Fehler PZB 90?

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F(R)S-Bauer
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Re: Fehler PZB 90?

#21 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Mahlzeit,

Die I80 kennt keinen Restriktiven Modus. Daher kein Wechselblinken.
Das war in der Ersten Zeit bei der Bahn genau so, LZB Fahrzeuge haben keine PZB 90 bekommen, das es Verfahrensprobleme bei der Entlassung aus der LZB und Gleichzeitiger unterlegter Beeinflussung gab.

Falls nicht bekannt, die PZB ist im LZB Modus durchaus aktiv und bekommt die Magnete mit, nur eventuelle Beeinflussungen werden unterdrück. Wenn dann die LZB Abschaltet und es lag eine 45er Restriktive vor wurde die Schlagartig ohne Vorwarnung gültig...

In Zusi 2 ist die Kombination PZB 90 + LZB nicht (mehr) Programmiert worden, da lange Zeit nicht klar war wie das in 1:1 gelöst würde. Geht also nicht und wird laut Carsten auch nicht mehr gemacht, -> Zusi 3.

mfg

Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 02.03.2013 10:52:19, insgesamt 3-mal geändert.
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Alwin Meschede
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Re: Fehler PZB 90 - LZB

#22 Beitrag von Alwin Meschede »

joektn hat geschrieben:Wir benutzen ZUSI 2 und Loksim 3D auf unserer FH zur Schulung und da ist es natürlich etwas blöd, wenn hier ZUSI nicht ganz dem Vorbild entspricht. ?(
Man müsste sich ggfs. mal darüber unterhalten, ob die Nutzung von Zusi2 zu universitären Schulungszwecken eine kommerzielle Nutzung im Sinne der Lizenz für die Zusi2-Addons ist. Mindestens die Addon-Lizenz von Zusi 2 lässt kommerzielle Nutzungen nämlich nicht zu. Andere Hochschulen wie die FH Aaachen oder die Uni Braunschweig haben Zusi 3 lizenziert und sind damit lizenzmäßig auf der sicheren Seite - und die Kombination von PZB 90 + LZB ist dann auch möglich.
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joektn
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Re: Fehler PZB 90?

#23 Beitrag von joektn »

Naja wenn Zusi 2 auf dem Laptop vom zuständigen Lehrbeauftragten läuft und er uns über einen Beamer alles zeigt, dann wird das wohl klappen oder gibt es ein "Vorführverbot" ?
Weil dann wäre es ja auch verboten, wenn ich es auf meinem Laptop am laufen habe, und 10 Leute schauen mir über die Schulter zu... ?(

Zusi 3 wäre natürlich eine Option - gerade wo wir jetzt von der ÖBB ein Fahrpult der 1116 bekommen - allerdings gibt es für Zusi 3 soweit ich weiß, noch keine ÖBB Infrastruktur und daher wird es schon wieder uninteressant. Wir haben uns Zusi 3 natürlich auf der InnoTrans angesehen und es für gut befunden, nur derzeit liegt eben der Schwerpunkt auf dem deutschen Markt. Auch ist es natürlich eine Kostenfrage, weil Zusi 3 ist ja nicht gerade günstig, wenn wir das auf mehreren PCs auf der FH installieren wollen.

Das Fahrpult der ÖBB läuft dann eh mit der eigenen Software von Corys, lässt sich aber rein theoretisch auf mit anderen Programmen (Zusi 3) betreiben.

Zudem brauchen wir Zusi oder auch Loksim 3D nicht für eine Triebfahrzeugführerschulung sondern ausschließlich zur Veranschaulichung diverser Funktionen, die zuvor in der Lehrveranstaltung durch genommen worden sind.
Zuletzt geändert von joektn am 02.03.2013 15:57:52, insgesamt 2-mal geändert.

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Christian Gründler
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Re: Fehler PZB 90?

#24 Beitrag von Christian Gründler »

joektn hat geschrieben:Naja wenn Zusi 2 auf dem Laptop vom zuständigen Lehrbeauftragten läuft und er uns über einen Beamer alles zeigt, dann wird das wohl klappen oder gibt es ein "Vorführverbot" ?
Weil dann wäre es ja auch verboten, wenn ich es auf meinem Laptop am laufen habe, und 10 Leute schauen mir über die Schulter zu... ?(
Hallo joektn,

der Unterschied ist halt, daß Euer Lehrbeauftragter im Gegensatz zu Dir für die Vorführung bezahlt wird bzw. sie während seiner bezahlten Arbeitszeit im Auftrag der Hochschule durchführt, und damit ist das dann streng genommen kommerziell. Na, mal sehen, was Carsten dazu sagt.

M.f.G. Christian

joektn
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Re: Fehler PZB 90?

#25 Beitrag von joektn »

Naja bezahlt wird er schon, allerdings ist das ja sein privater Laptop und es ist ja eigentlich seine Sache was er damit macht. Und es ist ja nicht so, dass es hier stundenlange Vorträge gibt. Meist sind es kurze Situationen von maximal 5 min, die hier nochmal anschaulich gezeigt werden.

Natürlich könnte auch ich oder ein anderer Zusi Nutzer meinen Laptop zum Beamter anstecken und hier gewissen Situationen zeigen... :schaffner

Ich werde es dem Professor aber gerne ausrichten und vermutlich gibt es dann halt nur mehr Loksim 3D. Das funktioniert ja auch ganz gut.

Alwin Meschede
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Re: Fehler PZB 90?

#26 Beitrag von Alwin Meschede »

joektn hat geschrieben:Ich werde es dem Professor aber gerne ausrichten und vermutlich gibt es dann halt nur mehr Loksim 3D. Das funktioniert ja auch ganz gut.
Du musst ja nicht sagen, dass die Nutzung von Zusi 2 ab sofort nicht mehr geht. Mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, dass dort möglicherweise ein Problem besteht. Ich konnte gestern z.B. nicht im Selbststudium der Lizenzen klären, ob hochschulische Nutzung der Zusi-Software und der Addons schon kommerziell ist oder nicht. Dein Prof sollte ganz einfach Kontakt zur Firma Hölscher aufnehmen. Dann klärt sich das.
Zuletzt geändert von Alwin Meschede am 03.03.2013 13:41:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Johannes
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Re: Fehler PZB 90?

#27 Beitrag von Johannes »

joektn hat geschrieben:Ich werde es dem Professor aber gerne ausrichten und vermutlich gibt es dann halt nur mehr Loksim 3D. Das funktioniert ja auch ganz gut.
Bei Loksim 3D dürfte das Problem genauso bestehen, denn da steht in der Dokumentation:
Die kommerzielle Nutzung oder öffentliche Vorführung ist untersagt.
Das schließt ja sogar eine nichtkommerzielle öffentliche Vorführung aus. (Und das Programm darf laut Doku eigentlich Personen unter 18 nicht zugänglich gemacht werden – also wenn ihr minderjährige Studenten im Studiengang habt, ist das gleich doppelt verboten :))

Ich empfehle auch wie Alwin deinem Professor eine kurze Kontaktaufnahme mit Carsten (und/oder den Entwicklern von Loksim3D). Ich kann mir vorstellen, dass damit die Frage recht schnell und einvernehmlich geklärt werden kann.

Grüße
Johannes

F(R)S-Bauer
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Re: ein Bissel OT

#28 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Johannes hat geschrieben:... (Und das Programm darf laut Doku eigentlich Personen unter 18 nicht zugänglich gemacht werden – also wenn ihr minderjährige Studenten im Studiengang habt, ist das gleich doppelt verboten :))
...
Grüße
Johannes
Und hier begibst du dich auf das Juristisches Minenfeld des Jugendschutzes. :D

Laut einschlägiger Gesetzgebung dürfen Materialien und Software ohne Jugendschutzkennzeichnung in Deutschland nicht frei verkauf werden. Das führt dazu das die Benjamin Blümchen CD von 1990, die natürlich keine Kennzeichnung gemäß Aktueller Gesetzgebung hat, nicht mehr in der Kinderabteilung liegen darf, genau so wie das Gleichaltrige "mein Erstes Bilderbuch" für 2 - 4 Jährige.

Der Hersteller des Simulators umgeht mit der Einstufung denn Zwang zur Jugendschutzprüfung. Gleichwohl darf aber ein Erziehungsberechtigter, seien es Eltern, Lehrer oder sonstige Personen in gleicher Funktion nach eine Bundesverfassungsgerichtsurteil und ständiger Rechtsprechung zu Lehr und Unterrichtszwecken selbst die Härtesten Sachen an Kinder ausgeben oder Vorführen, weil alles andere ein Eingriff in das Recht der Eltern oder der von Ihnen Beauftragten darstellt. Und ansonsten natürlich auch eine Erziehung von Kinder und Jugendlichen an Bestimmte Sachen der Erwachsenenwelt nicht möglich währe. Was dann dem Zweck des Jugendschutzes zuwider läuft. (Der ist nämlich nicht wohlbehütete Ahnungslose zu erzeugen, die 3x Täglich zur Kirche rennen, auch wenn 100.000+ Deutsche Emanzen, Bayrische Betschwestern und Muslimische "Hassprediger" das meinen...)

Also, darf er auch Minderjährigen im Rahmen von Unterrichtungen diverse Simulatoren die nur ab 18 Zugänglich sind vorführen. Das Weiterverfügungsrecht des Hersteller endet nämlich diesbezüglich beim Besitzübergang an den Endverbraucher. Was anderes ist natürlich ein Kommerzielle Nutzung.

mfg

Ralf

PS: Eben so Juristisch nicht haltbar ist die Annahme das ich eine private Vorführung verbieten darf, sonst hätten die Platten und Musiklabels schon lange selbst die Vorführung des Dümmsten Songs im Wohnzimmer im Beisein der Restfamilie verfolgt. Hier enden alle Rechte.
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 03.03.2013 18:21:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Johannes
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Re: ein Bissel OT

#29 Beitrag von Johannes »

F(R)S-Bauer hat geschrieben:Und hier begibst du dich auf das Juristisches Minenfeld des Jugendschutzes. :D […]
So, und jetzt das ganze bitte noch mal, aber unter Berücksichtigung von österreichischem Recht :D

Ja, ich denke auch, dass sich die Loksim-Autoren in der Doku lediglich absichern wollen. Andernfalls dürften sie Loksim ja sicher nicht einmal zum Download bereitstellen ohne Altersprüfung …

Grüße
Johannes

BorisM
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Re: Fehler PZB 90?

#30 Beitrag von BorisM »

Das österreichische Urheberrecht enthält eine ganze Reihe Ausnahmen im Rahmen von Lehrveranstaltungen. So ist zum Beispiel eine Vorführung eines Films, der in Bezug zur Lehrveranstaltung steht, zulässig, sofern dieser Film nicht speziell für Unterrichtszwecke erstellt wurde. Die Vorführung einer Computersoftware ist da natürlich nicht explizit erwähnt, weil das schon ein ziemlicher Sonderfall ist, von daher - keine Ahnung, wie das genau aussieht, tendentiell würde ich aber am ehesten erwarten dass das einer Filmvorführung entspricht.

Des weiteren wird im Urheberrecht beim Thema Vervielfältigung von Werken auf Papier offenbar auch zwischen kommerzieller Nutzung und nicht kommerzieller Nutzung im Unterricht unterschieden. Daraus würde ich mal schließen, dass eine normale Vorlesung an einer staatlichen Uni eher nicht kommerziell ist.
(6) Schulen und Universitäten dürfen für Zwecke des Unterrichts beziehungsweise der Lehre in dem dadurch gerechtfertigten Umfang Vervielfältigungsstücke in der für eine bestimmte Schulklasse beziehungsweise Lehrveranstaltung erforderlichen Anzahl herstellen (Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch) und verbreiten; dies gilt auch für Musiknoten. Auf anderen als den im Abs. 1 genannten Trägern ist dies aber nur zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke zulässig. Die Befugnis zur Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch gilt nicht für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind.

F(R)S-Bauer
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Re: OT

#31 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Nicht nur ohne Altersprüfung:

genauer müsste entweder ein Postidentverfahren oder eine Zugelassene Zugangssoftware verwendet werden. Nach Deutschem Recht währe sogar das Versenden dieser Software nur unter strikter Empfängerprüfung zulässig, da Sie unabhängig von der tatsächlichen Gefährdung Formal als "ab 18" gilt. Selbst ein Bezahlung per Kreditkarte oder via Banküberweisung gilt nicht als Altersprüfung oder auch durch eine Anruf beim Empfänger.

Das Deutsche Recht sieht da als Regelfall nur die direkte Körperliche, Optische Kontrolle, ggf. unter Hinzuziehung der Personaldokumente vor. Und selbst diese (Dokumente) sind ggf. durch Hinzuziehung der Polizei zu hinterfragen, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, das die Person nicht 18 ist.

mfg

Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 03.03.2013 17:17:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Carsten Hölscher
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Re: Fehler PZB 90?

#32 Beitrag von Carsten Hölscher »

Zusi 2 selbst kann man da auf jeden nutzen, da gibt es keine Einschränkungen.
Das Zubehör müßte man mit den Autoren klären, was bei der Menge praktisch kaum möglich ist.
Ich habe aber ein paar Streckensegmente, die "lizenzmäßig sauber" sind und über deren Nutzung man diskutieren kann.

Carsten

Giovanni
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Re: Fehler PZB 90?

#33 Beitrag von Giovanni »

Statt einer USK-Prüfung käme vermutlich auch eine Einstufung als Lehr- und Infoprogramm in Frage:
http://www.usk.de/extramenue/login/publ ... programme/" target="_blank

So werden bereits Addons für Railworks gekennzeichnet.

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