Die Gefahr ist dann eigentlich eher das "rauskippen" aus den Gleisen als eine Entgleisung (wobei man das natürlich nie ausschließen kann
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Das ist ein kleiner Irrtum!Silvio Jastram hat geschrieben:Eine Entgleisung ist aber jedes Abheben des Radsatzes von der Schiene. Und das Fahrzeug dürfte es nicht schaffen zu kippen ohne das sich ein Rad von der Schiene abhebt???
Laut "Eisenbahndefinition" ist es natürlich entgleisen, so haarspalterisch wollte ich jetzt nicht sein.Silvio Jastram hat geschrieben: Was ist da der Unterschied? Kann man aus dem Gleis "kippen" ohne zu entgleisen?
Was heißt bis "vor kurzem"? Hat man die Loks früher gedreht oder wieJoergPorsch hat geschrieben:Wenn ich allerdings eine Lokomotive habe die nur einen SA hat (Holzroller, 181, 189 etc.) dann darf ich mittlerweile auch mit dem hinterem fahren. Das war bis vor kurzem nicht erlaubt, durch die Beschaffenheit der Schleifleisten heutzutage aber nicht mehr so schlimm.
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Da gab es dann so schöne Regeln wie "an ungeraden Tagen Stromabnehmer 1, an geraden Stromabnehmer 2", z.B. auf Stichstrecken wie Traunstein-Ruhpolding.thegermanguy hat geschrieben:Es gab auch vereinzelt Wendezugdienste bei der Bundesbahn bei denen der Bügel nicht gewechselt wurde;
jetzt packt mich die Neugierde, hast Du womöglich ein paar Zahlenwerte parat, damit man sich die Verhältnisse unter Betrachtung der im Spiel befindlichen Energie veranschaulichen kann?thegermanguy hat geschrieben:Solange der Bügel anliegt fließt ständig ein geringer Strom aus dem Fahrdraht gegen Erde ab und beim Abschalten, sprich: Senken des Bügels fließt der Strom so lange weiter bis ein hinreichender Isolationsabstand gegeben ist.
Eh klar, aber "bis vor kurzem" ist für mich eigentlich nicht die Zeitspanne als die 181 "rauskam". Daher war ich etwas verwundert.JoergPorsch hat geschrieben: @Kilian: Denk aber auch dran das es Zeiten gab in denen es nur die 181/184 als Exoten gegeben hat. Da gab es dafür örtliche Ausnahmen, deswegen durfte sie aber nicht freizügig in allen Konstellationen gefahren werden.
Ja, 143, aber das war sehr selten, konnte dort keine Rgelmäßigkeit feststellen. Es war in den 90ziger Jahren, wo noch bei Bedarf 1-2 DoSto-Wagen angehängt wurden, weil sonst die ganzen Wanderer nicht in die sächsische Schweiz kamen. Ich dachte immmer, es wäre vielleicht im Streß vergessen worden. Damals war noch ordentlich was los im Elbtal. Und mein Bekannter, der Lokführer ist, konnte mir keine Auskunft geben. War eben so.Silvio Jastram hat geschrieben:Baureihe 143, stimmts? Technisch bedingt.M. Zschippang hat geschrieben:Ich habe aber auch schon S-Bahnen in Dresden gesehen, wo der vordere SA gehoben war. Aber dort ist es wohl eher vergessen worden, den jeweiligen SA anzulegen oder beim Wenden zu wechseln.
Naja, ich weiss ich ja nicht mehr so genau wann. Wie ich gelernt habe (wie bei dir ja auch) gab es halt noch die alte Regelung. Und erst nach erscheinen der 189 (5 Jahre nach Beginn meiner Ausbildung) kam dann diese "Naja wenn es nicht anders geht, dann ist es erlaubt" RegelungKilian hat geschrieben:Eh klar, aber "bis vor kurzem" ist für mich eigentlich nicht die Zeitspanne als die 181 "rauskam". Daher war ich etwas verwundert.JoergPorsch hat geschrieben: @Kilian: Denk aber auch dran das es Zeiten gab in denen es nur die 181/184 als Exoten gegeben hat. Da gab es dafür örtliche Ausnahmen, deswegen durfte sie aber nicht freizügig in allen Konstellationen gefahren werden.