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LZB & Ersatzsignal

Verfasst: 18.09.2003 15:44:42
von Matthias Isermeyer
Ich weiß nicht, ob irgendwer das schon mal angesprochen hat. Aber eine Suche hat nix ergeben (LZB - Ersatzsignal).

Kann man in irgendeiner Weise in Zukunft verhindern, dass die LZB einen entsprechend geführten Zug an einem Lichtsignal, das ein Ersatzsignal zeigt, auf 40km/h herunterbremst? Zudem habe ich auf der SFS von Andreas kurz vor passieren des Signals noch eine Zwangsbremsung erhalten, weil die LZB angeblich beendet gewesen ist, was aber nicht der Fall war.

Verfasst: 18.09.2003 16:14:11
von frizzz
Also;
soweit ich weiß , MUSS mann ein Ersatzsignal mit Vmax 40 passieren--
Ausserdem weiss die LZB sicher nicht, ob das Es AUFBLINKTE oder DAUERLEUCHTETE:)
Wenn Du vorher ein VR0 bestätigt hast,
sogar mit (logischerweise) Vmax 25 ( da leuchtet nämlich das "rote Licht" in Deiner PZB
frizzz
Zwar unerfahren, aber meist ohne Zwangsbremsung- und wenn, dann wegen ungenügender Bremsleistung ;D

Verfasst: 18.09.2003 16:27:17
von Patrick_Evert
Frizzz hat geschrieben:Also;
soweit ich weiß , MUSS mann ein Ersatzsignal mit Vmax 40 passieren--
Richtig. Und ohne LZB musst du beim passieren des Signals die Befehlstaste drücken. Und wenn du das über 45 km/h machst...na ja, sieh selbst.
Ausserdem weiss die LZB sicher nicht, ob das Es AUFBLINKTE oder DAUERLEUCHTETE:)
Meinst du den Unterschied Zs1 / Zs8? Doch, das weiß die LZB. Ersteres heißt LZB-Ersatzauftrag, letzteres LZB-Gegengleisfahrauftrag.
Wenn Du vorher ein VR0 bestätigt hast,
sogar mit (logischerweise) Vmax 25 ( da leuchtet nämlich das "rote Licht" in Deiner PZB
Nein, nein. Sofern du nicht angehalten hast, zwingt dich der 500er nur unter 45 km/h. Erst nach dem anhalten (oder Schleichfahrt) gehts in den restriktiven Modus

Viele Grüße

Patrick
Fdl HU a.D.

hmmmm

Verfasst: 18.09.2003 16:46:06
von frizzz
stimmt natuerlich Patrick :)



Zitat:
Meinst du den Unterschied Zs1 / Zs8?:


Dazu weiß ich die Abkrz. nicht, aber es gibt doch das Ersatzsignal
3 WEISSE Lichter
und das Falschfahrtsignal (oder so)
3 GELBE LICHTER???
Was ich meinete, ist ob die 3 WEISSEN LICHTER bereits leuchteten,
oder nur kurz aufblinkten. Da ist dochn Unterschied!?

Sorry, wenns nicht stimmt
frizzz

Verfasst: 18.09.2003 16:48:30
von Andreas Karg
Der Unterschied zwischen Zs1 und Zs8 (Letzteres ist das Falschfahrdingens) besteht darin, dass bei Zs1 die Lamperln dauerleuchten und sie bei Zs8 blinken. Für die LZB ist das wurscht, ob sie blinken, dauerleuchten oder sich im Kreise drehen. Die kriegt übertragen, dass es ein Zs8 ist oder ein Zs1 oder was auch immer und was dann das Signal selber optisch anzeigt ist doch der scheißegal.

Edit: Zs7 und Zs8 verwechselfehltippert...

Re: hmmmm

Verfasst: 18.09.2003 16:56:03
von Patrick_Evert
Frizzz hat geschrieben:Dazu weiß ich die Abkrz. nicht, aber es gibt doch das Ersatzsignal
3 WEISSE Lichter
und das Falschfahrtsignal (oder so)
3 GELBE LICHTER???
Was ich meinete, ist ob die 3 WEISSEN LICHTER bereits leuchteten,
oder nur kurz aufblinkten. Da ist dochn Unterschied!?
Also: Es gibt das Ersatzsignal (Zs1), drei weiße Lichter in Form eines A. LZB-Äquivalent: LZB-Ersatzauftrag, im Führerstand leuchtet der LM "E 40" (weiß)

Dann das Vorsichtsignal (Zs7), drei gelbe Lichter in Form eines V. LZB-Äquivalent: LZB-Vorsichtauftrag, im Führerstand leuchtet der LM "V 40" (gelb)

Und schließlich das Falschfahrt-Auftragssignal (Zs8), drei blinkende weiße Lichter in Form eines A. LZB-Äquivalent: LZB-Gegengleisfahrauftrag, im Führerstand blinkt der LM "E 40".

Alle Angaben beziehen sich auf den Bereich der ehem. DB.

Viele Grüße

Patrick

Verfasst: 18.09.2003 16:58:39
von Kilian
ohoh ;)

Zs1 und Zs7 haben einen anderen Unterschied: Bei Zs7 hat man 3 gelbe Lichter in Form eine "V". Es erlaubt die Vorbeifahrt am Hp0 oder gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl. Weiterfahrt ist auf Sicht!

Du meinst sicher Zs8, das wie Zs1 aussieht, allerdings blinkt und den Auftrag zur Fahrt ins Gegengleis gibt.

Verfasst: 18.09.2003 17:16:08
von Matthias Isermeyer
Hmmm.

Es geht hier um das grundsätzliche Problem, dass ein LZB-geführter Zug nicht bei einem Ersatzsignal auf freier Strecke auf 40km/h abbremsen sollte, ich denke doch, dass bei LZB-geführten Zügen die Lichtsignale "irrelevant" sind, oder?

Nur noch mal zum besseren Verständnis: das mit der Zwangsberemsung war ok, die war dort tatsächlich nötig, allerdings aus einem völlig anderen Grund.
Das Problem ist das Abbremsen des ICE's von 250 auf 40, weil ein Lichtsignal auf der SFS ein Ersatzsignal zeigt, das ja nun keine Relevanz für "meinen" Zug haben dürfte.

Verfasst: 18.09.2003 17:31:01
von Patrick_Evert
Isiprod hat geschrieben:Es geht hier um das grundsätzliche Problem, dass ein LZB-geführter Zug nicht bei einem Ersatzsignal auf freier Strecke auf 40km/h abbremsen sollte, ich denke doch, dass bei LZB-geführten Zügen die Lichtsignale "irrelevant" sind, oder?
Die Lichtsignale sind für LZB-geführte Züge zwar nicht gültig, wohl aber die Fahrdienstvorschrift:

Und so steht geschrieben in 408.0456 3 (2)a):
"Ist die Fahrt durch [...] LZB-Ersatzauftrag oder LZB Gegengleisfahrauftrag zugelassen worden, beträgt die zulässige Geschwindigkeit 40 km/h.
Diese Geschwindigkeit gilt, bis der Zug am Signal vorbeigefahren ist und bis zum Ende des etwa anschließenden Weichenbereichs [...]."

Du siehst: Es muss leider sein, auch wenns weh tut... ;(

Viele Grüße

Patrick

Verfasst: 19.09.2003 11:31:03
von Matthias Isermeyer
Na, Danke für die Info.
Wie man wieder einmal sieht, blockiert unsere deutsche Regelwut mit Dienstvorschriften innovative Technik.
:rolleyes:

nix Regelwut

Verfasst: 19.09.2003 15:21:16
von Gast
Also ich würde behaupten, Fahrt auf Ersatzsignal ist eine Notsituation-- eben wenn ein Signal defekt ist. Da der Stellwerksfuzzi (egal wo der sitzt) halt nur den nächsten Block freigeben kann, wäre es schon bodenloser Leichtsinn, würde dann hier ein ICE mit LZB mit 250 durchbrausen--
Ich glaube einfach, es ist sicherer, von der HAUPTREGEL NICHT abzuweichen..
Stell Dir vor, ein Tf wechselt zwischen LZB und NICHT LZB Zügen.....
Also da ist sekundenschnelle Reaktion gefragt.
Und ob die LZB bei Übertragungsunterbrechung( mal davon ausgehend, dass dies bei defektem SIgnal passiert) auch automatisch die Geschwindigkeit reduziert weiss ich nicht-
Taurus- was sagst du dazu??
frizzz

Verfasst: 19.09.2003 22:12:52
von Daniel Rüscher aka Merlin
Wenn die Übertragung ausfällt kassierst du kommentarlos ne ZB...
Wenn nur das Birnaerl "durchbrennt" kannst du das Signal auch nicht in Fahrtstellung bringen, d.h. die LZB sagt: "Das Signal zeigt HP0, ich brems meinen Zug jetzt Runter...". Da wäre es kein Problem den Zug auf Fahrplangeschwindigkeit zu belassen. Aber es gibt ja auch andere Fälle für ein Ersatzsignal, z.B. eine Nicht Ordentlich Aufgelöste Fahrstraße, oder blockierende Nachbarweichen oder Gleissperren; Da ist dann nicht mehr Gewärleistet das es verhindert wird, dass z.B. ein Wagon ins Rollen kommt, und der eigene Zug Entgleist.
Ihr seht also, das Ersatzsignal ist auch im LZB-Betrieb nötig.

Merrlin

Re: LZB & Ersatzsignal

Verfasst: 11.10.2016 16:35:50
von ppn
Ich habe eine Frage zum Zs1 im LZB-Betrieb. Muss der Zug vor dem Signal zum Stehen kommen oder kann das Signal direkt mit 40 Stundenkilometern überfahren werden? Wie kann ich verhindern, dass der Zug zunächst durch die Kombination aus LZB und AFB zum Stillstand kommt? Habe es damit versucht, nach Erkennen des Zs1 drei Sekunden lang die Befehlstaste zu drücken, das hat aber nicht funktioniert. Wie ist das korrekte Vorgehen?

Für eure Antworten vielen Dank im Voraus und beste Grüße!

Re: LZB & Ersatzsignal

Verfasst: 11.10.2016 18:36:48
von Lucian Berndt
Es ist ebenso ein Zs1 wie im PZB Betrieb d.h. man verfährt auch genauso.

Re: LZB & Ersatzsignal

Verfasst: 11.10.2016 18:49:09
von ppn
Lies mal bitte noch einmal meine Frage. Außerhalb des LZB-Betriebes bestimme ich die Geschwindigkeit - ich fahre mit 40 Stundenkilometern über das Signal und drücke dabei die Befehlstaste. Im LZB-Betrieb drücke ich die Befehlstaste allerdings nicht beim Überfahren des Signals, sondern vorher - und halte diese für drei Sekunden, wie auch in Alvins Video zum Fahren mit Befehl erklärt. Meine Frage lautete aber, wie ich verhindern kann, dass der Zug vorher durch AFB und LZB zum Stehen kommt.

Re: LZB & Ersatzsignal

Verfasst: 11.10.2016 19:00:04
von Alwin Meschede
Lasst die Finger von der Befehlstaste. Die ist unter LZB-Führung grundsätzlich nur anzufassen, wenn man tatsächlich einen papierhaften Befehl vor sich liegen hat. Da ihr bei einem Ersatzauftrag kein solches Papier habt, ist die Befehlstaste tabu.

Bei Ersatzauftrag (Dauerlicht LM E40) sind keine Tastenbedienungen erforderlich. Normalerweise sollte es so sein dass der Ersatzauftrag so rechtzeitig kommt, dass ein Stillstand nicht erforderlich ist.

Re: LZB & Ersatzsignal

Verfasst: 11.10.2016 19:04:59
von ppn
Vielen Dank für die Info, Alwin - das war mir ganz neu!

Re: LZB & Ersatzsignal

Verfasst: 11.10.2016 19:50:28
von ppn
Ich habe das jetzt nochmal getestet auf der SFS Göttingen - Kassel, einmal mit einem ICE 1, beim zweiten Mal mit einem ICE-T.

Wenn ich wirklich nichts mache, stoppt der Zug ca. 30 Meter vor dem Signal. Nach Nullstellung kann ich dann noch bis zum Signal vorziehen, da ist aber Schluss, die Soll-Geschwindigkeit der LZB bleibt bei 0. Nach kurzem Drücken der Freitaste springt v-Soll auf 40 und der Zug fährt über das Signal. Wenn ich deinen Ausführungen folge ist die Freitaste aber auch nicht korrekt, Alwin?

EDIT: Es war ein Zs7, kein Zs1, und das Lesen der Doku brachte mich gerade zur Feststellung, dass die Freitaste hier korrekt ist. Ich habe hier also öffentliche Denkversuche geführt und bedanke mich für eure Mithilfe. :D

Re: LZB & Ersatzsignal

Verfasst: 23.05.2021 17:18:19
von Roman Christmann
Ich wüsste gerne immer noch, ob man an nem Zs1 respektive Zs7 anhalten *MUSS* oder man sich aus der LZB befreien darf und dann mit 40 km/h dran vorbeiziehen kann.

Re: LZB & Ersatzsignal

Verfasst: 23.05.2021 17:28:22
von Carsten Hölscher
Man muss nicht halten. Beim Ersatzaufftrag "Frei" drücken, wenn V40 blinkt und mit (max.) 40 km/h fahren. Mehr ist nicht zu tun.
Für eine selbst durchgeführte Beendigung der LZB-Führung gibt es hier keinen Anlaß.

Carsten