Welche Geschwindigkeit gilt?
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Re: Welche Geschwindigkeit gilt?
Ich habe noch mal nachgelesen und die LZB80 gab es wohl ab 1984 mit einer Handvoll Prototypgeräten. Die Serienumrüstung lief 1987 an und fällt damit zeitlich näherungsweise mit der Änderung auf den Vorrang der LZB-Anzeigen zusammen.
Re: Welche Geschwindigkeit gilt?
Also in der Frage geht es ja explizit um heute. Aber machen wir es mal ausführlicher, vielleicht lesen deine Leute ja mit
:
Zur LZB100 gab es von Alwin gute Einführungsvideos; Da ich das eher in meinem Hinterkopf abspeichere, muss ich bei Bedarf auch erst mal in seinen Zusammenfassungen nachschauen:
https://youtu.be/9xzMzxHKOBI
https://youtu.be/ykTvPyIDmn8
(Historie am Anfang und Ende)
Man muss zunächst einmal zwischen Fahrzeuggeräten und Steuerstellen bzw. Zentralen unterscheiden: Zum Zeitpunkt der Bundesbahn waren die LZB100-Steuerstellen und die LZB L72-Zentrale üblich, sowie verschiedene Arten der Anzeige im Fahrzeuggerät, zu denen nicht nur die bekannte Balkenanzeige zählte. Das genaue Datum (bzw. Zeitraum) für die Einführung des Signalvorrangs kann ich jetzt auf die Schnelle nicht herausfinden, war aber so gegen Inbetriebnahme der beiden NBS, also als die Bundesbahn schon quasi wieder vorbei war. Es war da ein komplexes Umstellungsmanagement nötig, wo man itterativ immer wieder an Fahrzeuggeräten und Strecken Updates einspielen musste; ein Prozess der heute kaum denkbar erscheint. Im Endeffekt hat man da quasi Protokolländerungen schrittweise eingeschlichen, während man gleichzeitig die LZB-Steuerstellen noch ein wenig am Leben erhielt und während man die L72-Zentralen auf den Stand der Technik "updatete". Mitte der 1990er hatte man dann relativ zeitnah den Prozess so weit abgeschlossen, dass der Signalvorrang flächendeckend gelten konnte, das haut also zeitlich ganz gut mit der Erklärung hin.
Zur alten Reichsbahn (wo es LZB natürlich nicht gab) krame ich gleich mal ebenfalls Alwin heraus: https://youtu.be/5xehnGxGHSE?t=438
Die Regelung zu den 40 km/h bei Hp2 waren soweit ich das weiß im alten DRG-Signalbuch 1935 ohne sinnvollen gemeinsamen Vorgänger, obwohl sie allgemein schon zugelassen waren. Soweit ich das weiß war vor dem Krieg wegen der damals m.W. tendenziell noch anders gebauten Bahnhöfe (eher mit vielen Weichen anstatt schnellen, eher EKW und DKW als normale Weichen, und in großen Knoten eher Parallelfahrwege, als Fahrwege, die mit über 40 befahrbar sind) und den Dampfloks (nicht zuletzt auch wegen deren eher geringen Reichweite, dem damit nicht ganz so relevanten Einsatzradius des Tf und der dadurch größeren Bedeutung von Streckenkunde) das ganze eh weit weniger Relevant. Mit der Teilung entwickelten sich dann sehr schnell größere Haufen an Detailuntersieden, die man dann nach der Wende wieder auflösen musste, und wo dann die abweichende Bedeutung des Zs5 relativ schnell fiel, während andere Details wie z.B. abweichenden Namen noch relativ lange blieben und mindestens teilweise sogar Zusi noch erlebt haben müssten.

Zur LZB100 gab es von Alwin gute Einführungsvideos; Da ich das eher in meinem Hinterkopf abspeichere, muss ich bei Bedarf auch erst mal in seinen Zusammenfassungen nachschauen:

https://youtu.be/9xzMzxHKOBI
https://youtu.be/ykTvPyIDmn8
(Historie am Anfang und Ende)
Man muss zunächst einmal zwischen Fahrzeuggeräten und Steuerstellen bzw. Zentralen unterscheiden: Zum Zeitpunkt der Bundesbahn waren die LZB100-Steuerstellen und die LZB L72-Zentrale üblich, sowie verschiedene Arten der Anzeige im Fahrzeuggerät, zu denen nicht nur die bekannte Balkenanzeige zählte. Das genaue Datum (bzw. Zeitraum) für die Einführung des Signalvorrangs kann ich jetzt auf die Schnelle nicht herausfinden, war aber so gegen Inbetriebnahme der beiden NBS, also als die Bundesbahn schon quasi wieder vorbei war. Es war da ein komplexes Umstellungsmanagement nötig, wo man itterativ immer wieder an Fahrzeuggeräten und Strecken Updates einspielen musste; ein Prozess der heute kaum denkbar erscheint. Im Endeffekt hat man da quasi Protokolländerungen schrittweise eingeschlichen, während man gleichzeitig die LZB-Steuerstellen noch ein wenig am Leben erhielt und während man die L72-Zentralen auf den Stand der Technik "updatete". Mitte der 1990er hatte man dann relativ zeitnah den Prozess so weit abgeschlossen, dass der Signalvorrang flächendeckend gelten konnte, das haut also zeitlich ganz gut mit der Erklärung hin.
Zur alten Reichsbahn (wo es LZB natürlich nicht gab) krame ich gleich mal ebenfalls Alwin heraus: https://youtu.be/5xehnGxGHSE?t=438
Die Regelung zu den 40 km/h bei Hp2 waren soweit ich das weiß im alten DRG-Signalbuch 1935 ohne sinnvollen gemeinsamen Vorgänger, obwohl sie allgemein schon zugelassen waren. Soweit ich das weiß war vor dem Krieg wegen der damals m.W. tendenziell noch anders gebauten Bahnhöfe (eher mit vielen Weichen anstatt schnellen, eher EKW und DKW als normale Weichen, und in großen Knoten eher Parallelfahrwege, als Fahrwege, die mit über 40 befahrbar sind) und den Dampfloks (nicht zuletzt auch wegen deren eher geringen Reichweite, dem damit nicht ganz so relevanten Einsatzradius des Tf und der dadurch größeren Bedeutung von Streckenkunde) das ganze eh weit weniger Relevant. Mit der Teilung entwickelten sich dann sehr schnell größere Haufen an Detailuntersieden, die man dann nach der Wende wieder auflösen musste, und wo dann die abweichende Bedeutung des Zs5 relativ schnell fiel, während andere Details wie z.B. abweichenden Namen noch relativ lange blieben und mindestens teilweise sogar Zusi noch erlebt haben müssten.
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Re: Welche Geschwindigkeit gilt?
Das ist falsch. Die Geschwindigkeit im EbuLa gilt für die für die Zugfahrt vorgesehenen, planmäßigen Gleise, die reale Geschwindigkeit kann davon aber abweichen. Denn mal so als Beispiel:BenniS. hat geschrieben: 27.01.2025 22:46:55 Hallo!
Die Geschwindigkeit, die im Ebula angezeigt wird, gilt. Wenn du HP2 ohne ZS3 erhältst, im Ebula aber 60 Kmh steht, dürftest du dem entsprechend auch schneller als die Standard 40Kmh fahren.
Wenn die LZB aktiv ist, gelten in diesem Fall die von der LZB freigegebenen Geschwindigkeiten. Siehe auch hier: viewtopic.php?t=15429
Und wenn du merkst, dass du vor Fahrplan unterwegs bist, kannst du auch energiesparend fahren, also rollen lassen.
Koblenz Lützel richtung Neuwied gibt es zwei Laufwege, einmal nach links über das Moselgleis und einmal nach rechts. Auf das Moselgleis gehts dabei mit 40, nach rechts mit 60. Deiner Logik nach dürfte man dort 60 fahren, wenn der Regellaufweg auf das Gleis nach rechts führt, auch wenn man links aufs Moselgleis wechselt. Damit könntest aber sehr schnell dann den Linken Rhein durch einen entgleisten Zug dicht machen.
Von Hp2 abweichende Geschwindigkeiten werden dabei mit einem Eintrag im EbuLa am Signal angezeigt, bspw. A60 bei Ausfahrsignalen. In dem genannten Beispiel kommt es auf die Örtlichkeit und Streckenkunde an. Es kann bspw. sein, dass der allgemeine Laufweg über ein Gleis führt, das mit einem Zs3 und der Kz3 signalisiert ist während der vom Fdl eingestellte eben dann doch 40km/h erlaubt. Für abweichende Gleise im Bahnhof gibt es auch keine alternativen Laufwege im EbuLa, dafür hat man Strecken bzw. Bahnhofskunde.
Re: Welche Geschwindigkeit gilt?
Nicht ganz. Im Fahrplan steht in Spalte 2 immer die Geschwindigkeit für das durchgehende Hauptgleis (also das Minimum von Strecken- und Zug-Höchstgeschwindigkeit). Was dann draußen signalisiert wird, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.KBS386 hat geschrieben: 31.01.2025 00:39:03 Die Geschwindigkeit im EbuLa gilt für die für die Zugfahrt vorgesehenen, planmäßigen Gleise.
Die Einträge "E/A xx" sind ein Relikt aus der H/V-Signal-Zeit, weil man sich so Zs 3 sparen konnte. Ein solcher Eintrag darf aber nur gemacht werden, wenn alle Fahrwege auf Hp 2 an diesen Signalen diese Geschwindigkeit zulassen.