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La Daten und Ersatzfahrpläne Köln Düsseldorf

Verfasst: 06.07.2019 03:22:43
von derCherusker
Hallo,
ich kann die La Daten der Strecke Köln Düsseldorf nicht finden.
Weder über den Startbildschirm der Strecke, noch im entsprechenden Ordner. Dort ist auch nach Update nur eine La Datei vom Februar zu finden.
Grüße

Re: La Daten und Ersatzfahrpläne Köln Düsseldorf

Verfasst: 06.07.2019 09:12:56
von Alwin Meschede
La-Einträge: Es gibt dort schlichtweg keine (soweit ich nichts übersehen habe). Es sei denn es ist gewünscht dass ich irgendwelchen Käse eintrage, wie "Zugfunk GSM-R nicht verfügbar" oder "Randweg nicht begehbar".

Ersatzfahrpläne: Das war eine coole Idee, solange Zusi noch in der Beta-Phase war und wir mit nur vier Mann Strecke gebaut haben. Inzwischen kann man fast schon einen Mann abstellen, der nur die Ersatzfahrplanhefte bearbeitet. Deshalb hänge ich da auch immer weiter hinterher. Wenn ich auf Dienstreise im Hotel bin, dann kann es schonmal sein dass ich etwas an den Ersatzfahrplänen stricke, weil in so einer Umgebung gehen andere Tätigkeiten nicht so gut. Aber wenn ich zuhause bin, dann will ich meine Zeit nicht mit so unwichtigem Zeug wie den Ersatzfahrplänen verbringen. Also das ist eine Tätigkeit, die ich auch gerne abgeben würde.

Re: La Daten und Ersatzfahrpläne Köln Düsseldorf

Verfasst: 06.07.2019 15:29:01
von Zimmer
Moin,

da man doch relativ orginialgetreu baut, böte es sich doch an, auch die originalen (alten) Ersatzfahrplanhefte zu benutzen? BD Esn, Köl, Ffm und Kar hätte ich.

Grüße

Johannes

Re: La Daten und Ersatzfahrpläne Köln Düsseldorf

Verfasst: 06.07.2019 15:54:15
von F Sch
Davon würde ich ohne entsprechende Absprache mit der herausgebenden Stelle im Sinne des Urheberrechts abraten.

Re: La Daten und Ersatzfahrpläne Köln Düsseldorf

Verfasst: 06.07.2019 21:28:03
von Zimmer
Gut, ich versuche mal, bei den Bundesbahndirektionen Köln und Essen jemanden herauszufinden.

Mal im Ernst - nach 30 Jahren gemeinfrei?

Re: La Daten und Ersatzfahrpläne Köln Düsseldorf

Verfasst: 07.07.2019 00:34:24
von F(R)S-Bauer
[quote="Zimmer"]...
Mal im Ernst - nach 30 Jahren gemeinfrei?[/quote]

nach Tod des Urhebers 70 Jahre, ist der Urheber an die Deutsche Bahn über gegangen oder ist die Deutsche Ban der Urheber und die DB-AG der Rechtsnachfolger, 70 jahre nach Auflösung der DB-AG.
Allenfalls über die Informationsfreiheit öffentlicher Dokumenten (Deutsche Bahn = Behörde = Staat) währe da was möglich.
Ansonsten bliebe nur der Ansatz über die Schöpfungshöhe des Dokumentes. Ob ein Ersatzfahrplan die Notwendige Schöpfungshöhe für das Urheberecht hat dürfte noch nicht Höchstrichterlich geklärt sein.

Gruß

Ralf