Carsten Hölscher hat geschrieben:Mal aus Interesse - auch als Hintergrund für ein Zusi-Stw - welche Schritte sind denn einzuleiten, wenn zwischen Deinem und dem nächsten Bf nach Zugdurchfahrt eine Rotausleuchtung bleibt, die man nicht erwartet? Und ich habe den Einwand mit dem GWB nicht ganz verstanden - also welcher Konflikt wäre bei permissivem Fahren und GWB zu sehen (also wie kommt der "ungewollte Zug" dahin)?
Nachdem sich die Frage an mich richtet, werde ich sie nach ÖBB-Vorschriftenlage (auch wenn sie gewisse Leute nicht interessiert) beantworten:
Wenn nach der Fahrt eines Zuges ein Besetztmeldeabschnitt rot ausgeleuchtet bleibt, dann liegt entweder eine Störung vor: der Zug hat nicht "ausgezählt", soferne eine Achszähleinrichtung besteht; oder ein Isolierstoß - bei Gleisstromkreisen - ist defekt. (In mehr als 99,999 % aller Fälle liegt ein solcher Fall vor). Oder eben der Zug hat ein Fahrzeug verloren oder abgestellt (letzteres ist bei einem Streckengleis ohne Wissen des Fdl fast nicht möglich).
Als erstes ist der Zugschluß des betroffenen Zuges festzustellen. Ist der Zug vollständig, so kann die Gleisbelegung - bei Achszählern - "weggedrückt" werden (zählwerkspflichtige Bedienhandlung); bei Gleisisolierung bleibt die Besetztmeldung, bis entweder ein anderer Zug sie zum Verschwinden bringt (zB wenn ein Metallspan im Isolierstoß liegt u.ä.) oder eine Reparatur erfolgt; es ist bei untauglichem (nicht freistellbarem) Signal zu fahren (v/max 40 in den Weichenbereichen bzw bei der Vorbeifahrt an Blocksignalen, sonst keine Geschwindigkeitsreduktion oder gar Fahren auf Sicht erforderlich); bis nach dem Verkehr eines Zuges nach wieder tauglicher Gleisfreimeldeanlage (in allen in Frage kommenden Richtungen) ist das fernmündliche Rückmelden (Zugmeldeverfahren) einzuführen, wenn nicht der Fdl selbst das Freisein der Gleise durch die Blockabschnittsprüftaste feststellen kann).
Wird festgestellt, daß der Zug NICHT vollständig ist ("ohne Schluß"), so ist das Gleis zu sperren und mit geeigneten Mitteln festzustellen, wo das "verlorene" o.ä Fahrzeug steht. Geeignete Mittel sind eine Erkundungsfahrt mit PKW, soweit es die Strecke zuläßt bzw eine Straße besteht, sonst auf Schienen mit einem Kleinwagen oder einer Lok; diesfalls haben Schienenfahrzeuge jedenfalls auf Sicht zu fahren, das ist ja klar.
Zum GWB: Leider ist es sehr wohl schon (öfter und überall) passiert, daß trotz sicherungstechnischer Verhinderung von Gegenfahrten solche eben doch stattgefunden haben, und das aus verschiedenen Gründen. Wird ein Streckengleis besetzt gemeldet, gehen alle in Frage kommenden Signale selbstverständlich auf "rot"; das nützt aber nichts, wenn sich Tfzf selbst die Erlaubnis geben dürfen, trotzdem daran vorbeizufahren. Dann fährt zwar nur einer der Züge mit "200" und der andere auf Sicht; indes "nützt das dann auch nix mehr".
Alle Macht den Laien!
Arthur