Moin,
Ich hab ne frage zur aufnahme in die LZB:
laut Doku 2.12.2.4.6 geschieht die aufnahme ab der einfahrt des gesmaten zuges in den LZB-Bereich.
Soweit ich es jetzt verstanden habe, ist der beginn des LZB-Bereichs im Fahrplan mit einem LZB und an der Streck mit einem solchen Schild gekennzeichnet.
Ich bin gerade mit Zug 52582 (Lehrte-Bardowick_FiktiverTakt_2018_04Uhr-14Uhr) aus Lehrte kommen durch Celle gefahren und dort in den LZB-Bereich auf km45.5 eingefahren (zwischen Sbk 67121 und Sbk76123). nun muesste ich ja, sobald mein gesamter zug diesen Punkt passiert hat, in der LZB aufgenommen sein.
Dies geschah aber auch nicht im naechsten bereich, auf km57.7
Nun meine Frage: soll das so? wenn ja warum?
Mfg,
nitroSkirata
Fehlende Aufnahme in die LZB
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Fehlende Aufnahme in die LZB
Zuletzt geändert von nitroSkirata am 19.06.2020 18:57:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fehlende Aufnahme in die LZB
Hallo. Ja, das soll wohl so.
Für LZB-Aufnahme braucht man gewisse Mindesbremshundertstel. Der von dir genannte Zug hat 57 Brh. Das wird wohl zu wenig sein.
Den genauen Wert hab ich jetzt nicht im Kopf, ab wann die LZB dich aufnimmt... das haben sicher andere im Kopf.
EDIT: Die schnelle Suche hat ergeben, dass es wohl 66 Brh sind, ab denen der LZB-Betrieb möglich ist.
Für LZB-Aufnahme braucht man gewisse Mindesbremshundertstel. Der von dir genannte Zug hat 57 Brh. Das wird wohl zu wenig sein.
Den genauen Wert hab ich jetzt nicht im Kopf, ab wann die LZB dich aufnimmt... das haben sicher andere im Kopf.
EDIT: Die schnelle Suche hat ergeben, dass es wohl 66 Brh sind, ab denen der LZB-Betrieb möglich ist.
Zuletzt geändert von snookerfan am 19.06.2020 23:17:14, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fehlende Aufnahme in die LZB
Das ist in der DB-Ril 483.0113 geregelt. Der maßgebliche Punkt 3 Absatz 15 lautet wie folgt:
"Werden Zugdaten mit einem Einstellwert BRH < 60 eingegeben, ist die LZB-Betriebssperre wirksam, d. h. LZBFührung ist nicht möglich. Der LM "B" ist dunkel."
lg, td
"Werden Zugdaten mit einem Einstellwert BRH < 60 eingegeben, ist die LZB-Betriebssperre wirksam, d. h. LZBFührung ist nicht möglich. Der LM "B" ist dunkel."
lg, td