Hallo zusammen,
mir ist gerade folgendes aufgefallen. Ich bin mit dem EZ 51785 von Immenhausen kommend auf Zs1 in den Bf Mönchehof
eingefahren. Am gewöhnlichen Halteplatz habe ich gehalten (HS 3 II), da zunächst keine Ausfahrt stand.
Laut Ril 301 ist das fahren auf besonderen Auftrag nun beendet. (Halt am gewöhnlichen Halteplatz)
Die Ausfahrt wurde auf Hp2 freigegeben und im Buchfahrplan fand sich folgender Eintrag Asig A50.
Also Ausfahrt mit 50 km/h, in der Auswertung wird der Halt jedoch nicht gewertet, sondern die 40 km/h
werden noch die komplette Zuglänge hinter dem Asig überwacht.
Fahren mit besonderem Auftrag
Fahren mit besonderem Auftrag
Zuletzt geändert von Lars N. am 31.07.2016 18:38:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahren mit besonderem Auftrag
Ähm, Du hast keinen gewöhnlichen Halteplatz, weil 51785 gewöhnlich in Mönchehof nicht hält
Einen gewöhnlichen Halteplatz haben nur Züge, die auch einen Planhalt in der fraglichen Betriebsstelle haben. Zusi ist so intelligent und weiß das.
Einen gewöhnlichen Halteplatz haben nur Züge, die auch einen Planhalt in der fraglichen Betriebsstelle haben. Zusi ist so intelligent und weiß das.
Zuletzt geändert von Alwin Meschede am 31.07.2016 18:51:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahren mit besonderem Auftrag
OK überzeugt, habe es damals anders gelernt aber die Definition spricht klar von planmäßig haltende Züge.
- Markus-1983
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Re: Fahren mit besonderem Auftrag
Hi,
also im AWB gilt die "Halteplatz" Regel nur wenn eine Geschwindigkeitseinschränkung durch Zs 3 oder Hp 2 erfolgte. Bist du aber eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag, so gilt das mit dem gewöhnlichen Halteplatz nicht. Der AWB geht in diesem Fall (bei Esig oder Zsig) bis zum nächsten Hauptsignal (letzte Achse daran vorbei)
Ich hoffe ich konnte helfen
also im AWB gilt die "Halteplatz" Regel nur wenn eine Geschwindigkeitseinschränkung durch Zs 3 oder Hp 2 erfolgte. Bist du aber eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag, so gilt das mit dem gewöhnlichen Halteplatz nicht. Der AWB geht in diesem Fall (bei Esig oder Zsig) bis zum nächsten Hauptsignal (letzte Achse daran vorbei)
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- Carsten Hölscher
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Re: Fahren mit besonderem Auftrag
Das gilt aber erst seit der letzten Regelwerksänderung.
In unseren Fahrplänen gilt also ab gewöhnlichem Halteplatz die vMax des Asig. Das bekommt Zusi bislang aber nur hin, wenn da ein Bahnsteig liegt. Für Gleise ohne Bahnsteig müsste noch irgendeine andere Definition erdacht werden.
Carsten
In unseren Fahrplänen gilt also ab gewöhnlichem Halteplatz die vMax des Asig. Das bekommt Zusi bislang aber nur hin, wenn da ein Bahnsteig liegt. Für Gleise ohne Bahnsteig müsste noch irgendeine andere Definition erdacht werden.
Carsten