Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
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F. Lehmann
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Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Sorry, zu früh auf antworten geklickt.
Der springende Punkt ist in meinen Augen nicht VOR dem Signal, sondern der Punkt ist, dass der Zug nicht ohne HALT in eine Rf übergeht. Und gehalten hat er.
Warum steht da trotzdem was vom Signal im Text drin?
Damit der Zug bis ans Ende der Fahrstraße fährt, und nicht einfach irgendwo (10m hinter der Einfahrweiche) anhält und dann nach Auflösung der Fahrstraße als Rangierfahrt in ein Nebengleis rangiert.
Beide Prämissen sind erfüllt. Er hat sein Zielsignal erreicht, und er hat gehalten.
Der springende Punkt ist in meinen Augen nicht VOR dem Signal, sondern der Punkt ist, dass der Zug nicht ohne HALT in eine Rf übergeht. Und gehalten hat er.
Warum steht da trotzdem was vom Signal im Text drin?
Damit der Zug bis ans Ende der Fahrstraße fährt, und nicht einfach irgendwo (10m hinter der Einfahrweiche) anhält und dann nach Auflösung der Fahrstraße als Rangierfahrt in ein Nebengleis rangiert.
Beide Prämissen sind erfüllt. Er hat sein Zielsignal erreicht, und er hat gehalten.
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F(R)S-Bauer
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Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Hallo,
Hier ist die Toleranzbereitschaft in heutiger Zeit gefühlt sehr gering geworden.
Spätesten wenn der NM ins Spiel kommt ist da schnell Ende. Erstmal zur Sicheren Seite fallen.
Grüße
Ralf
Das dürfte heute der kritische Punkt sein.F. Lehmann hat geschrieben: 20.07.2026 18:35:35 ... den dann nach Rücksprache mit dem EVU, ob der Tf abgelöst wird, ...
Hier ist die Toleranzbereitschaft in heutiger Zeit gefühlt sehr gering geworden.
Spätesten wenn der NM ins Spiel kommt ist da schnell Ende. Erstmal zur Sicheren Seite fallen.
Grüße
Ralf
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Guten Morgen,
als Notdienst bei einem großen EVU im Nahverkehr ist für mich die Sache relativ unkompliziert. Ich stimme mich mit dem Notfallmanager ab und der Zug geht in eine Rangierfahrt über.
Ja, das ist im Regelwerk so vielleicht nicht ganz exakt vorgesehen. Aber unser Regelwerk sieht erstmal auch nicht vor, dass ein Zug über das halt zeigende Signal rutscht. Wenn wir wirklich jeden absolut möglichen Fall regeln, dann reicht irgendwann der Speicherplatz des Tablets nicht mehr aus (gibt es bei PDF Dateien eigentliche eine maximale Seitenzahl?).
Ich bin seit mehreren Jahren Notdienst und wir arbeiten mit vielen Notfallmanagern zusammen. Das war bisher immer sehr konstruktiv und ergebnisorientiert. Ihr müsst bedenken, wenn wir uns Boot kommen, ist immer etwas besonderes passiert. Und nicht jede Situation lässt sich immer nach Regelwerk lösen.
Wir können hier jetzt natürlich anfangen und zurücksetzen. Aber dann können wir irgendwann auch anfangen und über eine Evakuierung nachdenken, weil die Sache inzwischen so lange dauert, dass die Fahrgäste zu lange in einer Zwangslage sind.
Aber mal kurz noch ein anderes Thema:
Vor einer Rangierfahrt sind Mitfahrende zu verständigen. Habe ich es jetzt einfach nicht mitbekommen oder ist das hier nicht passiert?
Viele Grüße
Lukas
als Notdienst bei einem großen EVU im Nahverkehr ist für mich die Sache relativ unkompliziert. Ich stimme mich mit dem Notfallmanager ab und der Zug geht in eine Rangierfahrt über.
Ja, das ist im Regelwerk so vielleicht nicht ganz exakt vorgesehen. Aber unser Regelwerk sieht erstmal auch nicht vor, dass ein Zug über das halt zeigende Signal rutscht. Wenn wir wirklich jeden absolut möglichen Fall regeln, dann reicht irgendwann der Speicherplatz des Tablets nicht mehr aus (gibt es bei PDF Dateien eigentliche eine maximale Seitenzahl?).
Ich bin seit mehreren Jahren Notdienst und wir arbeiten mit vielen Notfallmanagern zusammen. Das war bisher immer sehr konstruktiv und ergebnisorientiert. Ihr müsst bedenken, wenn wir uns Boot kommen, ist immer etwas besonderes passiert. Und nicht jede Situation lässt sich immer nach Regelwerk lösen.
Wir können hier jetzt natürlich anfangen und zurücksetzen. Aber dann können wir irgendwann auch anfangen und über eine Evakuierung nachdenken, weil die Sache inzwischen so lange dauert, dass die Fahrgäste zu lange in einer Zwangslage sind.
Aber mal kurz noch ein anderes Thema:
Vor einer Rangierfahrt sind Mitfahrende zu verständigen. Habe ich es jetzt einfach nicht mitbekommen oder ist das hier nicht passiert?
Viele Grüße
Lukas
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Als "Mitfahrende" würde ich hier nur das Betriebspersonal zählen, für die "Fracht" ist diese Information irrelevant.
Falls da ein Kundenbetreuer drauf ist, weiß der, dass nach dem Halten rangiert wird. Nirgendwo ist geregelt, dass das unmittelbar vorher geschehen muss.
Falls da ein Kundenbetreuer drauf ist, weiß der, dass nach dem Halten rangiert wird. Nirgendwo ist geregelt, dass das unmittelbar vorher geschehen muss.
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Och, ich würde als Kunde ggf. schon gern wissen, warum ich nach dem Halt nicht aussteigen darf, sondern erst noch warten muss. Zumindest, wenn es sich um einen Halt am Bahnsteig handelt.
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Die Vorschrift kennt hier aber keine Einschränkung. Auch die Fahrgäste sind Mitfahrende, sie sind entsprechend zu informieren. Das bietet außerdem auch noch einen Service für die Fahrgäste.Barrett hat geschrieben: 02.09.2026 16:20:08 Als "Mitfahrende" würde ich hier nur das Betriebspersonal zählen, für die "Fracht" ist diese Information irrelevant.
Falls da ein Kundenbetreuer drauf ist, weiß der, dass nach dem Halten rangiert wird. Nirgendwo ist geregelt, dass das unmittelbar vorher geschehen muss.
Bei uns im EVU ist das (wenn planmäßig) direkt ins FIS integriert.
Viele Grüße
Lukas
- Achim Adams
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Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Ich habe das immer gerne als eine Frage an meine Azubis genommen "Was musst du laut Regelwerk jetzt machen? Weißt du das heute nicht? Dann schau bitte nach, und mache es morgen richtig."
Am nächstem Tag hub der tatsächlich an, sagte zu mir "Wir beginnen nur eine Rangierfahrt vom Bahnsteig in die Zwischenabstellung." - "Weiß ich doch!" - "Aber ich muss Mitfahrende informieren. Das habe ich hiermit getan."
Völlig richtig! Der hat die Prüfung später auch bestanden.
Am nächstem Tag hub der tatsächlich an, sagte zu mir "Wir beginnen nur eine Rangierfahrt vom Bahnsteig in die Zwischenabstellung." - "Weiß ich doch!" - "Aber ich muss Mitfahrende informieren. Das habe ich hiermit getan."
Völlig richtig! Der hat die Prüfung später auch bestanden.
- Achim Adams
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Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Ein andermal, da mussten wir wegen Weichenproblemen vor der Abfahrt umsetzen.
"Meine Damen und Herren, Sie kommen nun in den Genuss was sonst niemand hat, nämlich eine Bahnhofsrundfahrt! Bleiben Sie bitte sitzen, es geht danach weiter leicht verspätet in die reguläre Fahrt."
"Meine Damen und Herren, Sie kommen nun in den Genuss was sonst niemand hat, nämlich eine Bahnhofsrundfahrt! Bleiben Sie bitte sitzen, es geht danach weiter leicht verspätet in die reguläre Fahrt."
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Ist "Mitfahrende" überhaupt irgendwo definiert? Die 408 kennt da zumindest schon mal keine Definition.lukmilei hat geschrieben: 12.09.2026 23:06:01 Die Vorschrift kennt hier aber keine Einschränkung. Auch die Fahrgäste sind Mitfahrende, sie sind entsprechend zu informieren. Das bietet außerdem auch noch einen Service für die Fahrgäste.
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Sehr stark, sowas mag ich jaAchim Adams hat geschrieben: 13.09.2026 01:08:34 "Aber ich muss Mitfahrende informieren. Das habe ich hiermit getan."
Ich habe dazu gerade mal in unserem Regelbuch geschaut, (auf die schnelle) habe ich dazu keine Definition gefunden. Wobei wir da jetzt wieder beim Thema sind: Muss ich jeden Begriff definieren? Es ist immer ein schmaler Grad. Auf der einen Seite muss natürlich alles (wichtige) geregelt sein, auf der anderen Seite muss es aber auch noch überschaubar und anwendbar sein.Barrett hat geschrieben: 15.09.2026 17:13:03 Ist "Mitfahrende" überhaupt irgendwo definiert? Die 408 kennt da zumindest schon mal keine Definition.
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Ich sage nein. Mitfahrende = eine Person (oder mehrere), die mitfährt. Wer mitfährt, ist mitfahrend. Wegen sowas muss man Regelwerke nicht unnötig in die Länge ziehen.lukmilei hat geschrieben: 15.09.2026 21:31:22 Wobei wir da jetzt wieder beim Thema sind: Muss ich jeden Begriff definieren?
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Es würde zumindest zur Bahn passen, wenn sie auch solche, eigentlich nach Menschenlogik schon ausreichend definierte Begriffe nochmals selbst definieren muss. Wahrscheinlich dann in der Art "Mitfahrende sind natürliche Personen, die sich im Zug befinden, während dieser in Bewegung ist. Personen, die sich nur während des Stillstandes im Zug befinden, sind keine Mitfahrenden, sondern Mitstehende".
Ansonsten ist "Mitfahrende", wenn man aussteigt
Ansonsten ist "Mitfahrende", wenn man aussteigt
- Achim Adams
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Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Sinn und Zweck der Regel ist, dass Mitfahrende sich auf die bevorstehende (möglicherweise unerwartete) Bewegung vorbereiteten, und sich gegebenenfalls einen festen Halt suchen können.
Die Bewegung wurde angekündigt, alles weitere regelt Kollege Darwin.
Da muss nichts näher kleinkariert definiert werden.
Die Bewegung wurde angekündigt, alles weitere regelt Kollege Darwin.
Da muss nichts näher kleinkariert definiert werden.
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Gibt es zu jedem Wort in der deutschen Sprache eine Definition?lukmilei hat geschrieben: 15.09.2026 21:31:22 Wobei wir da jetzt wieder beim Thema sind: Muss ich jeden Begriff definieren?
Bestimmte Begriffe sind ja eigentlich allgemeingültig definiert bzw. gehören zur Allgemeinbildung.
Liebe Grüße
yxyx
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Nur für das historische Interesse: in der DV 408 von 1990 stand: "Nicht zu den Reisenden zählen Eisenbahner, Mitropa- Fahrpersonal, Militärangehörige, Angehörige der Post, der Polizei, des Zolls, wenn sie sich im Dienst befinden, ferner Begleiter von Fahrzeugen, Tieren, anderen Güternund Leichen sowie Eisenbahner auf dem Weg von und zum Dienst, denen die Mitfahrt in Güterzügen gestattet wurde. Im Unterschied zu Reisenden werden sie als 'Personen' bezeichnet."Achim Adams hat geschrieben: 16.09.2026 00:17:25 Da muss nichts näher kleinkariert definiert werden.
Soweit ich das nachvollziehen konnte, ist der Passus mit der Modularisierung der DV 408 Mitte 1999 ersatzlos entfallen.
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Reisende sollten eigentlich keine Mitfahrer sein, sonst wäre ja eine Mitfahrer-Berechtigung sinnfrei.
Und BRW.8581 unterscheidet z.B. zwischen mitfahrenden Personen und Reisenden.
Und BRW.8581 unterscheidet z.B. zwischen mitfahrenden Personen und Reisenden.
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Ich verstehe den Grundtenor der Diskussion nicht. Kunden zu informieren (ob man sie nun als Mitfahrende definiert oder nicht), das gerade etwas anderes als Regelbetrieb (im Sinne des Kunden) stattfindet hat auch was mit Dienstleistungsqualität zu tun.
Die ist leider scheinbar in keinem BRW festgeschrieben.
Die ist leider scheinbar in keinem BRW festgeschrieben.
- SirTobie
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Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Im Ursprungsbeitrag ging es um einen Zug der an einem Zwischensignal kurz stoppt und dann als Rangierfahrt an das teilweise besetzte Gleis vorzieht. Für mich als Fahrgast wäre das nix ungewöhnliches, wenn der Zug an einem Signal vor dem Bahnsteig nochmal halten muss. Ob man da extra eine Durchsage machen muss...
Gruß
Tobias
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Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Wenn der Halt schon angekündigt ist, der Zug hält und die Türen nicht aufgehen, könnte das einen Blinden schon verwirren.
Carsten
Carsten
Re: Einfahrt in besetztes Gleis mit Sh1
Mal wieder eine Regelung, wo wir jetzt die Glaskugel auspacken müssen, wozu die gedacht ist...
Sollte es da wirklich um Reisende gehen, dann weiß ich nicht so recht, was das ein EIU damit vor hat.
Dass es darum geht, dass sich Reisende festhalten sollen, macht finde ich wenig Sinn, immerhin müssen sie das bei regulärem losfahren auch machen, und da wird nichts angekündigt.
Dass es darum geht, dass sich Reisende festhalten sollen, macht finde ich wenig Sinn, immerhin müssen sie das bei regulärem losfahren auch machen, und da wird nichts angekündigt.
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