........Grundsicherung (Verkehr, Post, Energieversorgung usw.) zu privatisieren war das große Verbrechen und einer der Gründe für die Mißstände.
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Thomas F.
Ob man "15 Jahre Zusi" also Vorqualifikation geltend machen kann?Michl hat geschrieben:Gab es nicht auch bei den Tf´s so nen "Crashkurs"? Nach dem Motto "dreimal im Simulator im Kreis gefahren und man ist Lokführer"?
Das sind allerdings auch so Dinge, bei denen ich mich frage, ob das unbedingt haargenau worttreu sein muss. Wenn man merkt, dass ein großer Haufen kaltverformtes Blech droht, drehen die Gehirnwindungen Extrarunden, da wäre es mir als Lokführer herzlich egal, ob da nun ein absolut formelles "Betriebsgefahr..." aus dem Lautsprecher kommt oder ein lautstarkes "Fdl XY, an alle Züge, werft den Anker!!!!", solange ich nur hinterher noch vor der eigenen statt vor der Himmelstür stehen kann.Ronny hat geschrieben:...den korrekten Wortlaut des Nothaltauftrages...
Das las sich so, zu mindestens im Zusammenhang der Formulierung auch für 500€... Das ist ein gern genommenes Argument der Neoliberalen Jünger, weil halt der Mark es so gerichtet hat...Ronny hat geschrieben: ...
(Ich frage mich, wie man darauf kommt, daß ich neoliberal wäre.)
Mit solchen Begründungen kommen die Fdl dann auch meistens. Nun ist es aber so, daß der FIT-Unterricht dafür da ist, zu lernen bzw. zu wiederholen wie es nach Vorschrift zu sein hat, und nicht hätte-wäre-könnte. Es geht nicht darum, zu klären, wie sich ein Mensch in einer Schocksituation eventuell verhält, was noch dazu von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist. Sondern es geht darum, was in der Vorschrift steht. Gerade diesen einen Wortlaut hat jeder EiB aus dem Effeff zu können; der muß im Unterricht oder im Lehrgespräch wie aus der Pistole geschossen kommen. Und zwar ohne sinnlose Diskussion. Wenn wir anfangen darüber zu sinnieren, daß man in einer Schocksituation wahrscheinlich nicht rational handelt, können wir das Regelwerk gleich abschaffen. Es steht so und so geschrieben, und fertig ist.Thomas U. hat geschrieben:Das sind allerdings auch so Dinge, bei denen ich mich frage, ob das unbedingt haargenau worttreu sein muss. Wenn man merkt, dass ein großer Haufen kaltverformtes Blech droht, drehen die Gehirnwindungen Extrarunden, da wäre es mir als Lokführer herzlich egal, ob da nun ein absolut formelles "Betriebsgefahr..." aus dem Lautsprecher kommt oder ein lautstarkes "Fdl XY, an alle Züge, werft den Anker!!!!", solange ich nur hinterher noch vor der eigenen statt vor der Himmelstür stehen kann.Ronny hat geschrieben:...den korrekten Wortlaut des Nothaltauftrages...
Ein Leser, der keine Ahnung von Stellwerken, der Arbeit des Fdl etc. hat, kann diese Information aber gar nicht einordnen.MarkusW hat geschrieben: Das kommt ja auf den Leser an, was er aus der Information macht. Informationen vorzuenthalten halte ich in jedem Fall für falsch, zumal dieser Umstand ja für die strafrechtliche Aufarbeitung eine entscheidende Rolle gespielt hat.