Mindesstandzeit
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Mindesstandzeit
Ist es möglich die Mindesstandzeit der Züge zu umgehen? Bei Verspätungen ist es sehr problematisch wenn der Zug an jeden kleinen Hp 1 Minute Standzeit hat, somit wird die Verspätung immer größer.
Gruß Klaus
Gruß Klaus
Re: Mindesstandzeit
Ich meine, das geht nur, wenn die planmäßige Aufenthaltszeit entsprechend herabgesetzt wird, also auf unter eine Minute. Auf Eiderstedt funktioniert das ja auch so.
Re: Mindesstandzeit
Wenn du mit TAV fährst, wovon ich ausgehe, denn ansonsten könntest du unabhängig von der Mindeststandzeit einfach die Türen schließen und weiterfahren, geht das mit der Taste "Z" (Zwangsschließen). Abzug bei der Bewertung wird es allerdings immer geben; und dir geht es ja gerade darum, mit der Verspätung auch diesen zu vermeiden. Also: Bewertung in den Einstellungen abschalten!
Gruß
Markus
Gruß
Markus
Re: Mindesstandzeit
Soll die Mindeststandzeit nicht einen gewissen Fahrgastandrang simulieren, sodass man gerade nicht anhalten, Türen frei, Türen zu, weiterfahren kann?
Rolltreppenrechtssteher. Lichtschrankenfreilasser.
Regel Nr 1: Netz hätte einen immer noch locker vor den Zug lassen können, der einen gerade überholt.
Regel Nr 1: Netz hätte einen immer noch locker vor den Zug lassen können, der einen gerade überholt.
Re: Mindesstandzeit
Man kann Fahrgäste stehen lassen. Man sollte und darf aber nicht (siehe Bewertung am Ende der Fahrt).
- Achim Adams
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Re: Mindesstandzeit
Möchstest du einen Simulator der die Realität abbildet, oder möchtest du einen Simulator der dein Ego befriedigt?
Da fehlt eher der Knopf mit dem ich der Leitstelle "erhöhtes Fahrgastaufkommen" mitteile.
Da fehlt eher der Knopf mit dem ich der Leitstelle "erhöhtes Fahrgastaufkommen" mitteile.
Re: Mindesstandzeit
Ist diese Frage an mich gerichtet? Ich habe das Zwangsschließen so gut wie nie benutzt.
- Michael_Poschmann
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Re: Mindesstandzeit
Macht das die Fahrgastzähl-Technik nicht schon automatisch? Zur Not das Einfedern der Fahrzeuge messen und aus dem Fleischgewicht und dessen Änderung auf die Mengen an Kundschaft rückschließen.Achim Adams hat geschrieben:Da fehlt eher der Knopf mit dem ich der Leitstelle "erhöhtes Fahrgastaufkommen" mitteile.
Grüße, nicht ganz ernst gemeint
Michael
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Re: Mindesstandzeit
Ich würde auch gerne die Möglichkeit, Wartezeit auf jeden Wert, nicht volle Minuten zu setzen. In Zusi 2 man könnte die automatische Wartezeit für jeden Zug mit einzelnen Sekunden einstellen, aber jetzt können Sie nur volle Minuten hinzufügen. Verspätet Zug mit wenigen Waggen sollte nicht auf kleine Station mit nur ein paar Passagiere eine Minute warten, das ist nicht realistisch und es macht Verspä̱tung größer.
Entschuldigung für Sprachfehler, übersetzt mit Google.
Entschuldigung für Sprachfehler, übersetzt mit Google.
Zuletzt geändert von Mannerheim am 02.10.2017 13:12:55, insgesamt 3-mal geändert.
- Florian Ziese
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Re: Mindesstandzeit
Ob das automatisiert ganz so einfach geht ist die andere Frage, irgendwie wird man immer mit der Sekundeneinstellung kämpfen müssen. Am einfachsten wäre es natürlich, die Fahrplanzeiten und die Haltezeiten zu entkoppeln. Gerade auch wenn man auf öffentliche Fahrpläne zurückgreift, wo die Haltezeit "nach Fahrplan" entweder 0 oder 1 Minute ist. Sprich entweder halten die Zusi-Züge zu kurz oder zu lang.
Für meine Fahrplanspielereien setzte ich an den kleinen Haltepunkten meist die Ankunft auf 30 s später als die volle Minute (für 1 min-Halte) oder die Abfahrt 20 s später (für 0 min-Halte).
Gruss
Florian
Für meine Fahrplanspielereien setzte ich an den kleinen Haltepunkten meist die Ankunft auf 30 s später als die volle Minute (für 1 min-Halte) oder die Abfahrt 20 s später (für 0 min-Halte).
Gruss
Florian
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Re: Mindesstandzeit
In meinen Fahrplänen (1976, 1981, 1991, 2004, 2005, 2013) habe ich die Haltezeit je nach erwarteten Verkehrsaufkommen des Haltes und Fahrplan des Zuges (knapper/großzügiger Fahrplan) jeweils individuell festgelegt. Bei mit einer Lok bespannten Zug gehe ich von einer Mindesthaltezeit von 25 Sekunden aus, bei Triebwagen auf der Eidelstedter Strecke auch etwas weniger.
So nebenbei bemerkt, auch wenn die Haltezeit mehr als eine Minute beträgt, kommt im Verspätungsfall der Abfahrauftrag für den Zusi-Zug nach ca. einer Minute.
Holger
So nebenbei bemerkt, auch wenn die Haltezeit mehr als eine Minute beträgt, kommt im Verspätungsfall der Abfahrauftrag für den Zusi-Zug nach ca. einer Minute.
Holger
Re: Mindesstandzeit
Habe ich auch gemerkt, aber im Regionalverkehr ist das oftmals trotzdem schon zu lang. Und umgekehrt gibt es auch genügend Fälle, wo auch bei Verspätung eine Haltezeit > 1 Minute realistisch wäre. Eine separate Mindestaufenthaltszeit unabhängig von Differenz zwischen Ankunfts- und Abfahrtszeit wäre also schon schön.Holger Lürkens hat geschrieben:So nebenbei bemerkt, auch wenn die Haltezeit mehr als eine Minute beträgt, kommt im Verspätungsfall der Abfahrauftrag für den Zusi-Zug nach ca. einer Minute.
- Michael_Poschmann
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Re: Mindesstandzeit
Das Einkürzen von Haltezeiten zum Verspätung-Aufholen würde ich ebenfalls begrüßen. Eine Mindest-Haltezeit wäre natürlich die perfekte Lösung, aber vielleicht lässt sich auch an anderer Stellschraube einfacher drehen.
Was mir aufgefallen ist, Abfahrtstzeiten, die nicht 00 als Sekundeneintrag haben, sind für den Lokführer ein wenig irritierend. Im klassischen Buchfahrplan werden ja nur Minuten angegeben. Und wenn Zusi dann - aufgrund der Fahrplandefinition - z.B. 45 s "drüber ist" und abwartet, empfinde ich das als unglücklich. Das korrekt und vorbildorientiert umzusetzen ist natürlich eine Hausaufgabe, welche die Fahrplanbastler zu erledigen haben.
Grüße
Michael
Was mir aufgefallen ist, Abfahrtstzeiten, die nicht 00 als Sekundeneintrag haben, sind für den Lokführer ein wenig irritierend. Im klassischen Buchfahrplan werden ja nur Minuten angegeben. Und wenn Zusi dann - aufgrund der Fahrplandefinition - z.B. 45 s "drüber ist" und abwartet, empfinde ich das als unglücklich. Das korrekt und vorbildorientiert umzusetzen ist natürlich eine Hausaufgabe, welche die Fahrplanbastler zu erledigen haben.
Grüße
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Re: Mindesstandzeit
In meinen Fahrplänen ist bei fast allen Zügen eine Mindesthaltezeit eingetragen. Die beträgt abhängig vom Verkehrsaufkommen des Vorbild und von der Uhrzeit (Berufsverkehr oder Schwachlastzeit) zwischen 20 und 60 Sekunden. In der Regel haben Haltepunkte weniger Haltezeit und größere Bahnhöfen etwas mehr. Bei einer längeren Haltezeit deckelt Zusi aber im Verspätungsfall auf 60 Sekunden. Für die Abfahrtzeit habe ich auch die vorangegangene Fahrtzeit berücksichtigt. Da diese bei N-Zügen der Originalfahrpläne teilweise sehr knapp ist, kommt es dann auch schon mal zu einer Abfahrtzeit von xx.50 Sekunden.
Holger
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- Michael_Poschmann
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Re: Mindesstandzeit
Würde die Abfahrtszeit auf 00 gesetzt (vorbildkonform lt altem Buchfahrplan), so wäre das dem Aufholen von Verspätungen dienlich.
Schon klar, dass z.B. in alten Bildfahrplänen auch mit "Zehnteln" gearbeitet wurde. Aber für den "fahrenden Eisenbahner" war das ohne Bedeutung.
Grüße
Michael
p.s.: Handgestoppter und per Tonbandaufnahme dokumentierter Rekord eines Haltes im heimatlichen Wennemen (stark verspäteter Eilzug) mit dem Austieg von sechs Personen und yl-Wagenzug ohne automatische Türschließeinrichtung (ja, liebe Kinder, das gab es! ): 15s von Anhalten bis zum Wiederaufschalten der 218. Eingespieltes Team und Fahrgäste, die "mitmachen".
Grüße
Michael
Schon klar, dass z.B. in alten Bildfahrplänen auch mit "Zehnteln" gearbeitet wurde. Aber für den "fahrenden Eisenbahner" war das ohne Bedeutung.
Grüße
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p.s.: Handgestoppter und per Tonbandaufnahme dokumentierter Rekord eines Haltes im heimatlichen Wennemen (stark verspäteter Eilzug) mit dem Austieg von sechs Personen und yl-Wagenzug ohne automatische Türschließeinrichtung (ja, liebe Kinder, das gab es! ): 15s von Anhalten bis zum Wiederaufschalten der 218. Eingespieltes Team und Fahrgäste, die "mitmachen".
Grüße
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Re: Mindesstandzeit
15 Sekunden sind halt ein Rekord. In der Regel standen die N-Züge (3 Silberlinge) bei Verspätung so um die 30 Sekunden bei normalen Reisendenaufkommen.
Holger
Holger
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Re: Mindesstandzeit
Heute ist ein EU-Konformer halt nicht unter 60sek zu machen, alleine schon bis alle Trittstufen, Warnpiepser, Lichtschranken etc. "Notariell beglaubigt" Aktiviert und Deaktiviert wurden. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit bis an jeder Tür ein Einstiegsbeauftragter ist, der das ganze erstmal an eine Zentrale Meldet, die dann zusätzlich noch die Türkameras Überprüft und das dann per Elektronischen Verwaltungsakt an den Tf als Abfahrtsauftrag umsetzt.
Gruß Ralf
Gruß Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 07.10.2018 22:28:57, insgesamt 2-mal geändert.
Verstehe die IT, heute: IoF -> Internet over Fax, eine Deutsch Erfindung...
Re: Mindesstandzeit
Zumindest die Dauer des Türen schließen ist für Zusi aber egal, da es ja nur auf das Ende des Fahrgastwechsels ankommt.
Edit: Und mit der EU hat das auch nur bedingt zu tun: Die maßgebende EN 14752 für "Seiteneinstiegssysteme" von 2015 erlaubt es weiterhin, den für die Türfreigabe maßgebenden Stillstand als v < 3 km/h zu definieren [1], ebenso wie eine leichte Überlappung der Bewegung von Spaltüberbrückungen und Türen (max. Türöffnung 40 cm). Wenn das bei keinem in den letzten Jahren in Deutschland zugelassenen Fahrzeug in der Praxis zu beobachten ist, ist das einzig und allein eine nationale Eigenheit unserer Zulassungsbehörden.
[1] Gut, in der Vorgängerfassung von 2005 waren es noch rasante 5 km/h, aber nachdem in einer dazwischenliegenden Entwurfsfassung mal tatsächlich echter Stillstand gefordert war, kann man noch froh sein, dass man sich am Ende auf 3 km/h geeinigt hat. Und auf die Zulassungspraxis hierzulande hat das ja bisher leider ohnehin keinen Einfluss gehabt.
Edit: Und mit der EU hat das auch nur bedingt zu tun: Die maßgebende EN 14752 für "Seiteneinstiegssysteme" von 2015 erlaubt es weiterhin, den für die Türfreigabe maßgebenden Stillstand als v < 3 km/h zu definieren [1], ebenso wie eine leichte Überlappung der Bewegung von Spaltüberbrückungen und Türen (max. Türöffnung 40 cm). Wenn das bei keinem in den letzten Jahren in Deutschland zugelassenen Fahrzeug in der Praxis zu beobachten ist, ist das einzig und allein eine nationale Eigenheit unserer Zulassungsbehörden.
[1] Gut, in der Vorgängerfassung von 2005 waren es noch rasante 5 km/h, aber nachdem in einer dazwischenliegenden Entwurfsfassung mal tatsächlich echter Stillstand gefordert war, kann man noch froh sein, dass man sich am Ende auf 3 km/h geeinigt hat. Und auf die Zulassungspraxis hierzulande hat das ja bisher leider ohnehin keinen Einfluss gehabt.
Zuletzt geändert von Jan am 08.10.2018 21:06:28, insgesamt 2-mal geändert.