Frage zur Nutzlänge

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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Thomas Laven
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Frage zur Nutzlänge

#1 Beitrag von Thomas Laven »

Wie errechnet sich eigentlich die genaue (Gleis-) Nutzlänge? Denke mal das ist der Abstand zwischen den beiden flankierenden Grenzzeichen (Ra 12/ So 12), oder? Wie sieht das aber bei Stumpfgleisen aus? Wird hier von Grenzzeichen zu Prellbockpufferbohle gerechnet, oder ist da ein "Sicherheitsabstand" vor dem Puffer frei zu halten, der nicht zur Nutzlänge gehört?

Tom

stuvar
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#2 Beitrag von stuvar »

Die Nutzlänge ist stark von der verwendeten Technik abhängig.
Generell berechnet der Planer jedoch 5 m Zuschlag für ungenaues Halten und 5 m Signalsicht.
Bei den Altbauformen vor der Spurplantechnik ist der Platz zwischen Signal und dem Grenzzeichen der Weiche ausschlaggebend. Es kann hierbei aber ggf. Probleme geben wenn eine Fahrstraßenzugschlußstelle zu weit von der Weiche entfernt gelegt wurde.
Dementsprechend können die Nutzlänge eines Gleises in den beiden Richtungen differieren.
Zu den Spurplanstellwerken (speziell im DS-Bereich) kann ich nicht viel sagen. Hier können beide Fälle auftreten.

Auf allen ESTW-Stellwerken ist die Nutzlänge immer von Flankenschutzgebenden Elementen beschränkt. Das können einmal Signale sein oder auch Rangiersignale. Dies können aber auch Flankenschutzweichen sein. Hast du Beispielsweise ein Überholgleis mit einer Flankenschutzweiche an er Einfahrt, so darf der Zug bis zur Weichenspitze (respektive dessen Achszähler) stehen.
Für Gleise mit nur einem Signal gilt dies analog, wobei hier nochmals 10 Meter als Streckschutz eingeplant werden. Nachteil hier sind die Nutzbarkeit in nur einer Richtung und das Rangierverbot in dem Gleis.

Für spezielle Gemeinheiten der Vorschriften kommt sicher noch ein Post nach mir....

P.S: Nachtrag

Zur Frage von Stumpfgleisen: Würde ich genauso veranschlagen. Hier mal ein kurzes Rechenbeispiel:

Länge zwischen Prellbock und Signal = 342 m
Abzüglich 2 mal Signalsicht (wir wollen ja auch wieder wenden können) und 5 m Zuschlag für ungenaues Halten = 327 m


PPS: Für aktuelle LZB-Strecken rate ich noch 10 m Zuschlag für die AFB ein. :mua

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Es gibt nichts bei der Bahn, das es nicht gibt.
Zuletzt geändert von stuvar am 04.02.2004 09:43:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Thomas Laven
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#3 Beitrag von Thomas Laven »

Danke für die ausführliche Antwort Stuvar! Wieder einiges dazu gelernt. Hatte die Abhängigkeit zum folgenden Signalstandort völlig vergessen.

Tom

stuvar
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#4 Beitrag von stuvar »

Keine Ursache. Wenns um spezielle Probleme geht kömmer das auch am Beispiel klären.

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