Damit ist gemeint, daß bei den ersten (beiden) Bremsungen dem Lokführer noch Hoppalas (in gewissen Rahmen) verziehen werden. Denn er braucht diese beiden, um zu erfahren (im wahrsten Sinne des Wortes), wie der Zug bremstechnisch "tickt". Wie schon erwähnt, können zwei auf dem Bremszettel identische Garnituren mit 118 % in R und 8 Klotzbremsen so vollkommen unterschiedlich wirken, daß da bei gleicher Bremsbedienung in beiden Fällen äußerst unterschiedliche Reaktionen entstehen. (Je nachdem, welche Bremsbauart im Wagenzug zahlenmäßig dominanter ist.)
Wörtlich genommen: Außer dem Triebfahrzeugführer können
- das Triebfahrzeug selbst (durch Zwangsbremsungen, ausgelöst von einer Zugsicherungseinrichtung, der Sicherheitsfahrschaltung oder durch Unterbrechung einer Sicherheitsschleife),
- der Zug selbst (durch Zwangsbremsung, z.B. unterbrochene HL),
- der Zugführer (veraltet, durch Zugführerbremshahn) und
- der Fahrgast (durch Fahrgastnotbremse)
bremsen. Aber so wars wohl nicht gemeint
[/klugscheißmodus]
Grüße
Johannes