Sdggmrs 717
- KarlSaiz (Pierre)
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Sdggmrs 717
Moin, seitdem mein Sggnss 80 mit dem vorletzten Update im offiziellen Bestand ist, bin ich derzeit am Sdggrms 717 dran.
Der Gelenk-Taschenwagen passt meiner Meinung ganz gut auf die Strecke Hannover - Hamburg und ist nachts auch oft auf der SFS zwischen Hannover und Würzburg anzutreffen.
Den Wagen gibt es in einigen Lackierungen und kann mit LKW Trailern oder Containern Beladen werden. Ich tendiere zur DB (rot), TXL (dunkelgrau) und AAE (hellgrau) Variante.
Die LKW-Tailer kommen dann als einzelne Objekte ins "Ladung" Verzeichnis und können somit später auch auf anderen Wagen (z.B. Sdgmns 743) verwendet werden.
Hier hatte ich mir vorgestellt die Lackierungen Arcese, LKW-Walter, Ewals Cargo Care, Winner-Spedition, Ekol und Paneuropa umzusetzen.
Wünsche oder Anregungen wie immer gern gesehen....
Bild von Volker Stöckmann auf karow900.startbilder.de/:
http://karow900.startbilder.de/bild/db~ ... einem.html
3D-Modell:
Der Gelenk-Taschenwagen passt meiner Meinung ganz gut auf die Strecke Hannover - Hamburg und ist nachts auch oft auf der SFS zwischen Hannover und Würzburg anzutreffen.
Den Wagen gibt es in einigen Lackierungen und kann mit LKW Trailern oder Containern Beladen werden. Ich tendiere zur DB (rot), TXL (dunkelgrau) und AAE (hellgrau) Variante.
Die LKW-Tailer kommen dann als einzelne Objekte ins "Ladung" Verzeichnis und können somit später auch auf anderen Wagen (z.B. Sdgmns 743) verwendet werden.
Hier hatte ich mir vorgestellt die Lackierungen Arcese, LKW-Walter, Ewals Cargo Care, Winner-Spedition, Ekol und Paneuropa umzusetzen.
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http://karow900.startbilder.de/bild/db~ ... einem.html
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Gruß Karl (Pierre)
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Re: Sdggmrs 717
Sehr schön,
der Walter bzw. Paneuropa würde sich ja auch sehr gut im Netz Kassel-Salzkotten machen.
Da fahren die Gondeln ja 3-4x die Woche.
der Walter bzw. Paneuropa würde sich ja auch sehr gut im Netz Kassel-Salzkotten machen.
Da fahren die Gondeln ja 3-4x die Woche.
- MarkusEgger
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Re: Sdggmrs 717
Hallo!
Auch von mir ein "Sehr schön!". Die Wagen sind auch Standardware in den KLV-Zügen 2018 auf Augsburg-Donauwörth.
Bei den Wagen selber sind auch viele WASCOSA-Wagen dabei.
Bei den Aufliegern sind hier auch nothegger, FERCAM und Gruber neben den schon genannten Arcese, LKW Walter gängig.
Ich habe auch einen Satz Fotos von solchen Wagen und Aufliegern, bei Bedarf bitte nelden (sind aber nicht mit dem Zweck Texturvorlagen zu sein entsanden, also nur bedingt tauglich).
Markus
Auch von mir ein "Sehr schön!". Die Wagen sind auch Standardware in den KLV-Zügen 2018 auf Augsburg-Donauwörth.
Bei den Wagen selber sind auch viele WASCOSA-Wagen dabei.
Bei den Aufliegern sind hier auch nothegger, FERCAM und Gruber neben den schon genannten Arcese, LKW Walter gängig.
Ich habe auch einen Satz Fotos von solchen Wagen und Aufliegern, bei Bedarf bitte nelden (sind aber nicht mit dem Zweck Texturvorlagen zu sein entsanden, also nur bedingt tauglich).
Markus
Der Blog zum Streckenbauprojekt Augsburg-Donauwörth:
http://www.zusi-team-sued.de
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Re: Sdggmrs 717
Hallo!
Das ist ein interessanter Wagen für Zusi.
An Sattelauflegern würde mich auch Lauritzen (rot und den weißen Kühlaufleger) DSV und DHL interessieren.
Grüße
Jörg
Das ist ein interessanter Wagen für Zusi.
An Sattelauflegern würde mich auch Lauritzen (rot und den weißen Kühlaufleger) DSV und DHL interessieren.
Grüße
Jörg
Zuletzt geändert von Jörg Reitemeyer am 19.06.2018 21:48:05, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Sdggmrs 717
Mars und Interkombi würden mir noch einfallen, DHL-Auflieger sieht man auch recht häufig.
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Re: Sdggmrs 717
Zuletzt geändert von Jörg Reitemeyer am 16.06.2018 13:36:24, insgesamt 1-mal geändert.
- KarlSaiz (Pierre)
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Re: Sdggmrs 717
Moin, mal schauen von welchen Trailern sich vernünftige Texturvorlagen finden lassen...
Zuletzt geändert von KarlSaiz (Pierre) am 16.06.2018 19:54:16, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Karl (Pierre)
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Re: Sdggmrs 717
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Re: Sdggmrs 717
Servus!
Sieht super aus, ich denke ja, da kommen wir erst mal ganz gut damit aus und die Züge schauen nicht eintönig aus!
Markus
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Re: Sdggmrs 717
Die Auflieger sind top, aber der S.C. Henker fehlt noch
- Oliver Lamm
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Re: Sdggmrs 717
Hi,
war da nicht was bei "LKW Walter" mit Geschmacksmuster ?
Spielverderbende Grüsse, Oli
war da nicht was bei "LKW Walter" mit Geschmacksmuster ?
Spielverderbende Grüsse, Oli
Oliver Lamm
mail(AT)oliverlamm(DOT)de
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Re: Sdggmrs 717
Einfach "alter Lkw" draufschreiben.
Allzeit lösungsorientierter Gegengruß
Michael
Allzeit lösungsorientierter Gegengruß
Michael
Re: Sdggmrs 717
Das Designgesetz spricht in §40 von
Sehen jedenfalls gut aus
Da es auch Walter-Auflieger in anderen Spielen zum freien Download gibt (z.B. EuroTruckSim, TrainSim), würde ich sagen, dass eine Mitlieferung im Zusi-Datenbestand problematisch wird, ein zusätzlicher Download aber nicht. Wie schon in Zusi2 mit dem ICE. Wenn es denn wirklich so ist.Rechte aus einem eingetragenen Design können nicht geltend gemacht werden gegenüber
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden
[...]
Sehen jedenfalls gut aus
Zuletzt geändert von Thomas U. am 19.06.2018 14:54:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sdggmrs 717
Da LKW Walter dieses Design im Jahr 1990 hat eintragen lassen, muss man sich in diesem Fall ernsthaft darüber unterhalten, ob der Designschutz nicht nach 25 Jahren abgelaufen ist. Eine Verlängerung über die 25 Jahre hinaus ist im Designschutz nicht möglich.
Mein Youtube-Kanal: youtube.com/echoray1
- Oliver Lamm
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Re: Sdggmrs 717
Hi,
nicht das wir uns falsch verstehen, ich finde die Dinger auch schick, möchte hier nur Ärger vorhalten.
Abmahnen ist ja neuzeitlich in Mode gekommen.
Oli
nicht das wir uns falsch verstehen, ich finde die Dinger auch schick, möchte hier nur Ärger vorhalten.
Abmahnen ist ja neuzeitlich in Mode gekommen.
Oli
Oliver Lamm
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Re: Sdggmrs 717
Abmahnen tun manche Firmen sehr gerne, aber meistens ist da nur viel heiße Luft dahinter und solche Mahnungen entbehren fast immer jeder rechtlichen Grundlage wie sich erst kürzlich wieder in einem österreichischen Forum in einer ähnlichen Sache gezeigt hat.
Dort hat ein User als Nickname den Namen einer Firma gewählt worauf ein Schreiben eintrudelte mit folgendem Text:
Unlauterer Verwendung unseres Markennamens durch einen Forumsuser
LogServ ist seit 2001 eine europaweit eingetragene Marke der Logistik Service GmbH, eines Unternehmens des voestalpine Konzerns. Mit der unberechtigten und unlauteren Verwendung unseres Markennames schädigt dieser User (der keine Verbindung zu unserem Unternehmen hat) den Ruf des Unternehmens LogServ in der Öffentlichkeit. Wir fordern Sie daher auf, diesen User in Ihrem Forum zu sperren. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte gegen den User "LogServ" einzuleiten.
Die Antwort folgte sogleich:
Guten Tag!
Uns liegt Ihr E-Mail vom 24.05.2018 an den Domaininhaber vor. Sie machen darin einen Unterlassungsanspruch geltend und stützen sich auf die eingetragene Marke Logserv. Ihr Anspruch entbehrt in jeder Hinsicht einer Grundlage! Zunächst halten wir fest, dass sich das Internet-Forum Bahnforum.info nicht im geschäftlichen Verkehr bewegt (§10/1 Markenschutzgesetz), so dass schon aus diesem Grunde weder die UWG- noch die Markenschutzvorschriften Anwendung finden.
Eingetragen ist die Marke LogServ für die Klassen:
37 Bauwesen.
39 Transportwesen; Planung und Übernahme von Logistik.
42 Verkehrswegeplanung.
Es wird wohl ewig Ihr Geheimnis bleiben, wie Sie aus dieser Markeneintragung uns gegenüber einen Unterlassungsanspruch herleiten wollen. Wir sind in keiner Weise im Bereich Bauwesen, Transportwesen oder Verkehrswegeplanung tätig, so dass schon der sachliche Schutzbereich der Marke nicht eröffnet ist!
Des Weiteren liegt auch keine kennzeichenmäßige Benutzung vor. Der Nickname LogServ wird nicht zur Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet, sondern ausschließlich zur Bezeichnung eines Mitgliedes eines Internet-Forums. Auch aus diesem Grunde besteht kein Anspruch.
Da Sie aus einem gewerblichen Schutzrecht eine unberechtigte Abmahnung geltend machen, sind Sie nach ständiger Rechtssprechung zum Ersatz verpflichtet! Wir fordern Sie daher auf, auf sämtliche geltend gemachten Ansprüche zu verzichten. Wir haben uns hiefür eine Frist bis 15.06.2018, 13:00 Uhr notiert. Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Antwort von Ihnen erhalten, werden wir durch unsere anwaltliche Vertretung eine negative Feststellungsklage erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Damit war jedenfalls ganz plötzlich wieder Funkstille. Viel Lärm um nichts - Hauptsache wichtig machen und versuchen einzuschüchtern.
Dort hat ein User als Nickname den Namen einer Firma gewählt worauf ein Schreiben eintrudelte mit folgendem Text:
Unlauterer Verwendung unseres Markennamens durch einen Forumsuser
LogServ ist seit 2001 eine europaweit eingetragene Marke der Logistik Service GmbH, eines Unternehmens des voestalpine Konzerns. Mit der unberechtigten und unlauteren Verwendung unseres Markennames schädigt dieser User (der keine Verbindung zu unserem Unternehmen hat) den Ruf des Unternehmens LogServ in der Öffentlichkeit. Wir fordern Sie daher auf, diesen User in Ihrem Forum zu sperren. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte gegen den User "LogServ" einzuleiten.
Die Antwort folgte sogleich:
Guten Tag!
Uns liegt Ihr E-Mail vom 24.05.2018 an den Domaininhaber vor. Sie machen darin einen Unterlassungsanspruch geltend und stützen sich auf die eingetragene Marke Logserv. Ihr Anspruch entbehrt in jeder Hinsicht einer Grundlage! Zunächst halten wir fest, dass sich das Internet-Forum Bahnforum.info nicht im geschäftlichen Verkehr bewegt (§10/1 Markenschutzgesetz), so dass schon aus diesem Grunde weder die UWG- noch die Markenschutzvorschriften Anwendung finden.
Eingetragen ist die Marke LogServ für die Klassen:
37 Bauwesen.
39 Transportwesen; Planung und Übernahme von Logistik.
42 Verkehrswegeplanung.
Es wird wohl ewig Ihr Geheimnis bleiben, wie Sie aus dieser Markeneintragung uns gegenüber einen Unterlassungsanspruch herleiten wollen. Wir sind in keiner Weise im Bereich Bauwesen, Transportwesen oder Verkehrswegeplanung tätig, so dass schon der sachliche Schutzbereich der Marke nicht eröffnet ist!
Des Weiteren liegt auch keine kennzeichenmäßige Benutzung vor. Der Nickname LogServ wird nicht zur Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet, sondern ausschließlich zur Bezeichnung eines Mitgliedes eines Internet-Forums. Auch aus diesem Grunde besteht kein Anspruch.
Da Sie aus einem gewerblichen Schutzrecht eine unberechtigte Abmahnung geltend machen, sind Sie nach ständiger Rechtssprechung zum Ersatz verpflichtet! Wir fordern Sie daher auf, auf sämtliche geltend gemachten Ansprüche zu verzichten. Wir haben uns hiefür eine Frist bis 15.06.2018, 13:00 Uhr notiert. Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Antwort von Ihnen erhalten, werden wir durch unsere anwaltliche Vertretung eine negative Feststellungsklage erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Damit war jedenfalls ganz plötzlich wieder Funkstille. Viel Lärm um nichts - Hauptsache wichtig machen und versuchen einzuschüchtern.
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Re: Sdggmrs 717
Hintergrund für die, dich noch nicht so lange dabei sind: Zu Zusi-2-Zeiten gab es mal einen Zusianer, der alles richtig machen wollte. Der fragte bei LKW Walter an, ob er ein Zusi-Modell mit einem Walter-Auflieger veröffentlichen dürfe. Die Firma untersagte ihm das damals, wobei unklar blieb auf welches Schutzrecht sie sich da berufen. Ich bin der Meinung, die Firma hatte damals schon keine wehrhafte Rechtsposition. Wenn sie sich auf Designschutz berufen - der ist wie gesagt nach spätestens 25 Jahren abgelaufen. Wenn sie sich auf Markenschutz berufen, dann haben sie nicht verstanden, dass Markenschutz immer ein enges Schutzrecht ist, das immer nur greift wenn die Marke auf Produkten und Dienstleistungen auftaucht, für die sie eingetragen wurde. Im konkreten Fall hat LKW Walter die Marke nur für Transport- und Lagerdienstleistungen eingetragen. Zusi ist aber ein Computerspiel und keine Transportdienstleistung. Also kann die Marke hier nicht verletzt werden. Es gibt dazu auch ein schickes BGH-Urteil, wie die Abbildung von Marken im Zusammenhang mit Abbildungen der Wirklichkeit (= Modellbau) rechtlich zu sehen ist. Entscheidend ist, ob in der Verwendungsart der Marke ein Herkunftshinweis eines Produkts gesehen werden kann. Ob also irgendjemand auf die verwirrte Idee kommen könnte, der Zugsimulator Zusi wäre ein Produkt von LKW Walter, weil in der Simulation ein Walter-Auflieger herumfährt. Das ist völlig abwegig. Zusammenfassung: LKW Walter kann zwar wilde Drohungen ausstoßen, aber kann rechtlich nichts gegen ein 3D-Modell ihrer LKW-Auflieger tun.
Zuletzt geändert von Alwin Meschede am 19.06.2018 19:27:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Sdggmrs 717
Alwin,
Deine Ansicht ist sicher Juristisch begründet,
was ist aber, wenn der andere Versucht mit Überzogener Forderung einen Prozess zu starten?
Haftpflicht und Rechtsschutz sind da draußen, und 20% des Streitwertes sind bei Gericht fällig vor dem Prozesse.
Das sollte man im Auge behalten, Richter neigen bei solchen Prozessen auch gerne dazu die Einzelperson zu verurteilen weil die Firmen ja immer Recht haben...
MfG
Ralf
Deine Ansicht ist sicher Juristisch begründet,
was ist aber, wenn der andere Versucht mit Überzogener Forderung einen Prozess zu starten?
Haftpflicht und Rechtsschutz sind da draußen, und 20% des Streitwertes sind bei Gericht fällig vor dem Prozesse.
Das sollte man im Auge behalten, Richter neigen bei solchen Prozessen auch gerne dazu die Einzelperson zu verurteilen weil die Firmen ja immer Recht haben...
MfG
Ralf
Verstehe die IT, heute: IoF -> Internet over Fax, eine Deutsch Erfindung...
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Re: Sdggmrs 717
Vom Beklagten? Vielleicht in Timbuktu. In Deutschland muss die Klägerin eine nach dem Streitwert bemessene dreifache Gerichtsgebühr vorstrecken. Sonst fängt das Gericht nicht an zu arbeiten. Der Beklagte muss erst dann was zahlen, wenn er den Prozess verliert.F(R)S-Bauer hat geschrieben:und 20% des Streitwertes sind bei Gericht fällig vor dem Prozesse.
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- KarlSaiz (Pierre)
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Re: Sdggmrs 717
Dann wird halt aus LKW-Walter: LKW-WlaterAlwin Meschede hat geschrieben:Vom Beklagten? Vielleicht in Timbuktu. In Deutschland muss die Klägerin eine nach dem Streitwert bemessene dreifache Gerichtsgebühr vorstrecken. Sonst fängt das Gericht nicht an zu arbeiten. Der Beklagte muss erst dann was zahlen, wenn er den Prozess verliert.F(R)S-Bauer hat geschrieben:und 20% des Streitwertes sind bei Gericht fällig vor dem Prozesse.
Gruß Karl (Pierre)
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