Lückenschluss Hildesheim

Hier geht es um Streckenbau-Projekte. Bitte für jedes Streckenmodul ein eigenes Thema erstellen.
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Thomas U.
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#41 Beitrag von Thomas U. »

Das Verändern von Logos ist in anderen Computerspielen gängige Praxis, die Nutzung der originalen Logos in Freeware ebenfalls. Wenn da jemand ein großes Potential für Klagen sehen würde, dann hätte er das schon längst getan.

Grundsätzlich bin ich aber auch für originale Logos statt solcher Verdreher, auch wenn ich gewisse Eastereggs wie die zugehörigen Werbeplakate schon spaßig finde. Und verdrehte Logos sind immer noch besser als gar keine Logos, denn das wäre ein enormer Rückschritt, wenn am virtuellen OBI nicht mehr OBI stünde, sondern "Ich bin ein Biber-Baumarkt".

Oder man erfindet halt Marken... Aldidl, der Discounter. Pumidas, der Sportschuhhersteller. Oder Jupiter, der Elektromarkt. Aber selbst Donald Duck ist mal in einen Baumarkt namens OPI gegangen...

joektn
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#42 Beitrag von joektn »

Ich würde hier auf die Panoramafreiheit pochen und damit hat man gute Chancen.

In Online-Spielumgebungen wie Second Life wurden bisweilen ganze Städte digital nachgebaut. In diesem Zusammenhang hatte sich das LG Köln bereits mit urheberrechtlichen Fragen in Bezug auf einen virtuellen Kölner Dom zu befassen. Im Jahr 2012 hat das OLG Köln (Urteil vom 09.03.2012, Az. 6 U 193/11; Volltext https://openjur.de/u/536357.html" target="_blank) einen Nebensatz fallen lassen, der (auch) Games-Rechtler aufhorchen lassen muss.

Denn die dargestellte Entwicklung wirft die Frage auf, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Spiel die Wirklichkeit „einfach so“ abbilden darf – denn auch Bauwerke unterliegen zumindest teilweise einem urheberrechtlichen Schutz. Ohne eine entsprechende Lizenz vom Architekten dürfen sie also auch in Spielen nur gezeigt werden, wenn eine urheberrechtliche (Ausnahme-)Regel dies erlaubt. In Betracht kommt insoweit die so genannte „Panoramafreiheit“ (§ 59 UrhG), die jedenfalls eine unverfälschte und unveränderte Wiedergabe unter bestimmten Umständen erlaubt. Problematisch ist daran, dass der Wortlaut der Vorschrift die in Computerspielen erfolgende digitale Vervielfältigung von Werken nicht ausdrücklich erfasst.

Gemäß § 59 UrhG dürfen Werke, die bleibend (d.h. jedenfalls länger als einige Wochen) an öffentlichen Straßen aufgestellt werden jedenfalls mit Mitteln der Malerei, der Graphik, des Lichtbilds und des Films von jedermann vervielfältigt werden. Die so entstandenen Bilder oder Filme darf ein Spielepublisher auch nach den allgemeinen Regeln selbst gewerblich verbreiten.

Nach dem Gesetzeswortlaut gilt die Panoramafreiheit nur für bestimmte „traditionelle“ Vervielfältigungsmethoden, nämlich Malerei, Graphik, Lichtbild oder Film. Dieser Katalog ist auch bei den diversen Anpassungen des Urheberrechts an die Gegebenheiten der „Informationsgesellschaft“ nicht ausdrücklich um die neuen Medien ergänzt worden.

Es ist daher nicht ganz eindeutig, ob und wie die Vorschrift des § 59 UrhG im Zusammenhang mit Computerspielen überhaupt Anwendung finden kann.

Denkbar wäre eine erweiternde Auslegung dahingehend, dass die Aufzählung der Vervielfältigungsmethoden nicht abschließend zu verstehen ist, sondern auch solche ungenannten Methoden erfasst, die im Wesentlichen die gleichen Charakteristika ausweisen wie die genannten Methoden. Es müsste sich also etwa um solche Verfahren handeln bei denen eine nur zweidimensionale Darstellung erreicht wird. Auf diese Gemeinsamkeit von Malerei, Grafik, Lichtbild und Film wird in der Kommentarliteratur auch immer wieder hingewiesen. Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung war diese Frage allerdings noch nicht.

Es kann auch argumentiert werden, dass eine Darstellung von Bauwerken in Computerspielen nicht intensiver in die Rechte des Urhebers eingreift als die Vervielfältigung mit den in § 59 Abs. 1 UrhG ausdrücklich zugelassenen Mitteln. Dann ließe sich unter Umständen eine analoge Anwendung der Vorschrift auf die digitale Vervielfältigung bejahen.

Vielleicht am überzeugendsten ist aber der umgekehrte Ansatz: Wenn man die Panoramafreiheit nicht zum Computerspiel tragen dann, dann möglicherweise das Computerspiel zur Panoramafreiheit?

Die Rechtsprechung hat in anderem urheberrechtlichen Zusammenhang Computerspiele wegen der enthaltenen bewegten Bilder als Filme eingeordnet. Zwar wurde in den bisher vorliegenden Entscheidungen die Zulässigkeit der Verwendung von Gebäudeabbildungen in Computerspielen nicht thematisiert, doch ist es nur konsequent, auch im Rahmen dieser Vorschrift Computerspiele als Filme zu betrachten.

Aktuelles Beispiel ist der "Tram-Sim", den es aktuell auf Steam gibt, wo man mit der Straßenbahn durch halb Wien fährt und an unzähligen Geschäften mit entsprechender Werbung vorbei fährt.

So genug Rechtstexte für heute...

Axel Hölscher
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#43 Beitrag von Axel Hölscher »

Die Quellenangabe https://spielerecht.de/das-olg-koln-und ... l-1-von-2/" target="_blank hätte nicht geschadet..
Viele Grüße

Axel

IngoW

Re: Lückenschluss Hildesheim

#44 Beitrag von IngoW »

Ja hat man den bei Renault, VW oder Mercedes gefragt ob man die Fahrzeuge verwenden darf ? Was ist mit dem DB Logo auf den Fahrzeugen ? Das alles war bereits beim Erscheinen des Microsoft Trainsimulators schon Thema gewesen, und ist bis Dato nicht zu 100% geklärt. Der Zusi Professionell ist doch gegen solche Fragen ganz sicher rechtlich safe , oder ? Wenn ja wo sollte dann hier bei der Hobbyversion der Unterscheid liegen ? Ist doch beides kommerziell ! Und zur NOt schieb man mal eine eMail an Obi Deutschland ins Rohr, und kann das sogar das Original verwenden , Erlaubnis vorausgesetzt .

Alwin Meschede
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#45 Beitrag von Alwin Meschede »

IngoW hat geschrieben:Was ist mit dem DB Logo auf den Fahrzeugen?
Die DB hat schon vor einigen Jahren schriftlich angesagt, dass sie mit der Darstellung ihrer Marke kein Problem haben, aber gegen Verfremdungen der Marke möglicherweise vorgehen würden. Das ist eine Rechtsposition, die ich nachvollziehbar finde. Man landet bei Verfremdungen immer schnell bei der Diskussion, ob das jetzt Satire oder schon unzulässige Schmähkritik ist.
IngoW hat geschrieben:Und zur NOt schieb man mal eine eMail an Obi Deutschland ins Rohr, und kann das sogar das Original verwenden , Erlaubnis vorausgesetzt .
In Unternehmen arbeiten halt jede Menge Leute, die selber keine Ahnung haben. Das führt dann oft zum Ergebnis "sicherheitshalber erstmal alles verbieten". Egal ob das eine wehrhafte Rechtsposition ist oder nicht. Das ist zum Beispiel der Grund, warum wir in Zusi keine Trailer von LKW-Walter auf den Tragwagen stehen haben. Da wollte ein Zusianer alles richtig machen, hat gefragt und sie haben es mit einer Begründung verboten, die ich für komplett hanebüchenen Unsinn halte.
Zuletzt geändert von Alwin Meschede am 13.12.2020 12:59:25, insgesamt 3-mal geändert.
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F(R)S-Bauer
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#46 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Beitrag zurück gezogen weil so nicht belegbar
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 13.12.2020 14:41:27, insgesamt 6-mal geändert.

Hardy_Kuebler
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#47 Beitrag von Hardy_Kuebler »

... ach Leute, lasst doch bitte das Rumspekulieren in einem Rechtsgebiet, das sehr komplex ist. Wenn ich mir die Beiträge so anschaue, haben wir lauter Rechtsexperten unter uns, die sich mit Medienrecht, Urheberrecht usw. hervorragend auskennen.
Ich habe ein juristisches Staatsexamen und ich bin mir gerade deshalb nicht sicher, wie ein Gericht das letztlich bewerten wird. Selbst zusätzlich noch der Tatsache geschuldet, dass ein OLG in Hamburg das anders beurteilt als das OLG Dresden...

Wenn das also einigermaßen rechtssicher laufen soll, bleibt nichts anderes übrig, als einen Sachverständigen sprich Anwalt für Medienrecht in diese ganze Diskussion zu involvieren, Küchenlatein hilft definitiv nicht weiter.

Als Beispiel: die Aussage mit dem Eifelturm stimmt so wie sie in einem der letzten Posts getroffen worden ist - nicht.
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spaddi
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#48 Beitrag von spaddi »

Die Fahrleitungsthematik in Ballungsräumen ist in der Tat ein übles Stundengrab. Im Raum Kassel oder nachfolgend im Abschnitt Schwerte - Hengstey Rbf - Hagen sind bei mir dort unzählige Bastelabende versenkt worden. Auch bei ordentlicher Quellenlage geht an einer Konstruktion, sprich dem "Verstehen" der Vorbildsituation im Detail kein Weg vorbei. Derzeit sitze ich schon wieder länger als mir lieb ist an wilden Ausfädelungen und Überwerfungen in einem anderen Projekt. Von daher kann ich die Schmerzen recht gut nachvollziehen. Wenn's dann aber fertig ist, durchfährt man diese Bereiche mit ganz anderen Augen.

Grüße
Michael
Kenne ich, will gar nicht die Stunden zusammenrechnen, die ich schon investiert habe. Und muss dir auch in deinem Punkt recht geben, wo du sagst, dass es sich einfach am Ende lohnt. Dafür macht man die Arbeit gerne, finde ich jedenfalls.

Alwin Meschede
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#49 Beitrag von Alwin Meschede »

Im alten Bahnhof Hildesheim gab es von Großdüngen kommend kein Einfahrsignal am Gegengleis. In dem Zusammenhang eine Frage an Stellwerks-Experten: Wenn man in die Stumpfgleise 14 und 15 einfahren wollte, wäre es dann vorstellbar dass die am Fahrweg befindlichen alleinstehenden Zs 3 Kz 3 trotzdem leuchteten? Das würde nach meinem Verständnis eine Art "Hilfsfahrstraßen" benötigen, weil man kann ja ein Zs 3 wohl nicht mit einem "Lichtschalter" einfach mal so einschalten? Ohne das Zs 3 müsste man ja an der Einfahrt erstmal einen Befehl 12 mitgeben (30 km/h wegen Einfahrt in Stumpfgleis). Die Stellwerkstechnik um die es geht, ist E43/50.
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MBT Kuhl
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#50 Beitrag von MBT Kuhl »

Hallo Alwin,

Steht dort anstelle eines Esig ein Ls (Fahren auf dem Gegengleis mit Zs8)?

Eine Einfahrt vom Gegengleis mit Befehl schreit geradezu nach Befehl 12. Wenn keine Fahrstraßen auf dem Gegengleis mit Zs8 eingerichtet sind, sollte es eh einen Befehl geben.

Ich weiß nicht, ob als Verständigung für die Einfahrt in ein Stumpfgleis ein Eintrag im Fahrplan ausreicht, wenn kein Zs 3 Kz 3 oder Zs 13 aufgestellt ist. Ich halte es jedoch für unrealistisch, dass für vermutlich relativ wenige Fahrten mit besonderem Auftrag in ein Stumpfgleis ein Signal extra angesteuert wird.

Grüße
Moritz
Ich arbeite gern für meinen Konzern. Initiative für mehr Arbeit

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Maxi
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#51 Beitrag von Maxi »

Alwin Meschede hat geschrieben: 11.04.2021 13:20:19 Im alten Bahnhof Hildesheim gab es von Großdüngen kommend kein Einfahrsignal am Gegengleis. In dem Zusammenhang eine Frage an Stellwerks-Experten: Wenn man in die Stumpfgleise 14 und 15 einfahren wollte, wäre es dann vorstellbar dass die am Fahrweg befindlichen alleinstehenden Zs 3 Kz 3 trotzdem leuchteten? Das würde nach meinem Verständnis eine Art "Hilfsfahrstraßen" benötigen, weil man kann ja ein Zs 3 wohl nicht mit einem "Lichtschalter" einfach mal so einschalten? Ohne das Zs 3 müsste man ja an der Einfahrt erstmal einen Befehl 12 mitgeben (30 km/h wegen Einfahrt in Stumpfgleis). Die Stellwerkstechnik um die es geht, ist E43/50.
Hallo Alwin,

ich hab mich mal erkundigt und die Hebelbank auf Ho durchgeguckt, ich hab hier keine Hilfsfahrstraßen entdeckt. Auch eine Art Lichtschalter fürs Zs3 konnte ich nicht endeckten (hab aber leider nicht den kompletten Hebelbankaufbau auf den Bildern drauf).

Da auf meinem Gleisplan nicht mal ein Sperrsignal auf Höhe des Einfahrsignals steht, denke ich, musste ein Befehl mitgegeben werden.

LG Maxi

Edit: Im IRC vermuten wir, dass das ne Sonderform ist von Stumpfgleis.

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F. Schn.
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#52 Beitrag von F. Schn. »

Im Normalfall erfolgen Einfahrten aus dem Gegengleis mit 30-Grad-Stellung des Hebels für die Ausfahrt. Damit käme man in Gleis 14 gar nicht an einem Zs3 vorbei. In Gleis 15 wäre es theoretisch denkbar, dass das Zs3 leuchtet, sobald die Ausfahrstraße N15 nach Großdüngen in 30-Grad-Stellung steht, aber ich halte das für sehr unwahrscheinlich. (Und wäre vom Aufwand her sicher auch nicht das beste. :P )

Ein Bahnhof mit einem frei stellbaren Zs3 wäre mir bei elektromechanischen Stellwerken nicht bekannt.
Hilfsfahrstraßen aus dem Gegengleis kenne ich auch eher selten. Wenn es die also hier gemäß Maxi nicht gibt, bleibt nur der Befehl 12.
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#53 Beitrag von Alwin Meschede »

Gut, ich habs quasi so befürchtet. Dann stellen sich jetzt zwei Probleme:

- Bei Fahrten auf Befehl muss ich das Licht-Zs3 irgendwie löschen, weil mit meiner derzeitigen Schaltung kommt es immer (krieg ich wohl hin)

- Zusi beherrscht im Moment kein Mitgeben von Geschwindigkeitsbeschränkungen in automatisiert generierten Befehlsformularen. Das würde ich dann anlässlich Hildesheim glattweg entwickeln, wenn man mich jetzt nicht stoppt :mua Ich stelle mir das so vor, dass man hier in der Abteilung "Weg" eine neue Option schafft, "Grund Nr. 4, Einfahrt in Stumpfgleis" oder so ähnlich.

Bild

Das wäre dann der Einstieg in ein weites Feld, wo Zusi dann auch automatisiert Geschwindigkeitseinschränkungen per Befehl 12 befehlen könnte - potenziell natürlich ein Fass ohne Boden. Ich will jetzt hier Grund Nr. 4 haben, der nächste Streckenbauer vielleicht Grund 34, der übernächste Streckenbauer Grund 39... Also wir würden dieses Befehlsoptionen-Auswahlfenster bestimmt nach und nach voll kriegen.
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F. Schn.
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#54 Beitrag von F. Schn. »

Wie schwierig ist es überhaupt, Zusi zwei verschiedene Befehle für Stumpfgleis und Nicht-Stumpfgleis beizubringen?
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#55 Beitrag von Alwin Meschede »

Die Schwierigkeit dürfte in der Tat sein, den Andruck der Geschwindigkeitsbeschränkung zu verhindern, wenn es nicht ins Stumpfgleis geht. Ich würde hoffen, dass das mit einer Richtungsanzeiger-artigen Ansteuerung des Befehlsereignisses machbar ist.
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#56 Beitrag von 18201 »

Moin.

Laut Aussage eines TF der dort seit 25 Jahren fährt, gibt es dort GWB erst seit Umbau auf ESTW.

Grüße

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Re: Lückenschluss Hildesheim

#57 Beitrag von Carsten Hölscher »

Ich glaube, das läßt sich mit den aktuellen Möglichkeiten in Zusi nicht umsetzen.

Carsten

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Re: Lückenschluss Hildesheim

#58 Beitrag von Alwin Meschede »

War von Hildesheim nach Ringelheim mal eine Neigetechnik-Strecke? Weil etwas überraschend habe ich in einem alten Film aus 2002 mehrere Balisen im Gleis angetroffen: https://youtu.be/PkeGYQnhVrY?t=347
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KlausMueller
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#59 Beitrag von KlausMueller »

Alwin Meschede hat geschrieben: 27.04.2021 18:19:29 War von Hildesheim nach Ringelheim mal eine Neigetechnik-Strecke? Weil etwas überraschend habe ich in einem alten Film aus 2002 mehrere Balisen im Gleis angetroffen: https://youtu.be/PkeGYQnhVrY?t=347
Das würde mich sehr überraschen. Könnte es evtl. sein, dass ein nicht gar zu entfernt beheimateter Signaltechnikhersteller da Versuche durchführte?

Gerade eine Minute später gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnstrec ... nenverkehr

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Carsten Hölscher
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Re: Lückenschluss Hildesheim

#60 Beitrag von Carsten Hölscher »

Ja, da war 160 km/h angesagt, bis die LINTs kamen.

Carsten

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