Streckenprojekt Plockhorst - Peine

Hier geht es um Streckenbau-Projekte. Bitte für jedes Streckenmodul ein eigenes Thema erstellen.
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Michael_Poschmann
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#41 Beitrag von Michael_Poschmann »

Alternativen sind ein klassisches Telefonat oder aber das weiße Blinklicht über der Trapeztafel, in Eifel und Hunsrück oft im Einsatz erlebt.

Grüße
Michael

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JuRa
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#42 Beitrag von JuRa »

Hans-Peter Schramm hat geschrieben: in einem Buchfahrplan "meiner" Strecke gibt es eine Spalte 4 "An der Trapeztafel hält Zug".
Dort ist dann genau die Nummer des Zuges eingetragen, mit dem gekreuzt wird. Dieser Zug muss dann an der Trapeztafel halten, bis der andere Zug in den Bahnhof eingefahren war. Daraufhin durfte er auf ein (akustisches?) Signal hin einfahren.
Aber da ja in Spalte 4 nur eingetragen war, welcher Zug am Trapezsignal hält, gab es auch noch eine Spalte 7 "Kreuzung mit Zug"; Ordnung muss sein
Hallo Hans-Peter,

stelle ich mir das richtig vor, dass Du eine eigene Buchfahrplan-dll erstellt hast?

Gruß
Jürgen

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Hans-Peter Schramm
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#43 Beitrag von Hans-Peter Schramm »

JuRa hat geschrieben: stelle ich mir das richtig vor, dass Du eine eigene Buchfahrplan-dll erstellt hast?
Jürgen
Hallo Jürgen,

nein, ich habe in einer Kopie eines Original-Buchfahrplans von 1964 geschaut.

Gruß
Hans-Peter
Zuletzt geändert von Hans-Peter Schramm am 05.10.2018 08:50:19, insgesamt 1-mal geändert.
Hier stelle ich in lockerer Folge Dinge aus meinem Schaffen vor: http://zusi.schramm-elmshorn.de

Axel Hölscher
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#44 Beitrag von Axel Hölscher »

Michael_Poschmann hat geschrieben:Alternativen sind ... das weiße Blinklicht über der Trapeztafel
M. Zschippang hat geschrieben:Soweit ich weiß, war das Signal lang pfeifen - kurz pfeifen - lang pfeifen.
Es handelt sich dabei um ein Zp 11 ("Kommen")
Viele Grüße

Axel

Eisenconny
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#45 Beitrag von Eisenconny »

JuRa hat geschrieben:
Noch mal in Kurzform:
Plockhorst: Einfahrsignale, keine Ausfahrsignale
Edemissen, Ankensen und Stederdort: Trapeztafeln als Einfahrsignale, keine Ausfahrsignale.
Peine: Einfahsignal ( B ), jedoch auch für Gleis 3 (Bahnsteig 3 für die "Plockhorster") kein Ausfahrsignal. Ein- und Ausfahrten über Weiche 1,2,3,4 und 5, Stw Pwf
Bild

Im Moment mache ich es so, dass für die Ausfahrt aus einem Bahnhof ein Befehl eingeblendet wird:
Bild
Dieser gilt bis zum nächsten Bahnhof.

Das klappt meiner Meinung nach ganz gut. Aber da gibt es sicherlich noch andere (bessere) Verfahrensweisen. Wurde ja schon drüber diskutiert.
Ich kenne mich in der Thematik wenig aus und werde mich auf die Betriebsführungsexperten verlassen müssen.

Gruß
Jürgen
Hallo,

die Aus- oder Durchfahrt auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal erfolgt(e) auf Signal Zp 9; allerdings nicht vom Zugpersonal sondern vom örtlichen Personal gegeben. Eine mir vorliegende FV (DV 408) von 1990 spricht in diesem Zusammenhang von Zp 9a. Das Signal Zp 9b wurde dagegen vom Zugpersonal gegeben.
Mit Zp 9 stimmt(e) - nach Erfüllung der Bedingungen für die Zulassung der Zugfahrt - entweder der Fdl selbst der Fahrt zu oder er beauftragt(e) hierzu die Aufsicht oder einen Wärter, z.B. den Weichenwärter eines am Fahrweg stehenden Stellwerkes.

Züge mußten bzw. müssen in Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal immer anhalten, es sei denn
1.) kein planmäßiger Halt vorgesehen und das vom örtlichen Personal gegebene Zp 9 wurde erkannt
2.) für den Zug ist der Bf im Fahrplan als betrieblich unbesetzt gekennzeichnet
3.) der Zug hat vom letzten besetzten Bf einen Befehl zur Durchfahrt ohne Durchfahrauftrag

Dieses Verfahren habe ich Mitte der 1990er Jahre auf einem kleinen Bahnhof im Erzgebirge beobachtet, ich meine, es war in Cunersdorf (b Buchholz/Sachs). Der Fdl stand bei Durchfahrten mit erhobenem Zp 9-Stab auf dem Bahnsteig, bis der den Bf durchfahrende Zug mit Zp 1 die Aufnahme des Durchfahrauftrages bestätigte. Konnte der Tf kein Zp 9 erkennen, mußte er ohne weiteres Haltsignal anhalten.

Einen schriftlichen Befehl braucht man meiner Meinung nach nicht. Dem Zugpersonal muß bekannt sein, daß der Bf kein Ausfahrsignal hat. Dann ist immer der Abfahr- oder Durchfahrauftrag des örtlichen Personals erforderlich (Ausnahme: siehe oben Nr. 2 und 3). Bleibt dieser aus, darf der Zug weder ab- noch durchfahren.

Conny

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F. Schn.
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#46 Beitrag von F. Schn. »

Interessante Informationen.
In wie fern kannst du das Alter dieser Verfahrensweise, die Gültigkeit bis wann, und die Anwendbarkeit auf Ost- und Westdeutschland zurückverfolgen?
Diese Signatur möchte folgendes bekannter machen: ZusiWiki · ZusiSK: Streckenprojekte · YouTube: Objektbau für Zusi · euirc: Zusi-Chat

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Zimmer
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#47 Beitrag von Zimmer »

Moin,

die Unterteilung nach Zp 9a und 9b kann ich für den Bundesbahnbereich nach Sichtung der vorliegenden Signalbücher ausschließen. (Einzige mir bekannte Unterteilung in a) und b) waren das Ne 10 a/b (Blinklichtüberwachungssignal) vor Überführung in die Gruppe der Bü-Signale und das Zs 8 a/b (vor Einstellung des Betriebsversuchs mit blinkenden Sh 1 in Bahnhöfen).

Ad rem: Prinzipiell wäre zu klären, ob die betreffende Strecke damals im sog. vereinfachten Nebenbahndienst (BND) oder im Betrieb nach FV betrieben wurde. Im ersteren Fall wäre über den AzFV (Anhang zu den Fahrdienstvorschriften = Vorläufer von Streckenliste/Vorbemerkungen zu den Buchfahrplänen, quasi der Großvater der Örtlichen Richtlinien für Zp, bzw. der Urgroßvater des Streckenbuchs) herauszulesen, welche betrieblichen Anordnungen für die Strecke bestanden. Hilfweise könnten die SbV der BD (Han?) auch helfen. Im zweiten Fall - ich weiß nicht, wie hoch das Verkehrsaufkommen zu der Zeit noch war? - könnte es gut sein, daß in der Betriebsweise "Einzugbetrieb" verfahren wurde. Trapeztafeln und derlei Schnickschnack wären da dann die Rückfallebene für eine etwa notwendige Sperrfahrt (Hilfslok, Kranwagen, dergleichen immer dann, wenn dann im Krisenfall doch mehr als ein Zug unterwegs sein muß).

Die vorgenannten Unterlagen sind mit viel Glück bei Ebay auffindbar, oder (noch mehr Glück) beim für die BD zuständigen Landesarchiv (bei n Zugehörigkeitswechseln bzw. BD-Auflösungen sind gefühlt n-1/n der Archive über den Jordan gegangen). Oder aber, das allmächtige Hifo von DSO - dort hat mit viel Glück einer der Altpapierjäger noch die Bahnhofsbücher von Plockhorst und/oder Peine aus der betreffenden Zeit im Schrank liegen. Auch hilfreich könnte das BD-Amtsblatt sein, in dem ggf. Änderungen der Betriebsführung bekannt gegeben wurden; hier braucht es allerdings Unmengen an Zeit, da diese in der Regel nicht digitalisiert vorliegen.

Hoffe, sinnvoll beigetragen haben zu können

Johannes

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Daniel R.
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#48 Beitrag von Daniel R. »

Auch wenn sich das für die Strecke bisher nicht abschließend klären ließ, vielen Dank für die interessanten Beiträge :tup

Eisenconny
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#49 Beitrag von Eisenconny »

F. Schn. hat geschrieben:Interessante Informationen.
In wie fern kannst du das Alter dieser Verfahrensweise, die Gültigkeit bis wann, und die Anwendbarkeit auf Ost- und Westdeutschland zurückverfolgen?
Hallo,

die historische Entwicklung mit den wenigen mir vorliegenden Vorschriften / Richtlinien einigermaßen verläßlich und übersichtlich darzustellen, scheint mir schwierig. Meine Gedanken hierzu sind folgende:

Auf Bahnhöfen dürfte es seit Beginn der Eisenbahn Fahrdienstleiter (oder einen dem heutigen Fdl entsprechenden Beschäftigten) gegeben haben. Diese Person allein hatte und hat das Recht, einer Zugfahrt die Zustimmung zu erteilen.

Bahnhöfe erhielten zuerst Einfahrsignale ("Bahnhofabschlußtelegrafen"). Ausfahrsignale kamen später. Für die Abfahrt auf einem Bahnhof war wohl schon immer ein Abfahrauftrag erforderlich. Dieser durfte nur nach Vorliegen der Zustimmung des Fahrdienstleiters gegeben werden. Zugpersonal (Zugführer, Zugschaffner oder Triebfahrzeugführer - in dieser Reihenfolge) haben die Zugaufsicht nur dann, wenn keine örtliche Aufsicht vorhanden ist (oder diese Aufgabe im Einzelfall oder durch örtliche Regelungen im Voraus an das Zugpersonal delegiert wurde).

Der Fdl stimmt der Fahrt zu, wenn in Bahnhof und auf der zu befahrenden Strecke alles klar ist. Die jeweilige Zugaufsicht erteilt den Abfahrauftrag mittels Abfahrsignal Zp irgendwas, wenn die Zustimmung des Fdl vorliegt und darüber hinaus am und im Zug alles klar ist.

Es wäre sehr verwunderlich, wenn man das Ab- oder Durchfahren jemals allgemein (also nicht im Falle zeitweiliger Nichtbesetzung des Bf) mittels schriftlichem Befehl geregelt hätte.


Hier einige Zitate zum Thema:

FV (DS 408), gültig ab 03.Juni 1984

§ 47 Abfahrt des Zuges
...

(3) Kein Zug darf auf einem Bahnhof abfahren, bevor der Fahrdienstleiter der Zugaufsicht die Zustimmung gegeben hat (s. § 23 Abs. 3). ...

(4) Der Triebfahrzeugführer darf nur abfahren, wenn
...

c) - sofern er nicht selbst die Zugaufsicht wahrnimmt - der Abfahrauftrag vom Zugführer seines Zuges oder vom örtlichen Aufsichtsbeamten erteilt wird oder das Lichtsignal Zp 9 leuchtet; ein schriftlicher Befehl gilt nicht als Abfahrauftrag,

d) er auf Bahnhöfen mit Ausfahrsignal erkannt hat, daß das für ihn gültige Signal die Fahrt erlaubt oder wenn er einen schriftlichen Befehl für die Vorbeifahrt an diesem Signal oder für die Ausfahrt ohne Signal erhalten hat; ...


§ 23 Durchführung der Zugfahrten
...

(3) a) Kein Zug darf auf einem Bahnhof abfahren, bevor der Fahrdienstleiter der Zugaufsicht die Zustimmung gegeben hat. Die Fahrtstellung des Hauptsignals, der schriftliche Befehl, das Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 gelten als Zustimmung.
...
c) Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal gibt der Fahrdienstleiter dem örtlichen Aufsichtsbeamten die Zustimmung mündlich, sofern er nicht selbst die Zugaufsicht wahrnimmt.
...


§ 48 Fahrt des Zuges
...

(7) Bahnhöfe ohne Ausfahrsignal sind, wenn in der Ankuftspalte des Fahrplans keine Ankuftzeit eingetragen ist, in dieser Spalte durch ein "U" oder "H" gekennzeichnet. Auf den in der Ankunftspalte durch ein "U" gekennzeichneten betrieblich unbesetzten Bahnhöfen darf ohne Halt durchgefahren werden. Auf allen anderen Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal ist grundsätzlich am gewöhnlichen Halteplatz zu halten. Ist jedoch in der Ankuftspalte des Fahrplans dieser Bahnhöfe ein "H" vorgeschrieben, darf der Triebfahrzeugführer dann durchfahren, wenn ihm Signal Zp 9 als Durchfahrauftrag gegeben und von ihm zweifelsfrei wahrgenommen wird.



FV (DV 408), gültig ab 01.September 1990
[1. Auflage 1989. Dies ist die letzte gebundene FV-Ausgabe der DR.]

§ 48 Ablassen und Durchlassen von Zügen

(1) Kein Zug darf auf einem Bahnhof ohne Abfahr- oder Durchfahrauftrag des Fahrdienstleiters ab- oder durchfahren (siehe Abs. 5). ...

(2) Folgende Züge dürfen jedoch erst dann abfahren, wenn sie ein Abfahrsignal der Aufsicht (siehe Abs. 7) oder des Zugführers (Zugschaffners), siehe Abs. 8, erhalten haben:
...
d) alle Züge auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal.

...
(5) der Fahrdiesntleiter erteilt den Abfahr- oder Durchfahrauftrag
a) durch Stellen des Hauptsignals auf Fahrt; ...

oder

b) durch Aushändigen des Befehls Aa, Ab oder Bc, durch Signal Zs 1 ...

oder

c) mündlich bzw. fernmündlich mit den Worten "Zug (Nummer) abfahren" dem Zugführer (Zugschaffner), bei Zügen ohne Zugbegleitpersonal dem Triebfahrzeugführer ...
Das Erteilen des Abfahrauftrages in dieser Form kommt in der Regel nur in Frage
1. bei Gruppenausfahrsignalen ...
2. auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal, wenn die Aufsicht ausnahmsweise das Abfahrsignal nicht erteilen kann ...


d) auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal durch Signal Zp 9a als Durchfahrauftrag an durchfahrende Züge. Das Signal Zp 9a hat der Fahrdienstleiter oder die im Bahnhofsbuch festgelegte Betriebsstelle im Einzelauftrag des Fahrdienstleiters zu geben.

...

(7) Die Aufsicht erteilt das Abfahrsignal
...

c) allen Zügen auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal.


(8) Der Zugführer (Zugschaffner) erteilt - außer auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal - das Abfahrsignal ...

(9) Der Zugführer (Zugschaffner) erteilt auch in den im Abs. 7 genannten Fällen das Abfahrsignal, wenn ... die Stelle nicht mit einer Aufsicht besetzt ... ist.

...

(11) Die Aufsicht und der Zugführer (Zugschaffner) dürfen das Abfahrsignal erst dann geben, wenn
...
c) der Fahrdienstleiter den Abfahrauftrag gemäß Abs. 5 erteilt hat.

(12) Die Aufsicht gibt als Abfahrsignal das Signal Zp 9a (Abfahren!), der Zugführer (Zugschaffner) das Signal Zp 9b (Abfahren!). ...


§ 52 Verhalten gegenüber den Signalen

(15) Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal dürfen Züge nur dann durchfahren, wenn Signal Zp 9a als Durchfahrauftrag zweifelsfrei aufgenommen wird.

(16) Die Aufnahme des Signals Zp 9a als Durchfahrankündigung oder als Durchfahrauftrag hat der Triebfahrzeugführer zu bestätigen. ...



FV (Richtlinien 408.01 - 06, Stand 10.Dezember 2017)

408.0261 3 Zugfahrten auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal

Für die Durchführung der Züge auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal gilt Folgendes:

(1) Wenn in der Ankuftspalte des Fahrplans bei diesem Bahnhof ein "H" angegeben ist und der Zug ohne Halt durchfahren soll, ist ihm Signal Zp 9 als Durchfahrauftrag zu geben. Den Auftrag hierzu erteilt der Fahrdienstleiter jeweils besonders, soweit er das Signal nicht selbst gibt.

(2) Wenn in der Ankunftspalte des Fahrplans ... bei einem Bahnhof ein "H" angegeben ist und dieser Bahnhof zur Zeit der Zugfahrt unbesetzt ist, muss der Fahrdienstleiter der Zugmeldestelle, der [sic] den Zug auf die Strecke ablässt, den Triebfahrzeugführer des Zuges durch Befehl 14 anweisen (Betriebsstellenbuch), auf diesem Bahnhof ohne Durchfahrauftrag durchzufahren.



SB (DV 301), Stand Ber. 3, gültig ab 01.September 1990

§ 32 Abfahrsignal - Signal Zp 9 - Abfahren

(1) Handsignal
Tageszeichen: eine runde weiße Scheibe mit grünem Rand
Nachtzeichen: ein grünes Licht
...

(2) Das Signal wird als Abfahrsignal, Durchfahrauftrag oder Durchfahrankündigung gegeben.
...

[Absatz (2) wurde mit Ber. 5 ab 01.03.1992 geändert: Das Signal wird auch als Durchfahrauftrag gegeben.]



SB (Ril 301), Stand Aktualisierung 10, gültig ab 10.Dezember 2017

301.0901 2 Signal Zp 1 - Achtungssignal
...

(3) das Signal dient dazu, Aufmerksamkeit zu erregen oder zu bestätigen, dass ein Signalauftrag wahrgenommen wurde.

Es ist zu geben, z.B.
...
- zur Bestätigung, dass ein Durchfahrauftrag (Zp 9) wahrgenommen wurde

301.0903 Signal Zp 9 Abfahren
...

(4) Das Signal wird als Abfahr- oder Durchfahrauftrag gegeben. ...
Als Durchfahrauftrag wird das Signal vom Fahrdienstleiter, von der örtlichen Aufsicht oder vom Wärter des ersten Stellwerks am Durchfahrweg gegeben.




Soweit die Stellen, an denen ich in diesem Zusammenhang etwas zum Zp 9 gefunden habe. Zum Schluß noch ein Zitat aus der SbV Teil I der Rbd Dresden, gültig ab 1.Januar 1990:

Zu § 30 Abs. 10 der FV
Zusammenstellung der Bestimmungen für das Zugpersonal aus den Richtlinien für das Ausschalten von Betriebsstellen bzw. das Verkürzen der Besetzungszeit

...

Der Wortlaut des Befehls Ad lautet:

2.4.1 Für ausgeschaltete Bahnhöfe ohne Ausfahrsignal
- an durchfahrende Züge
"Bf ... ausgeschaltet. Am Halt zeigenden Esig ... des Bf ... vorbei- und mit höchstens 40 km/h ein- und ausfahren. Zustimmung des Fdl zur Durchf entfällt."

- an haltende Züge
"Bf ... ausgeschaltet. Am Halt zeigenden Esig ... des Bf ... vorbei- und mit höchstens 40 km/h einfahren. Zustimmung des Fdl zur Abf auf Bf ... entfällt. Ausf mit höchstens 40 km/h."

...

Bemerkung: Die in den Befehlen genannten Hinweise auf die zulässige Geschwindigkeit von 40 km/h kann entfallen, wenn die Züge ohnehin nicht schneller fahren dürfen. ...
[Zitat Ende]

Leider habe ich kein Signalbuch der DR aus dieser Zeit mehr. Jedoch glaube ich mich zu erinnern, daß das Zp 9b ein weiß-grün-kariertes Tuch von ca. 20x20 Zentimetern war, welches der Zugführer (Zugschaffner) recht bequem in jeder beliebigen Tasche unterbringen konnte. Das wurde irgendwann um 1990 - 1995 durch die "kleine Kelle" ohne Stiel ersetzt, die noch heute gebräuchlich ist.

Conny
Zuletzt geändert von Eisenconny am 06.10.2018 16:46:48, insgesamt 2-mal geändert.

Eisenconny
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#50 Beitrag von Eisenconny »

Hallo nochmal,

laut Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnstrec ... 80%93Peine lief die Kilometrierung von Plockhorst nach Peine, die Strecke wird dort auch Plockhorst - Peine genannt. Könntet Ihr das Projekt bitte gleich entsprechend umbenennen, bevor man sich an die umge- bzw ver-kehrte Bezeichnung gewöhnt?

Danke,
Conny

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Ronny
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#51 Beitrag von Ronny »

Das ganze war 1933 auch schon so:

Bild

Bild

Die FV von 1933 ist die älteste, die ich habe; an originale FV'en aus noch früherer Zeit heranzukommen ist bedeutend schwieriger. Ich gehe aber davon aus, daß das davor auch nicht anders war.

Eisenconny hat geschrieben:FV (DV 408) gültig ab 1.Januar 1990
[1. Auflage 1989. Dies ist die letzte gebundene FV-Ausgabe der DR und wurde nicht mehr verteilt.]
Verteilt wurde die „goldene Fahrdienstvorschrift“ (weil der Umschlag goldfarben bedruckt wurde) schon. Allerdings wurde gleich zu Anfang die Gültigkeit geändert:
Bild

Eisenconny hat geschrieben:Leider habe ich kein Signalbuch der DR aus dieser Zeit mehr. Jedoch glaube ich mich zu erinnern, daß das Zp 9b ein weiß-grün-kariertes Tuch von ca. 20x20 Zentimetern war, welches der Zugführer (Zugschaffner) recht bequem in jeder beliebigen Tasche unterbringen konnte. Das wurde irgendwann um 1990 - 1995 durch die "kleine Kelle" ohne Stiel ersetzt, die noch heute gebräuchlich ist.
Etwas größer und nicht quadratisch, aber ja, so sah das aus:

Bild

Ich hätte ja gerne meins fotografiert aber irgendwie verschwinden hier immer Dinge …


Noch ein paar Korinthen von mir:
Eisenconny hat geschrieben:FV (Richtlinien 408.01 - 06, Stand 01.12.2017)
10.12.2017
Eisenconny hat geschrieben:SB (DS 301) Stand Aktualisierung 10, gültig ab 26.Juli 2017
10.12.2017
Nicht DS, sondern Ril. Es gibt zwar noch den DS- und den DV- Bereich, aber keine Druckschriften oder Dienstvorschriften mehr, weil das jetzt alles „Richtlinien“ sind.

Eisenconny
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#52 Beitrag von Eisenconny »

Hallo,
Ronny hat geschrieben:
Eisenconny hat geschrieben:FV (DV 408) gültig ab 1.Januar 1990
[1. Auflage 1989. Dies ist die letzte gebundene FV-Ausgabe der DR und wurde nicht mehr verteilt.]
Verteilt wurde die „goldene Fahrdienstvorschrift“ (weil der Umschlag goldfarben bedruckt wurde) schon. Allerdings wurde gleich zu Anfang die Gültigkeit geändert
Ha, ich durfte mich von einer Palette bedienen und es wurde dazu gesagt, diese Ausgabe werde nicht mehr verteilt. Es ist auch keine veränderte Gültigkeit eingeklebt, -gestempelt oder -geschrieben. Schmälert das jetzt etwa den Sammlerwert meines Stückes?! :elk
Ronny hat geschrieben:Noch ein paar Korinthen von mir:
Eisenconny hat geschrieben:FV (Richtlinien 408.01 - 06, Stand 01.12.2017)
10.12.2017
Stimmt, Zahlendreher. Ist korrigiert.
Ronny hat geschrieben:
Eisenconny hat geschrieben:SB (DS 301) Stand Aktualisierung 10, gültig ab 26.Juli 2017
10.12.2017
Nicht DS, sondern Ril. Es gibt zwar noch den DS- und den DV- Bereich, aber keine Druckschriften oder Dienstvorschriften mehr, weil das jetzt alles „Richtlinien“ sind.
Stimmt. Ich hatte auf den Buchrücken geschaut, und da steht (bei mir) immer noch "DS 301". Der 26. Juli 2017 war der Tag der Herausgabe der Akt. 10. Ist korrigiert.

Conny

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JuRa
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#53 Beitrag von JuRa »

Hallo zusammen,

vielen Dank erst mal für Eure Nachforschungen und Berichte.

Ich denke mal, es sollte so werden, wie Carsten schon mal gepostet hat:
Carsten Hölscher hat geschrieben:Wenn der Bf keine Signale hat, dann ist das Einbauen der unsichtbaren Hsigs der richtige Weg. Abfahrt erfolgt dann mit dem Befehlsfenster oder Zp9, was ich dann mal gelegentlich anklemmen müßte. So könnte also der Aufsichtsbeamte mit Zp9-Kelle als Signal geschaltet werden.

Carsten
Und hier zu:
Eisenconny hat geschrieben:Hallo nochmal,

laut Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnstrec ... 80%93Peine lief die Kilometrierung von Plockhorst nach Peine, die Strecke wird dort auch Plockhorst - Peine genannt. Könntet Ihr das Projekt bitte gleich entsprechend umbenennen, bevor man sich an die umge- bzw ver-kehrte Bezeichnung gewöhnt?

Danke,
Conny
Im Volksmund dieser Gegend wird eher von Peine-Plockhorst gesprochen als von Plockhorst-Peine, da Peine die Kreisstadt ist.
Aber wenn es Eisenbahntechnisch korrekt ist, Plockhorst-Peine zu sagen, dann könnte ja mal ein Admin das bitte ändern.

Grüße und noch ein schönes Wochenende
Jürgen

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JuRa
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Re: Streckenprojekt Peine - Plockhorst

#54 Beitrag von JuRa »

Hallo, ich bin`s noch mal

wegen der vielen Antworten fast übersehen:
Zimmer hat geschrieben: - könnte es gut sein, daß in der Betriebsweise "Einzugbetrieb" verfahren wurde. Trapeztafeln und derlei Schnickschnack wären da dann die Rückfallebene für eine etwa notwendige Sperrfahrt (Hilfslok, Kranwagen, dergleichen immer dann, wenn dann im Krisenfall doch mehr als ein Zug unterwegs sein muß).
Dies erscheint mir glaubhaft. Personenverkehr: 1922: 5 Zugpaare am Tag; 1944: 3 Zugpaare am Tag; 1956: 1 Zugpaar am Tag.
Diese wurden laut Erzählungen als PmG gefahren. Die Einhaltung des Fahrplans war dem Rangieren von Güterwagen unter geordnet. Die Reisenden mussten eine Menge Geduld haben. Die führte natürlich dazu, dass parallel fahrende Busse bedeutend mehr genutzt wurden und der Reiseverkehr stark zurück ging.

Dazu kamen noch einige Güterzüge, vor allem zum Anschluss des Erzschachtes Peine I und Peine II (km 15,25 - also dicht an Peine)

Gruß
Jürgen

Alwin Meschede
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Re: Streckenprojekt Plockhorst - Peine

#55 Beitrag von Alwin Meschede »

Wie steht denn die übergeordnete Führung zu der Idee, die drei Streckenmodule Plockhorst, Ankensen und Edemissen mit der K-Scheibe ins Paket 28 durchzuwinken? Würde das die Bevölkerung verunsichern wegen mangelhafter Länge des Streckennetzes? Es gibt vier Bahnhöfe, die längste ohne Wende befahrbare Strecke ist 12,4 km, und da man an jeder Milchkanne und vor jedem Bahnübergang bremsen muss, ergibt sich eine Mindestfahrzeit von 23 Minuten. Außerdem fährt eine knuffige Deko-Dampflok dort herum: https://youtu.be/g8w1vRm1Kwg" target="_blank
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Daniel Rüscher aka Merlin
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Re: Streckenprojekt Plockhorst - Peine

#56 Beitrag von Daniel Rüscher aka Merlin »

Da wäre ich voll dafür. Aber toll wäre es wenn es auch einen fiktiven Fahrplan mit mehr und vollwertigen Loks (V100 z.B.) gäbe.

Gesendet von meinem S61 mit Tapatalk
How to waste bits in a My SQL Database?

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reisenundspeisen
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Re: Streckenprojekt Plockhorst - Peine

#57 Beitrag von reisenundspeisen »

Ich wäre ebenfalls sehr dafür, meiner Meinung sollte man bei der "Mindestveröffentlichungslänge" eher die minimale Fahrzeit annehmen als die Streckenlänge.

Sind die Module erst veröffentlicht, kann ich mir auch vorstellen, einen "Fantasiefahrplan" zu erstellen

Alwin Meschede
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Re: Streckenprojekt Plockhorst - Peine

#58 Beitrag von Alwin Meschede »

Es wäre ein Fahrplan dabei, wo der Löwenanteil des Verkehrs mit V60 und V100 bestritten wird. Die Dampflok ist da nur vor drei Dekozügen im Einsatz.
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Carsten Hölscher
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Re: Streckenprojekt Plockhorst - Peine

#59 Beitrag von Carsten Hölscher »

Vielleicht kann das Werk ja die Tage mal dem hohen klingonischen Rat für eine Testfahrt zur Verfügung gestellt werden.

Carsten

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Re: Streckenprojekt Plockhorst - Peine

#60 Beitrag von Carsten Hölscher »

Aus meiner Sicht ist das im Sinne des Gesamterlebnisses veröffentlichungsfähig. Sehr schön gemachte Eisenbahn.
Allerdings kommen mir die Befehle nicht ganz sachgerecht vor. Das müßte doch ganz bestimmt irgendwas mit Zugleitbetrieb gewesen sein.

Ach und eine kleine Netzskizze in der Begrüßungsdatei wär nett.

Carsten

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