auf Vorschlag von F. Schn. und der formalen Korrektheit halber möchte ich das Thema Türfreigabe und die Bewertung, wann sie als vergessen gezählt wird, ansprechen. Dazu ein paar Zitate
TheShow2006 hat geschrieben:Dieses Vorgehen, die Türen VOR dem Halten öffnen zu müssen, spricht gegen jede Vorschrift. Egal bei welchem Türsystem, es dürfen die Türen erst bei Stillstand des Zuges freigegeben werden (abgesehen mal vom 472, der mir grade mit seiner speziellen Türsteuerung in den Sinn kommt) - Stand aktuelles Regelwerk.
Entweder man baut eine Karenzzeit ein von bspw. 5 Sekunden oder man entfernt diesen Negativeintrag komplett, denn so wie es jetzt ist, ist es am Ziel vorbei.
Achim Adams hat geschrieben:Wer bei uns die Türfreigabe vor Stillstand setzt, fällt durch die Prüfung!
Ich weiß, das Thema hatten wir an anderer Stelle schon, jedoch bisher u.a. unter den Wünschen. Wenn die derzeitige Implementierung regelwidrig ist, finde ich es unter Programmfehler besser aufgehoben.Lukaas hat geschrieben:In TAV kann man beim Anhalten die Taste T gedrückt halten, dann erwischt man den richtigen Zeitpunkt, fährt man jedoch z.B. Dieseltriebwagen wie den 643 handelt man sich bei jedem Halt den Punktabzug ein. Dort soll "in echt" die Türfreigabe erst erfolgen, wenn der Zug steht und der Leuchtmelder für die Haltebremse leuchtet, das ist für Zusi schon zu spät. Der aktuelle Lint (1648) überwacht das sogar, dort muss man nach Halt ca. eine Sekunde warten, bevor man die Türfreigabe geben kann, dreht man den Schalter schon vorher bleiben die Luken dicht.