Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

Hier kann alles Allgemeine rund um Zusi 3 gefragt und beantwortet werden. Neuigkeiten zum Programm werden hier erscheinen.
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bottomisenormous
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Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#1 Beitrag von bottomisenormous »

Ich hätte da mal eine Frage:
Und zwar bin ich 2x den E3808 gefahren, bei der ersten Tour hatte ich im Tunnel Vr0 und am Tunnelausgang Hp0 mit Zs1; Bin dann folgerichtig ( ohne in der Auswertung dafür Mecker zu kriegen ) mit 40 km/h nach Gleis 31 eingefahren.
Bei der zweiten Tour hatte ich im Tunnel Vr2 mit Zs3 (3) und nach dem Tunnel entsprechend. Bin von Zusi-Fdl. so nach Gleis 32 eingelassen worden.
Es sind aber Beides nebeneinanderliegende Stumpfgleise; Würde man in solch einer Situation nicht ein fest installiertes Lf7 oder Lf4 sinnvoll sein?
Und kann es sein, daß ich z.B. bei der Einfahrt nach FfM HBf die Schilder mit weißer Schrift auf schwarzem Grund gesehen habe?

F. Lehmann
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#2 Beitrag von F. Lehmann »

Eigentlich hätte dir da der Zusi-Fdl vor dem anschalten des Zs 1 noch einen Befehl zur Fahrt mit maximal 30km/h erteilen müssen.
Und wenn du schon nen Befehl bekommst, hätte er statt Zs 1 auch Befehl 2 ausstellen können.
Aber genau diese Situation hatte ich auch schon mal.

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Günni
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#3 Beitrag von Günni »

bottomisenormous hat geschrieben:...
Und kann es sein, daß ich z.B. bei der Einfahrt nach FfM HBf die Schilder mit weißer Schrift auf schwarzem Grund gesehen habe?
Hast du richtig gesehen.

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Jens Strumberg
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#4 Beitrag von Jens Strumberg »

Um die Einfahrten in Stumpfgleise zu beschleunigen, werden oft an Gleisanfang Zs 3 mit Kennziffer '3' (oder '2') installiert. Diese können, je nach Fahrweg, als Tafel oder als Anzeiger ausgeführt sein. Das Esig zeigt entsprechend eine höhere Geschwindigkeit und besitzt ein Zs 3v.

Im Bereich der ehem. DDR ist zudem auch noch der Frühhalt- oder Stumpfgleisanzeiger zu finden.

Die Zustimmung zur Fahrt kann zum Befehl 9 '30 km/h' (oder '20 km/h') auch mit Befehl 2 gegeben werden - soll aber, sofern möglich, mit einem Ersatzsignale erfolgen.

Grundsätzlich fährt man also immer mit maximal 30 km/h in ein Stumpfgleis ein, die Geschwindigkeit muss aber nicht am Hauptsignal vorgeschrieben werden.

Schöne Grüße,
Jens

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JulianG
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#5 Beitrag von JulianG »

Jens Strumberg hat geschrieben:Grundsätzlich fährt man also immer mit maximal 30 km/h in ein Stumpfgleis ein, die Geschwindigkeit muss aber nicht am Hauptsignal vorgeschrieben werden.
Im Osten geht das auch teilweise mit 40 km/h. In meinem Hausbahnhof (LL) ist das Gang und Gäbe, dann aber mit Zs13.

Ich hätt' noch eine Anschlussfrage: Ist irgendwo vorgeschrieben, wie weit das Zs3 vom Sh2/Sh0 weg stehen muss?
Es gibt ja viele Bahnhöfe, in denen das Zs3 erst am Bahnsteiganfang gegeben wird, in anderen Bahnhöfen (Kiel Hbf) rollert man mit 30 km/h am Esig durch den ganzen Weichenbereich...

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Arne aus dem Norden
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#6 Beitrag von Arne aus dem Norden »

Es gibt ja viele Bahnhöfe, in denen das Zs3 erst am Bahnsteiganfang gegeben wird, in anderen Bahnhöfen (Kiel Hbf) rollert man mit 30 km/h am Esig durch den ganzen Weichenbereich...
Das wird wohl auch nicht mehr lange so sein, Taktverdichtung und möglicherweise Reaktivierung nach Schönberg lassen die frühe Runtersignalisierung gerade in der Lübecker Strecke wohl bald nicht mehr zu.
Mein Baubericht von der echten Bahn zum Schönberger Strand:
https://www.facebook.com/Hein-Sch%C3%B6 ... 601976323/

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Jonas Flemming
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#7 Beitrag von Jonas Flemming »

@Julian G,

ist in der RiL 819.1310 niedergeschrieben. Ich kann den Auszug hier die Tage gern mal posten.

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Cargokutscher
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#8 Beitrag von Cargokutscher »

Das wäre super Jonas! ;)

bottomisenormous
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#9 Beitrag von bottomisenormous »

Was mich so ein kleines bißchen irritiert: Ich bekomme ja nach dem Haupsignal noch ein Vr0, erwarte eigentlich, irgendwo ein Hp00 zu sehen auf das ich einbremsen kann. Stattdessen kommt der Prellbock, was normalerweise nicht kritisch ist weil ich auf Zs1 ohnehin Vorsichtig und auf Sicht fahre, blöd ist's nur, wenn mein Halt normalerweise am Durchgangsbahnsteig wäre und ich wegen Fahrt auf dem Gegengleis dann ausnahmsweise in das Stumpfgleis eingelassen werde. Zugegeben, das ist alles ziemlich konstruiert aber man ist ja als Tf auch verpflichtet darauf zu achten wo man hinfährt, kann also im ersten Moment leicht verwirrend wirken. Am Besten, man hält kurz an und liest geschwind in der Bahnhofsfahrordnung oder Betra nach. :D

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Cargokutscher
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#10 Beitrag von Cargokutscher »

Also in der Regel sagt dir der Fahrplan (EBuLa bzw. Buchfahrplan/Blattfahrplan), dass du in ein Stumpfgleis einfährst, also könntest du daraus ersehen mit welcher Geschwindigkeit du in den Bahnhof einfährst bei Zs 1.

Leider hab ich nur eine Darstellung vom Ersatzfahrplan.
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Jens Strumberg
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#11 Beitrag von Jens Strumberg »

bottomisenormous hat geschrieben:Was mich so ein kleines bißchen irritiert: Ich bekomme ja nach dem Haupsignal noch ein Vr0, erwarte eigentlich, irgendwo ein Hp00 zu sehen auf das ich einbremsen kann. Stattdessen kommt der Prellbock, was normalerweise nicht kritisch ist weil ich auf Zs1 ohnehin Vorsichtig und auf Sicht fahre, blöd ist's nur, wenn mein Halt normalerweise am Durchgangsbahnsteig wäre und ich wegen Fahrt auf dem Gegengleis dann ausnahmsweise in das Stumpfgleis eingelassen werde.
Bei einer Einfahrt in ein Stumpfgleis mit Zs1 oder Zs 7 bekommt der Tf im Befehl 9 (30 km/h) ebenfalls den Grund für die Geschwindigkeitsreduzierung genannt. Bei Zs 1 fährt der Zug nicht auf Sicht - das wäre nur bei Zs 7 der Fall.
bottomisenormous hat geschrieben:Zugegeben, das ist alles ziemlich konstruiert aber man ist ja als Tf auch verpflichtet darauf zu achten wo man hinfährt, kann also im ersten Moment leicht verwirrend wirken. Am Besten, man hält kurz an und liest geschwind in der Bahnhofsfahrordnung oder Betra nach. :D
Eine Bfo gibt es nicht mehr - sie ist im Fahrplan für Zugmeldestellen aufgegangen und liegt ebenso wie eine Betra einem Tf normalerweise nicht vor. Es handelt sich um Dokumente des Infrastrukturunternhemers. Als Haltbegriff dient übrigens das Sh 2 am Prellbock. Es gibt Stichstrecken, auf denen die Zugfahrt an einem Haltepunkt am Prellbock mit Signal Sh 2 endet. Dieses wird durch eine Vorsignaltafel angekündigt. Auch im Zusi-3-Bestand befindet sich solch eine Strecke :) .
Zuletzt geändert von Jens Strumberg am 19.10.2015 18:28:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Michael_Poschmann
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#12 Beitrag von Michael_Poschmann »

Jens Strumberg hat geschrieben:Es gibt Stichstrecken, auf denen die Zugfahrt an einem Haltepunkt am Prellbock mit Signal Sh 2 endet. Dieses wird durch eine Vorsignaltafel angekündigt. Auch im Zusi-3-Bestand befindet sich solch eine Strecke :) .
Bei mir wird Iserlohn aber noch als "richtiger" Bahnhof mit Formsignalbrücke und nicht als schäbiger Doppelendhaltepunkt ausgeführt. Aber bis dahin sind es noch einige Streckenmodule, mit mit Landschaft gefüllt werden müssen. :schaffner

Michael

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Tobias
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#13 Beitrag von Tobias »

bottomisenormous hat geschrieben:Was mich so ein kleines bißchen irritiert: Ich bekomme ja nach dem Haupsignal noch ein Vr0, erwarte eigentlich, irgendwo ein Hp00 zu sehen auf das ich einbremsen kann. Stattdessen kommt der Prellbock,...
Hier kommt nicht nur der Prellbock. Dieser hat ja auch (direkt drauf oder davor) noch ein entsprechendes Signal (Sh 0 oder Sh 2).
Das Signalbuch gibt hier den entscheidenden Hinweis.
In 301.0201 Abschnitt 1 (1) steht, dass ein Vorsignal nicht nur anzeigen kann, welches Signalbild am Hauptsignal zu erwarten ist, sondern dass es auch einen Schutzhalt (Sh 0 oder Sh 2) ankündigen kann.

Grüße
Tobias
Zuletzt geändert von Tobias am 19.10.2015 19:30:36, insgesamt 1-mal geändert.

bottomisenormous
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#14 Beitrag von bottomisenormous »

Jens Strumberg hat geschrieben: Bei einer Einfahrt in ein Stumpfgleis mit Zs1 oder Zs 7 bekommt der Tf im Befehl 9 (30 km/h) ebenfalls den Grund für die Geschwindigkeitsreduzierung genannt.
Ja hier eben nicht.

Alwin Meschede
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#15 Beitrag von Alwin Meschede »

Um die Zusi-technische Seite der Angelegenheit zu beleuchten: Zusi kann euch keinen Befehl 9 geben, weil Nummer 9 nicht automatik-fähig ist. Entweder nimmt man die Unschönheit mit der 10 km/h zu hohen Geschwindigkeit so hin, oder man muss die Ersatzsignale an den Altenbekener Esigs komplett totlegen (dann bekommt man auf keinem von diesen Signalen ausgehenden Fahrweg mehr ein Ersatzsignal) und fährt immer auf Hauptsignal-Fahrtbegriff an den Einfahrsignalen vorbei.
Zuletzt geändert von Alwin Meschede am 19.10.2015 19:49:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Michael_Poschmann
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#16 Beitrag von Michael_Poschmann »

Ist der Buchfahrplan womöglich mit dem müden T, das sich schlafen gelegt hat, ausgestattet? Dann wäre die 30 doch durch die Papierform vorgegeben.

Frage an die altgedienten Eisenbahner unter uns, wurde auch zu Zeiten der A-B-C-Befehle wirklich diese 30 dort auf Papier schon kommandiert? Oder eher etwas lockerer gehandhabt?

Grüße
Michael

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Carsten Hölscher
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#17 Beitrag von Carsten Hölscher »

Um die Zusi-technische Seite der Angelegenheit zu beleuchten: Zusi kann euch keinen Befehl 9 geben, weil Nummer 9 nicht automatik-fähig ist. Entweder nimmt man die Unschönheit mit der 10 km/h zu hohen Geschwindigkeit so hin, oder man muss die Ersatzsignale an den Altenbekener Esigs komplett totlegen (dann bekommt man auf keinem von diesen Signalen ausgehenden Fahrweg mehr ein Ersatzsignal) und fährt immer auf Hauptsignal-Fahrtbegriff an den Einfahrsignalen vorbei.
nur der Vollständigkeit wegen: Das ließe sich evtl. über individuelle Befehlsvorlagen lösen, steht in keinem Verhältnis zum Aufwand und man verlöre an diesen Signalen die Epochenunabhängigkeit des Befehlssystems.

Carsten

Mr. X
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#18 Beitrag von Mr. X »

Idee, die vlt. nicht so aufwändig wäre: Ersatzsignal programmseitig dann unterbinden, wenn Einfahrgeschwindigkeit < Ersatzsignalgeschwindigkeit? Beides dürfte sich ja recht leicht ermitteln lassen.

bottomisenormous
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#19 Beitrag von bottomisenormous »

Wären denn die Blechschilder eine Alternative? Mit 30 durch das ganze Gleisvorfeld zu eiern ist ja so wirklich lustig auch nicht.
Ich meine, fern sei es von mir wegen einer einzigen Ausnahmesituation an dem ist-Zustand noch irgendetwas ändern zu wollen, mich interessiert halt nur im Sinne der Ausgangsfrage wie sich die Sache theoretisch noch gestalten ließe.

Jan
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Re: Einfahrt in Stumpfgleis grundsätzlich mit 30 km/h?

#20 Beitrag von Jan »

Ich zitiere meinen Beitrag aus einem anderen Thema, in dem die Frage schon einmal aufgetaucht war:
Jan hat geschrieben:Zu den Stumpfgleisen, ich bin da auf eine Ausgabe von Bahnpraxis gestoßen, in der diese Frage behandelt wird (Seite 138). Demnach müsste bei planmäßiger Einfahrt in ein Stumpfgleis die Geschwindigkeit eigentlich auch im Fahrplan auf 30 km/h beschränkt werden, womit der Befehl dann keine zusätzlichen Angaben enthalten braucht. Bei außerplanmäßiger Einfahrt in ein Stumpfgleis müsste der Befehl dagegen auch die Begrenzung auf die 30 km/h enthalten.

Also eventuell ein Fehler im Buchfahrplan?
Passend zu den teilweise historischen Fahrplänen in Zusi auch diese Aussage vom Ende des Artikels:
Bahnpraxis hat geschrieben:Auch nach den Regeln der Fahrdienstvorschrift vom 28. Mai 1972 musste im Fahrplan des Zuges die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben sein. Im § 50 waren die Fahrgeschwindigkeiten zusätzlich zu den Regeln in den anderen Paragraphen genannt – eine Aufzählung von Geschwindigkeiten, die nicht vollständig war. In der Ausgabe 1984 der Fahrdienstvorschrift wurde im § 50 Absatz 12 wegen der zulässigen Geschwindigkeit bei Einfahrten in bestimmte Gleise auf § 27 Absatz 18 a hingewiesen, ein Absatz, der laut Anhang II auch für den Triebfahrzeugführer gegolten hat.

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