Achim Adams hat geschrieben: 20.11.2025 00:37:11
Naja, Rangieren tut man innerhalb eines Bahnhofs... nicht auf der freien Strecke.
Ganz so einfach ist das nicht:
- Befahren einer Anst/Awanst ist rangieren auf freier Strecke (nach erfolgter Sperrfahrt)
- Bewegung im Baugleis (außerhalb Bahnhöfen) ist rangieren auf freier Strecke.
- Bei "Rangieren über Ra 10 hinaus (mit Befehl)" kann es durchaus auf die freie Strecke gehen.
um mal nur drei Beispiele zu nennen.
Schaut man allerdings auf den Kontext, sieht man, dass es hier darum geht, am Ende einer Stichstrecke - also auf der freien Strecke, ohne Baugleis, ohne A(w)anst und ohne Befehl - zu rangieren. Die von dir genannten Ausnahmen gibt es durchaus, aber der Grundsatz, also "ohne weiteres" wie Sperrfahrten, Baugleisen oder Befehlen ist eben, dass
grundlegend in Bahnhöfen rangiert wird. Einfach mal so auf mündlichen Auftrag auf der freien Strecke, weit abseits von jeglichen Bahnhöfen und auf mündlichen Auftrag, geht so eben nicht. Geschweige denn hin und her rangieren am Ende einer Stichstrecke zwecks Abstellung, sofern nicht, wie in Brandoberndorf bis vor Kurzem, die Abstellung eine Awanst ist.
Ich wage auch mal zu bezweifeln, dass die das Gleis nur für eine Abstellung zum Baugleis deklarieren wollen... Aber sie haben ja offenbar eine Lösung gefunden, wenn auch etwas unkonventionell. Dafür sind solche Ausnahmeregelungen ja letztendlich da.
P.S. bei der Bahn gibt es niemals "nie" oder "immer", nur Grundsätze und jede Menge Ausnahmen
