E-Mail wg. Bastlerabrechnung
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E-Mail wg. Bastlerabrechnung
Es sollten heute alle Bastler eine E-Mail wegen der 2020er Bastlerabrechnung bekommen. Wer sie nicht bekommt, sollte sich bitte melden bzw. prüfen, ob die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse noch aktuell ist.
Carsten
Carsten
Re: E-Mail wg. Bastlerabrechnung
Hallo Carsten,Carsten Hölscher hat geschrieben:Es sollten heute alle Bastler eine E-Mail wegen der 2020er Bastlerabrechnung bekommen. Wer sie nicht bekommt, sollte sich bitte melden bzw. prüfen, ob die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse noch aktuell ist.
Carsten
keine eMail bisher erhalten. Angegebene email im Profil stimmt !
Gruß Ingo
- Carsten Hölscher
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Re: E-Mail wg. Bastlerabrechnung
In Frage kommen nur Leute, die bis zum Mai Daten im offiziellen Bestand hatten.
Carsten
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Re: E-Mail wg. Bastlerabrechnung
Okay , danke dann weiß ich Bescheid .Carsten Hölscher hat geschrieben:In Frage kommen nur Leute, die bis zum Mai Daten im offiziellen Bestand hatten.
Carsten
Ingo
- Carsten Hölscher
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Re: E-Mail wg. Bastlerabrechnung
Heute gehen dann die E-mails mit den Abrechnungsdaten raus. Alles weitere siehe E-Mail.
Die Neuaufstellung der Bewertung war die wohl undankbarste Aufgabe, die ich bisher zu erledigen hatte und hat mich etliche Wochen Vollzeit gekostet. Ich hoffe, dass damit jetzt die Basis gelegt ist, das zukünftig flott und sinnvoll zu handhaben. Auf jeden Fall konnte so manche Ungereimtheit beseitigt werden.
Es werden sich noch ein paar Änderungen bei Euren zukünftigen Einreichungen ergeben, dazu dann mehr, wenn die Software entsprechend angepasst ist.
Durch das Durchschauen der Bestände bemerkt man aber auch erstmal so richtig, welche Menge an Arbeit von den Bastlern in den letzten Jahren geleistet wurde. Besten Dank an all die fleißigen Leute!
Carsten
Die Neuaufstellung der Bewertung war die wohl undankbarste Aufgabe, die ich bisher zu erledigen hatte und hat mich etliche Wochen Vollzeit gekostet. Ich hoffe, dass damit jetzt die Basis gelegt ist, das zukünftig flott und sinnvoll zu handhaben. Auf jeden Fall konnte so manche Ungereimtheit beseitigt werden.
Es werden sich noch ein paar Änderungen bei Euren zukünftigen Einreichungen ergeben, dazu dann mehr, wenn die Software entsprechend angepasst ist.
Durch das Durchschauen der Bestände bemerkt man aber auch erstmal so richtig, welche Menge an Arbeit von den Bastlern in den letzten Jahren geleistet wurde. Besten Dank an all die fleißigen Leute!
Carsten
Re: E-Mail wg. Bastlerabrechnung
Wenn ich eine Rechnung stelle, und noch alte offene Abrechnungen der Vorjahre habe, wie soll ich das berücksichtigen? Leistungszeitraum nur der aktuelle, Rechnung über den Gesamtbetrag (wäre am einfachsten)? Aufteilung auf jeweils eine Positionen je Leistungszeitraum? Aufteilung auf mehrere Rechnungen?
- Carsten Hölscher
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Re: E-Mail wg. Bastlerabrechnung
Eine Rechnung mit einer Gesamtsumme und die Posten einzeln aufführen mit ihren jeweiligen, alten Leistungszeiträumen.
Carsten
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- Carsten Hölscher
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Re: E-Mail wg. Bastlerabrechnung
Wichtiger Hinweis noch für die Umsatzsteuerpflichtigen: Es gilt 16% für die gesamte Abrechnung 2020! Wer noch ältere Abrechnungen dabei hat, rechnet diese mit 19%, die jetzt aktuell versandten Werte sind aber mit 16% anzusetzen, auch wenn ein Teil des Leistungszeitraums vor der Senkung war.
Carsten
Carsten
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Re: E-Mail wg. Bastlerabrechnung
Ein Hinweis noch aus gegebenem Anlass: Wenn ihr Rechnungen schickt, die Beträge aus mehreren Abrechnungen (also bspw. aus den Abrechnungen 2019 und 2021) enthalten, müssen die Beträge nach Leistungszeiträumen aufgeteilt werden. Die Beträge aus der Abrechnung 2019 müssen bspw. den Leistungszeitraum 01.10.2018 - 30.09.2019 zugewiesen bekommen, die Beträge aus dieser aktuellen Abrechnung den Leistungszeitraum für 01.10.2019 - 31.12.2020.
Viele Grüße
Axel
Axel
- Thomas R.
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Re: E-Mail wg. Bastlerabrechnung
Moin zusammen,
kurze steuerliche Frage, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen:
Die Rechnungen für den Leistungszeitraum 01.10.2019 - 31.12.2020 wurden ja in 2021 gestellt und beglichen.
Sehe ich das richtig, dass ich dann die Zahlung für 2020 in 2021 versteuern muss? Oder ist für den Zeitpunkt der Steuerpflicht der Leistungszeitraum entscheidend (ergo Versteuerung in 2020)?
Danke und Gruß,
Thomas
kurze steuerliche Frage, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen:
Die Rechnungen für den Leistungszeitraum 01.10.2019 - 31.12.2020 wurden ja in 2021 gestellt und beglichen.
Sehe ich das richtig, dass ich dann die Zahlung für 2020 in 2021 versteuern muss? Oder ist für den Zeitpunkt der Steuerpflicht der Leistungszeitraum entscheidend (ergo Versteuerung in 2020)?
Danke und Gruß,
Thomas
- Johannes
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Re: E-Mail wg. Bastlerabrechnung
Wikipedia meint 2021: https://de.wikipedia.org/wiki/Zuflussprinzip
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Re: E-Mail wg. Bastlerabrechnung
Danke! Habe ich mir schon so gedacht.Johannes hat geschrieben: ↑18.02.2022 15:58:54 Wikipedia meint 2021: https://de.wikipedia.org/wiki/Zuflussprinzip
Gruß,
Thomas