Ich habe mal eine Verständnisfrage zur Fahrt auf dem Gegengleis von Warburg nach Liebenau.
Eine Sache vorneweg, die nachfolgend beschriebene Situation entstand in einem eigenen Fahrplan, ob sie in einem der im offiziellen Bestand enthaltenen Fahrpläne nachvollziehbar ist kann ich nicht sagen.
Es handelt sich um eine RB von Warburg nach Kassel, die in Warburg auf Gleis 2 beginnt.
Die Ausfahrt aus Warburg erfolgt auf HP2 an R2, N2 zeigt Kennlicht.
In der Ausfahrt von Warburg kommt dann etwas überraschend die Überleitung auf das Gegengleis.
Die Einfahrt nach Liebenau erfolgt auf Befehl, der beim Halt in Höhe des Einfahrsignals eingeblendet wird.
Nun hierzu meine Frage:
Hätte die Ausfahrt in Warburg in diesem Fall nicht auch auf Befehl erfolgen müssen, verbunden mit dem Hinweis, dass in Liebenau in Höhe des Einfahrsignals angehalten werden muss?
Ich dachte eigentlich, dass eine signalgeführte Ausfahrt in das Gegengleis nur zulässig ist, wenn auch im folgenden Bahnhof eine signalisierte Einfahrt vom Gegengleis möglich ist.
In diesem Zusammenhang ist mir noch ein weiteres Problem aufgefallen. Bei meiner ersten Fahrt hatte ich übersehen, dass die mittlere statt der oberen Zugart aktiv war. Das hatte zur Folge, dass ich am 500er Magneten vor Liebenau noch etwas zu schnell war und ich mir eine Zwangsbremsung eingefangen habe. Durch diese Zwangsbremsung kam ich aber deutlich vor dem Einfahrsignal zu stehen und mir wurde kein Befehl eingeblendet.
Gruß
Wolfgang