David Seemayer hat geschrieben:... aber wer nimmt schon an, dass in einer 200ms-Zeitspanne eine max. 50ms-Bedienhandlung gesetzt wurde? ...
Das ist das, was ich versuchte zu erklären.
Es spielt keine Rolle, in welcher Zeit wieviele Tasten gedrückt werden.
Mit der Tastenbedienung werden nicht die Signale auf Fahrt gestellt, sondern der Relaisanlage gesagt, "Stell Fahrstraße xy ein!". Erst wenn das geschehen ist und die Fahrstraße festgelegt ist (und dazu gehört die richtige Stellung der Weichen), kommt das Signal auf Fahrt.
Und welche Lampe am Signal leuchtet wird nicht von der Tastenbedienung entschieden, sondern von der Stellung der Weichen.
Also ganz einfach:
Weiche 3 in Rechtslage - Signal zeigt Vmax
Weiche 3 in Linkslage - Signal zeigt V60
Mit der Bedienung der Tasten, so wie es in besagtem Beispiel geschehen ist, wurde der Relaisanlage also gesagt, dass sie zwei Fahrstraßen einstellen soll, die sich aufgrund unterschiedlicher Weichenstellungen ausschließen. Das verweigert die Anlage, weil das schaltungstechnisch ausgeschlossen ist, auch wenn die ANFORDERUNG beider Fahrstraßen innerhalb von Millisekunden geschieht. Weil die Weichen nur für EINE Fahrstraße in der richtigen Stellung waren.
Deshalb bin ich der Meinung, dass da irgendetwas anderes zu diesem Signalbild geführt hat.
Ich streite nicht ab, dass Fehler oder Störungen möglich sind. Aber die Leute, die Stellwerke entwickeln und herstellen, machen sich viele Gedanken darüber, auch über Fälle wie den genannten. Zur Sicherheit bei Relaisstellwerken findet sich
hier im Abschnitt 3.7 eine gute und einfache Erklärung.
Plokky hat geschrieben:... kann sogar mit Absicht bedient werden in der Vermutung das es "gut ist". Ist dann nicht widerrechtlich sondern eine Falschhandlung ...
Es gibt klare Regeln in der 408, unter welchen Bedingungen die Anlage in Grundstellung gebracht werden darf. Wenn die AzGrT bedient wird, obwohl sie nicht bedient werden darf, ist das widerrechtlich. Genauso ist eine irrtümliche Bedienung widerrechtlich - sie verstößt gegen Regeln. Es gibt nur einen Fall, in dem diese Bedienung nicht widerrechtlich ist: wenn es zugelassen ist. Denn sonst ist es verboten = widerrechtlich.
Wenn die AzGrT oder die ErsGT bedient wurden und es geschieht ein Unfall, ist nicht technisch etwas falsch gelaufen, sondern betrieblich (um Missverständnissen vorzubeugen: "technisch" = Stellwerk fehlerhaft; "betrieblich" = Regeln missachtet). Deshalb habe ich geschrieben, dass ich diese Fälle nicht meine. Ich meine Bedienungen, die eigentlich technisch ausgeschlossen sein sollten aber zu Gefährdungen führen, weil die Schaltungen, wie du schreibst, so störanfällig sind. Dafür hätte ich gerne Beispiele.
Plokky hat geschrieben:Jein, ich kann keine Beispiele hier im Forum schreiben. Grund vorher schon ernannt.
Ich denke zwar nicht, dass das "Staatsgeheimnisse" sind aber du kannst mir auch eine PN schicken.
Plokky hat geschrieben:... Aber Falschhandlungen koennen durchaus ausgemerzt werden mittels einfach Techniken ...
Gut, einfaches Beispiel im mechanischen Stellwerk:
Ausgangssituation eingleisige Strecke ohne Streckenblock, zwei Hauptgleise im Bahnhof, beide mit Ausfahrsignalen, kein Bahnhofsblock, keine Fahrstraßenhebel. Das heißt:
-die Weichen sind nicht signalabhängig (um das zu verhidern gibt es Fahrstraßenhebel und Fahrstraßenfestlegefelder)
-beide Ausfahrsignale können können auf das selbe Sreckengleis auf Fahrt gestellt werden (um das zu verhindern gibt es Fahrstraßenhebel und Fahrstraßenfestlegefelder)
-die Ausfahrsignale können auf Fahrt gestellt werden, obwohl sich ein Zug im vorgelegenen Blockabschnitt befindet (um das zu verhindern gibt es das Anfangsfeld und die Anfangssperre)
-die Ausfahrsignale können auf Fahrt gestellt werden, obwohl ein Zug aus der Gegenrichtung kommt (um das zu verhindern gibt es das Erlaubnisfeld und die Erlaubnissperre)
-die Ausfahrsignale können beliebig oft auf Fahrt gestell werden (um das zu verhindern gibt es die Anfangssperre, in diesem Fall mit der Aufgabe als Streckenwiederholungssperre)
-ein Ausfahrsignal kann zurück auf Fahrt gestellt werden, obwohl der Hebel wieder in Richtung Grundstellung bewegt wurde - "Winken" mit dem Signalflügel (um das zu verhindern gibt es die Unterwegssperre)
Es geht also nicht ohne viel Technik. Alle diese Bauteile, bzw. Prinzipien (mit Ausnahme der Unterwegssperre) gibt es genauso im Gleisbildstellwerk. Nur dass sie anders heißen und durch Relais hergestellt werden. Minimalismus ist also absolut kein Sicherheitsgewinn, sonder eine Gefahr. Gibt es viel Technik, kann es viele Störungen geben. Aber ohne viel Technik geht es eben nicht.