408.0333:
Und dort heißt es:5 Bedingungen für die Abfahrt
Als Triebfahrzeugführer dürfen Sie nur abfahren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
a) Die Bremse muss in Ordnung sein.
b) Sofern Sie nicht selbst die Zugaufsicht wahrnehmen - muss der Zugführer Ihres
Zuges oder die örtlichen Aufsicht Abfahrauftrag erteilt haben oder das Lichtsignal
Zp 9 muss leuchten.
c) Soweit vorhanden - muss die Überwachungseinrichtung im Führerraum anzeigen,
dass die Außentüren geschlossen sind, auch dann, wenn Sie bereits einen Abfahrauftrag
erhalten haben.
Zeigt die Überwachungseinrichtung an, dass die Außentüren nicht geschlossen
sind, müssen Sie die Zugbegleiter oder - bei Zügen, die nicht begleitet werden -
die Reisenden auffordern, die Türen zu schließen. Wird weiterhin angezeigt, dass
die Außentüren nicht geschlossen sind, dürfen Sie nur abfahren, wenn Sie oder
die Zugbegleiter erneut durch Hinsehen festgestellt haben, dass die Außentüren
geschlossen sind.
d) Bei einem signalgeführten Zug müssen Sie auf Bahnhöfen mit Ausfahrsignal erkannt
haben, dass das für Sie gültige Signal die Fahrt erlaubt - soweit nach Modul
408.0331 eine Zustimmung des Fahrdienstleiters erforderlich ist - oder Sie
müssen einen Befehl 2 für die Vorbeifahrt an diesem Signal, Befehl 3 oder 6 für
die Ausfahrt ohne Ausfahrsignal oder bei ETCS Level 2 in Betriebsart SR eine
Textmeldung mit dem Wortlaut „Sie dürfen vorbeifahren an ETCS Halt-Tafel …
[Signalbezeichnung]“ erhalten haben. Können Sie bei unsichtigem Wetter oder
wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse das Signal nicht selbst sehen,
müssen Sie bis zum Erkennen der Stellung des Signals so vorsichtig fahren, dass
Sie ggf. rechtzeitig zum Halten kommen. Wenn Sie über das Signal hinaus stehen,
gelten die Regeln im Modul 408.0331 Abschnitt 3 Absatz 4.
Mea maxima culpa...(4) Steht das Fahrzeug an der Spitze des Zuges ausnahmsweise über das Signal
hinaus, mit dem der Fahrdienstleiter der Abfahrt zustimmt und war die Weiterfahrt
an diesem Signal nicht bereits zugelassen, müssen Sie wie folgt verfahren:
Als Triebfahrzeugführer müssen Sie dem Fahrdienstleiter mitteilen, dass die Spitze
des Zuges über das Signal hinaus steht.
a) Wenn das Signal auf Fahrt gestellt ist, müssen Sie als Fahrdienstleiter den
Triebfahrzeugführer verständigen.
1. Als Triebfahrzeugführer müssen Sie die Stellung des Signals selbst feststellen.
Bei Gruppensignalen müssen Sie zusätzlich feststellen, dass das zugehörige
Sperrsignal die Fahrt nicht verbietet. Bei Fahrt in das Gegengleis
müssen Sie zusätzlich das Signalbild Zs 6 feststellen. Wenn Sie dies als
Triebfahrzeugführer nicht feststellen können, müssen Sie die Zugaufsicht
beauftragen.
2. Wenn Sie als Zugaufsicht vom Triebfahrzeugführer beauftragt werden, die
Fahrtstellung des Signals nach Nr. 1 festzustellen, müssen Sie die Feststellungen
nach Nr. 1 treffen und das Ergebnis dem Triebfahrzeugführer melden.
Als Triebfahrzeugführer müssen Sie
- im anschließenden Weichenbereich und
- bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals - höchstens
2.000 m -
mit höchstens 40 km/h fahren.
Gruß,
Markus.