Moment, da hast Du vielleicht wirklich etwas durcheinandergebracht
Du darfst dich befreien, wenn die zulässige Geschwindigkeit
größer 30Km/h ist - denn dann ist im Regelfall (Ausnahmen gibts in der Realität jedoch vereinzelt) der 500Hz Gleismagnet vor dem Hauptsignal nicht wirksam.
Betätigst Du die Freitaste trotz Halt oder Fahrtbegriff
<30Km/h und in den folgenden 550m Wegstrecke folgt eine 500Hz-Beeinflussung, wirst du zwangsgebremst. Die PZB agiert hier zur sicheren Seite, denn das Fahrzeug sieht ja nur "oh, 500Hz-Beeinflussung!" und kann nicht wissen, ob das folgende Hauptsignal Fahrt mit 30Km/h oder Halt zeigt.
In der Auswertung sollte in diesem Fall eine Zwangsbremsung mit dem sinngemäßen Text "unerlaubte Befreiung" auftauchen.