der abzweigenden Stellung zu verriegeln, wenn der gleiche Zug unmittelbar danach mit gleicher Geschwindigkeit die nicht geriegelte Weiche 2 befährt. Beide Fahrwege werden sowohl von Güter- als auch von Reisezügen benutzt.
Möchte sich jemand an einer Begründung versuchen?
Gruß,
- Christopher
(1) H. J. Arnold et al.: Eisenbahnsicherungstechnik. Transpress-Verlag, Berlin 1987.
(2) J. Stapf: Mechanisches Stellwerk. Transpress-Verlag, Berlin 1985.
Bei den Kranichsteiner Dampfloktagen hat man mich leider auch nur auf das Buch von Warninghoff verwiesen.
Dieses war leider schwer aufzutreiben. Ich habe mir daher erst einmal das Buch "Eisenbahnsicherungstechnik" von Arnold et al. ausgeliehen (1). Ich kann es empfehlen, es hat fast alle meiner Fragen beantwortet.
Zu den Details plane ich das DR-Pendant zum Warninghoff zu Rate zu ziehen (von Stapf) (2).
Was ich noch nicht wirklich verstanden habe ist die Anwendung von Weichenriegeln. Dazu ein Beispiel aus der Praxis:
Weiche 1 wird im geraden Strang mit weniger als 120 km/h befahren. Bei Fahrten von links nach rechts wird sie gegen die Spitze befahren, muss also in der geraden Stellung verriegelt werden. Bei Fahrten von rechts nach links ist keine Verriegelung erforderlich, oder?
Im abzweigenden Strang werden Weiche 1 und Weiche 2 mit 50 km/h befahren (Weichenform 300-1:9). Warum muss Weiche 1 dann bei Fahrten von links nach rechts in der abzweigenden Stellung verriegelt werden? Die Entfernung zum Stellwerk beträgt etwa 150 m Luftlinie, die maximale Stellentfernung für Zungenprüfer kann also eigentlich nicht überschritten sein.
Es erscheint mir etwas sinnfrei, Weiche 1 für eine Zugfahrt in eines der beiden oberen Gleise in der abzweigenden Stellung zu verriegeln, wenn der gleiche Zug unmittelbar danach mit gleicher Geschwindigkeit die nicht geriegelte Weiche 2 befährt. Beide Fahrwege werden sowohl von Güter- als auch von Reisezügen benutzt.
Möchte sich jemand an einer Begründung versuchen?
Gruß,
- Christopher
(1) H. J. Arnold et al.: Eisenbahnsicherungstechnik. Transpress-Verlag, Berlin 1987.
(2) J. Stapf: Mechanisches Stellwerk. Transpress-Verlag, Berlin 1985.
- Daniel R.
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Ist in dem Buch, das du dir ausgeliehen hast, auch der Aufbau und die Funktion von Prüfern näher beschrieben? Zweck der Zungenprüfer ist ja nicht nur das Überprüfen des ordnungsgemäßen Anliegens der Zunge an der Backenschiene, sondern auch das Festhalten der anliegenden Zunge an der Backenschiene. Er sichert also auch die Weiche und wirkt im Prinzip ähnlich wie ein Riegel. Bei einer Weiche mit Prüfer lässt sich die Fahrstraße mechanisch festlegen, wenn die Weiche und damit auch der Prüfer in die Endlage gekommen sind. Beim Riegel hingegen wird die Endstellung der Weiche nicht so direkt, sondern indirekt überprüft, indem eben entweder der Riegel reingeht oder nicht. Der Riegel ist drin, wenn der Riegelhebel vollständig umgelegt ist und dadurch ist dann der Fahrstraßenhebel nicht mehr verschlossen. Was ich damit sagen wollte ist, dass beide Varianten, also Riegel und Prüfer für Zugfahrten, die eine Weiche spitz befahren, sicher sind. Eins von beiden sollte nur schon vorhanden sein.Christopher Spies hat geschrieben:Es erscheint mir etwas sinnfrei, Weiche 1 für eine Zugfahrt in eines der beiden oberen Gleise in der abzweigenden Stellung zu verriegeln, wenn der gleiche Zug unmittelbar danach mit gleicher Geschwindigkeit die nicht geriegelte Weiche 2 befährt. Beide Fahrwege werden sowohl von Güter- als auch von Reisezügen benutzt.
Grüße
Daniel
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Hallo Daniel,
Das beantwortet aber nicht die Frage, warum Weiche 1 in obigem Beispiel in beiden Stellungen verriegelt werden muss, während man an Weiche 2 nur Zungenprüfer montiert hat.
Gruß,
- Christopher
Ja.Daniel Reinecke hat geschrieben:Ist in dem Buch, das du dir ausgeliehen hast, auch der Aufbau und die Funktion von Prüfern näher beschrieben?
Das ist mir bewusst, auch aus der bisherigen Diskussion zu diesem Thema.Daniel Reinecke hat geschrieben:Zweck der Zungenprüfer ist [...]. Was ich damit sagen wollte ist, dass beide Varianten, also Riegel und Prüfer für Zugfahrten, die eine Weiche spitz befahren, sicher sind. Eins von beiden sollte nur schon vorhanden sein.
Das beantwortet aber nicht die Frage, warum Weiche 1 in obigem Beispiel in beiden Stellungen verriegelt werden muss, während man an Weiche 2 nur Zungenprüfer montiert hat.
Gruß,
- Christopher
Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Richtich. Man kann m.W. aber nur jew. eines anbauen, d.h. entweder einen Zungenprüfer oder einen Riegel. Da der Riegel eh schon vorhanden sein muss, erübrigt sich der Zungenprüfer. Man baut dann halt im Stw gekuppelte Riegelhebel und im Riegel Riegelstangen mit zwei Einschnitten ein.Weiche 1 wird im geraden Strang mit weniger als 120 km/h befahren. Bei Fahrten von links nach rechts wird sie gegen die Spitze befahren, muss also in der geraden Stellung verriegelt werden. Bei Fahrten von rechts nach links ist keine Verriegelung erforderlich, oder?
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Hallo Meik!
Ich wusste nicht, dass sich Zungenprüfer und Riegel ausschließen. Das erklärt einiges.
Danke!
- Christopher
Das heißt also, wenn für eine Fahrstraße ein Riegel benötigt wird, müssen auch Riegel für alle anderen Fahrstraßen über diese Weiche installiert werden, auch wenn für diese Fahrstraßen eigentlich Zungenprüfer reichen würden?Meik hat geschrieben:Richtich. Man kann m.W. aber nur jew. eines anbauen, d.h. entweder einen Zungenprüfer oder einen Riegel.
Ich wusste nicht, dass sich Zungenprüfer und Riegel ausschließen. Das erklärt einiges.
Danke!
- Christopher
Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
Jepp. Der Mehraufwand hält sich allerdings, wie gesagt, in Grenzen. Andere Riegelstangen und 2 gekuppelte Riegelhebel (+ etwas Kleinkram) im Stw, fertig.Das heißt also, wenn für eine Fahrstraße ein Riegel benötigt wird, müssen auch Riegel für alle anderen Fahrstraßen über diese Weiche installiert werden, auch wenn für diese Fahrstraßen eigentlich Zungenprüfer reichen würden?
- Daniel R.
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Re: Miba-Report "Mechanische Stellwerke"
'Tschuldige, dann hatte ich das Problem erst falsch verstanden.
Nachtrag: Ach menno... ich hätte doch mal vorher die vorangegangene Diskussion lesen sollen, der Großteil meiner Erklärung war dann ja wieder überflüssig...
Grüße
Daniel
Wenn man den Riegel schon hat, warum sollte man noch zusätzlich einen Prüfer anbauen? Wenn es technisch überhaupt ginge, wären es bloß unnötige Kosten . Der Riegel muss aber nicht zwangsweise für alle Fahrstraßen über diese Weiche eingelegt werden, wie du ja selber im ersten Beitrag schon geschrieben hast . Wenn die Weiche stumpf befahren wird, befinden sich im Verschlusskasten unter der dem Verschlussbalken des Riegelhebels einfach keine relevanten Verschlussstücke auf der Fahrstraßenschubstange, wodurch es egal ist, ob der Riegel eingelegt ist, oder nicht. Der Fahstraßenhebel für eine "stumpfe" Fahrstraße lässt sich so oder so einlegen. Wird die Weiche spitz befahren, muss der Riegel rein. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: oft lässt sich eine Weiche auch nur in einer Stellung verriegeln, weil z.B. die Weiche in abzweigender Lage nur langsam und/oder von bestimmten Zügen oder Rangierfahrten befahren werden darf, sodass eine Verriegelung nicht nötig wäre. Die Riegelstange hat dann nur eine Kerbe und auf dem Stellwerk haben wir einen "Einsteller-Riegelhebel". Wenn die Weiche aber in beiden Stellungen verriegelt werden muss (wie in dem von dir vorgestellten Fall), haben wir auf dem Stellwerk einen "Doppelsteller-Riegelhebel" und in der Riegelstange sind zwei Kerben.Christopher Spies hat geschrieben:Das heißt also, wenn für eine Fahrstraße ein Riegel benötigt wird, müssen auch Riegel für alle anderen Fahrstraßen über diese Weiche installiert werden, auch wenn für diese Fahrstraßen eigentlich Zungenprüfer reichen würden?Meik hat geschrieben:Richtich. Man kann m.W. aber nur jew. eines anbauen, d.h. entweder einen Zungenprüfer oder einen Riegel.
Nachtrag: Ach menno... ich hätte doch mal vorher die vorangegangene Diskussion lesen sollen, der Großteil meiner Erklärung war dann ja wieder überflüssig...
Grüße
Daniel
Zuletzt geändert von Daniel R. am 09.12.2008 21:19:33, insgesamt 1-mal geändert.