Vermutlich sind die abgedunkelt, ja. Vr und VrW sind EIU-übergreifend gängige Abkürzungen für Vorsignal und Vorsignalwiederholer. Es handelt sich aber natürlich in diesem Fall nicht um das Vorsignal eines Hauptsignals, sondern lediglich um Nachahmer des Weichensignals. Wenn Du mit "Wiederholerkennzeichen" ein Zusatzlicht oder eine Tafel mit Punkt meinst: Wir sind im Bereich einer privaten Infrastruktur. Das DB-Regelwerk gilt hier nicht. Jeder Infrastrukturbetreiber hat außerhalb der gesetzlichen Vorgaben freie Hand in der Gestaltung seiner Infrastrukturanlagen.dk48 hat geschrieben: ↑05.03.2021 18:14:33 Eine Sache ist mir noch aufgefallan, die von Jens als als Vorsignal und Wiederholer (? ohne Wiederholerkennzeichen) habe ich beidseitig leuchtend gebaut, weil diese Signale auch beidseitig Blenden haben. Da müsste ich noch das Licht auf der Rückseite entfernen und vor Ort nachschauen, ob dort ein Deckel drauf ist. Ich denke die sollten nicht nach hinten leuchten.
Die RAG hatte z.B. Ls-"Wiederholer". Das waren Ls-Schirme, die nur Sh 1 zeigen konnten, und kein Hp 0. Gekennzeichnet waren sie durch die Bezeichnung "Na X" für "Nachahmer X (Ls-Bezeichnung)". Noch dazu gab es eine eigene Fahrzeugbewegungsart, die Streckenfahrten. Sie waren weitesgehend mit Zugfahrten bei der DB zu vergleichen, jedoch ohne Flankenschutz und Durchrutschwege, wurden aber ebenso zum Teil auf Sh 1 zugelassen und fuhen bis zu 40 km/h auf einer Anschlußbahn. Das ist bei der DB alles undenkbar.
Raten oder fremdes Regelwerk anweden ist beim Nachbau von anderen EIU immer die denkbar schlechteste Idee, das geht schnell nach hinten los. Eine umfangreiche Recherche ist außerordetlich sinnvoll.