Hallo an die Bremsprobe-Experten,
wie erklärt ihr euch, dass die 915, wenn beim Lösegang der zweigängigen vollen Bremsprobe nicht gelöste Druckluftbremsen festgestellt werden,
nicht die Bedienung des Angleichers vorsieht,sondern den Lösezug und anschließendes erneutes Anlegen und Lösen?
Gerade, wenn es z. B. eine ganze Gruppe im Zug betrifft oder man zu Beginn der Bremsprobe den Lösezustand an einem Fahrzeug mit leerer A-Kammer festgestellt hat,
wäre doch das Angleichen viel geschickter und schneller?
Danke und Grüße
Denis
Angleichen bei der vollen Bremsprobe
- Denis Schmidt
- Beiträge: 377
- Registriert: 06.06.2002 19:52:55
- Achim Adams
- Beiträge: 1239
- Registriert: 05.06.2004 23:06:03
Re: Angleichen bei der vollen Bremsprobe
Was mache ich denn bei einer vollen Bremsprobe? Da prüfe ich, ob unter normalen Bedingungen die Bremsen ordungsgemäß anlegen und lösen.
Was mache ich mit dem Angleicher? Damit überliste ich das Steuerventil und gaukele diesem vor dass es unter Normalbedingen arbeitet.
Wenn ich in der vollen Bremsprobe einem Element etwas vorlügen muss, kann ich genausogut die Schauzeichen manuell grün oder rot anmalen.
Was mache ich mit dem Angleicher? Damit überliste ich das Steuerventil und gaukele diesem vor dass es unter Normalbedingen arbeitet.
Wenn ich in der vollen Bremsprobe einem Element etwas vorlügen muss, kann ich genausogut die Schauzeichen manuell grün oder rot anmalen.
- Zimmer
- Beiträge: 1001
- Registriert: 20.12.2003 01:45:59
- Aktuelle Projekte: Selbst + ständig = selbständig. :D
- Wohnort: Kaiserslautern
Re: Angleichen bei der vollen Bremsprobe
Ich nehme an, daß die "zweigängige" volle Bremsprobe die Bremsprobe ohne Zustandsgang am Reisezug ist?
Da stand sogar vor der großen Bremsbeamtenverwirrungsübung bereits geschrieben, daß genau so zu verfahren ist (allerdings auch nur in diesem Fall). Sonst nämlich nur Lösezug, ausschalten und bezetteln. -> neu ist die Regelung also nicht.
Wie Achim schon sehr treffend ausgeführt hat, ist das auch logisch. Wobei der Angleicher ja noch zu den Regelbedienhandlungen zählt, der Schnelldruckregler da eher "Trickkiste" ist
Da stand sogar vor der großen Bremsbeamtenverwirrungsübung bereits geschrieben, daß genau so zu verfahren ist (allerdings auch nur in diesem Fall). Sonst nämlich nur Lösezug, ausschalten und bezetteln. -> neu ist die Regelung also nicht.
Wie Achim schon sehr treffend ausgeführt hat, ist das auch logisch. Wobei der Angleicher ja noch zu den Regelbedienhandlungen zählt, der Schnelldruckregler da eher "Trickkiste" ist
- Denis Schmidt
- Beiträge: 377
- Registriert: 06.06.2002 19:52:55
Re: Angleichen bei der vollen Bremsprobe
Ja, richtig. Volle Bremsprobe ohne Zustandsgang (Rz/Gz).Zimmer hat geschrieben:Ich nehme an, daß die "zweigängige" volle Bremsprobe die Bremsprobe ohne Zustandsgang am Reisezug ist?
Da stand sogar vor der großen Bremsbeamtenverwirrungsübung bereits geschrieben, daß genau so zu verfahren ist (allerdings auch nur in diesem Fall). Sonst nämlich nur Lösezug, ausschalten und bezetteln. -> neu ist die Regelung also nicht.
Was ist die "Bremsbeamtenverwirrungsübung"?
- Zimmer
- Beiträge: 1001
- Registriert: 20.12.2003 01:45:59
- Aktuelle Projekte: Selbst + ständig = selbständig. :D
- Wohnort: Kaiserslautern
Re: Angleichen bei der vollen Bremsprobe
Damit meinte ich die Überführung der einfach zu merkenden und handzuhabenden Regeln der alten DS 915 01 in das neue Machwerk.
- Denis Schmidt
- Beiträge: 377
- Registriert: 06.06.2002 19:52:55
Re: Angleichen bei der vollen Bremsprobe
Mit der "alten" DS 915 01 meinst du welches Gültigkeitsdatum?
- Zimmer
- Beiträge: 1001
- Registriert: 20.12.2003 01:45:59
- Aktuelle Projekte: Selbst + ständig = selbständig. :D
- Wohnort: Kaiserslautern
Re: Angleichen bei der vollen Bremsprobe
Alles, was vor der Modularisierung mit Einführung der graphischen Übersichten für (n+1) mögliche Fälle der Bremsprobe liegt. Das exakte Datum habe ich nicht im Kopf.
(Interessanterweise entsprechen die BRW-Regelungen der meisten EVU ziemlich genau der damals gültigen Regelung.)
(Interessanterweise entsprechen die BRW-Regelungen der meisten EVU ziemlich genau der damals gültigen Regelung.)