Mal ein paar hoffentlich nützliche Hinweise aus der Praxis:
Gehen wir mal davon aus, wir fahren einen Personenzug mit eingeschalteter elektrischer Zugheizung (Diese sollte immer dann für Zugfahrten eingeschaltet sein wenn sich im Zugverband Wagen mit Kennbuchstaben z befinden). Früher zu Silberling Zeiten konnte man theoretisch auch ohne elektrische Zugheizung fahren; zumindest im Sommer denn da brauchten die Wagen ja kein Strom zum Heizen. Jedoch war es trotzdem eigentlich wichtig mit eineschalteter Zugsammelschiene zu fahren, denn die Wagen hatten ja einen elektronischen Gleitschutz, welcher aus der Batterie gespeist wird. Brach nun die Batterie zusammen, da sie keine Ladung erhielt brach der Gleitschutz zusammen -> Schlecht. Also generell wird bei Personenzügen daher mit Heizung gefahren, hatte man allerdings 2 Maschinen im Zugverband konnte man auch immer nur mit einer "Heizen" um, manch einer empfindet ja so einen donnernden TB11 als Lärmbelästigung, einen etwas geringeren Lärmpegel auf dem Führerstand zu haben. Durch die mittlerweile fast ausschließlich eingesetzten Klimawagen ist die Zugheizung heute generell eingeschaltet.
Für die Praxis bedeutet eine eingeschaltene Heizung folgendes:
-Bei einem Heizstrom von größer 160A nach einschalten des Heizschützes, dreht der Motor mit Fahrstufe 5.
-Bei einem Heizstrom von kleiner 160A nach einschalten des Heizschützes, dreht der Motor mit Fahrstufe 3.
Füllt man nun den Wandler mit dem Fahrschalterhandrat dreht dann der Motor bei Stufe 1 (Wandlerteilfüllung) und Stufe 2 (Wandlervollfüllung) sowie bis zur Fahrstufe 6 bereits auf Stufe 6. D.h. die Stufen 3-6 geben keine Drehzahländerung bei eingeschalteter Zugheizung. Deswegen kann man also beim Aufschalten mit Zugheizung wie folgt vorgehen:
Von 0 auf 2 G Lampe leuchtet kurz auf, danach rasch auf 7 dann ggf Gang zur Tür oder Fenster für die Abfahrtsbeobachtung und etwas Abgasschnuppern.
Anschließend wieder Platznehmen und dann, so wurde mir es beigebracht, Stufe für Stufe aufschalten, dabei immer darauf achten, dass die Drehzahlerhöhung pro Stufe erfolgt. Ist diese erfolgt und er Motor bei der Solldrehzahl angekommen, direkt die nächste Stufe rein; macht dann pro 1-2 Sekunden eine Fahrstufe in etwas.
Beim Abschalten dann eigentlich analog: Stufe für Stufe abschalten jeweils das richtige Absinken der Drehzahl beobachten und wenn die Drehzahl konstant ist, weiter abschalten. Bis man schließlich bei Stufe 6 angelangt ist. Dann kann man wieder rasch auf Stufe 2 Schalten, kurz warten und dann auf 0 Drehen.
Natürlich kann man mit eingeschalteter Zugsammelschine somit auch bei 140 km/h Stufe 2 oder 3 aufgeschaltet lassen, da ja der Motor sowieso mit Stufe 6 dreht.
Desweiteren spricht die Vorschrift noch davon, "Sägen zu vermeiden"; das Bedeutet man sollte unnötige Drehzahlschwankungen vermeiden sondern sich auf möglichst konstante Drehzahleinstellungen festlegen, dazu braucht es dann natürlich die Streckenkenntnis des Lokomotivführers. Nicht umsonst gilt diese Weiseheit nachwievor: Wer mit einer 218 auf topographisch anspruchsvollen Strecken pünktlich unterwegs sein kann, der kann das mit einer E-Lok oder gar einem modernen Triebwagen allemal
Zum Thema Bremsen: Bis letztes Jahr glaube ich schrieb die BreVo dazu: Haltebremsungen sind grundsätzlich mit dem Bremssteller der dynamischen Bremse gekuppelt einzuleiten. Regulierungsbremsungen, durften, soweit es die Witterung zuließ, auch mit der HBremse allein durchgeführt werden. Dieser Passus ist entfallen.
Unabhängig davon war es eigentlich auch üblich Bremsungen immer erst, wenn noch genug Bremsweg zur Verfügung stand, mit der Dynamischen Bremse in der kleinsten Bremsstufe einzuleiten. So lief der Zug sanft auf die Lok auf. (Weniger Geruckel im Wagenzug, denn die 218 steigt im hohen Geschwindigkeitsbereich sehr stark mit der HBremse ein)Wenn das geschehen ist kann man dann mit der Luft weiterarbeiten dann die Dynamische Bremse weiter aufregeln oder umgekehrt.
Für den Fahrgast ruckfrei zum stehen kommt man, wenn beim Anhalten 0,5bar und weniger im Bremszylinder sind.