Signal Bü 2 gem. DS 301, Bekanntgabe 17

Hier geht es um alle anderen Add-On-Themen, z.B. Signale, Fahrpläne, Streckenmöbel oder auch die Installation der Add-On-Pakete
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Sebastian Abel
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Signal Bü 2 gem. DS 301, Bekanntgabe 17

#1 Beitrag von Sebastian Abel »

Ich habe das bereits vorhandene Detail-Bü 2 etwas vergrößert und überdies einige neue Signale nach der neuesten Bekanntgabe der Eisenbahnsignalordnung auf Basis des Bü 2 kreiert.


Bild


Zur Erläuterung (gem. Signalbuch)
Auf die Rautentafel können weitere Rautentafeln folgen, bei denen die Anzahl der Rauten in Fahrtrichtung abnimmt. Es stehen in der Regel drei weitere Rautentafeln vor dem Überwachungssignal. Die in Fahrtrichtung letzte Rautentafel steht etwa 100 m vor dem Überwachungssignal, die anderen Rautentafeln stehen in je 75 m Abstand voneinander davor.

Einsatzgebiet:

Normalerweise kennzeichnet das Signal Bü 2 mit vier Rauten den Einschaltkontakt eines lokführerüberwachten Bahnübergangs der Bauart Lo1/57 und war nur auf eingleisigen Haupt- oder Nebenbahnen bis 100 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit zu finden. Dort stand es mindestens doppelt so viel Meter vor dem Überwachungssignal, wie die Streckenhöchstgeschwindigkeit in km/h beträgt (bei 60 km/h Vmax also 120 m, daher höchstens 200 m). Das Überwachungssignal selbst steht im definierten Bremswegabstand der jeweiligen Strecke vor dem bzw. den BÜ.

Die Bauart Lo1/57 war nur für einfache Verhältnisse konzipiert, nämlich für einfache Bahnübergänge auf der freien Strecke. In der Zeit seiner Entwicklung wurden "komplizierte" Bahnübergänge noch durch Schrankenwärter gesichert.

Inzwischen erstreckt sich das Einsatzgebiet lokführerüberwachter Anlagen auch auf Strecken über 100 km/h, seit neuestem sind sie sogar auf zweigleisigen Strecken und bis 160 km/h Streckengeschwindigkeit zulässig, sofern die Örtlichkeiten einen Einsatz zulassen. Zudem übernehmen diese Anlagen inzwischen auch die Sicherung von komplizierten Straße-Schiene-Kreuzungen, u. a. unter Einbeziehung von Ampeln im Straßenverkehr. Dann gilt: der Lokführer muss mindestens 7 "Blinker" auf dem Überwachungssignal sehen können. Und das ÜS darf erst blinken, wenn bei Lz-Anlagen "rot" leuchtet. Vorher ist natürlich zwischen 3 und 5 Sekunden gelb, davor ggf. vorgeschaltet Lichtzeichen oder Büstra.

Die Bü 2-Tafeln übernehmen in diesem Fall nicht mehr die Kennzeichnung des tatsächlichen Einschaltkontakts (diese ist bei neuen Anlagen nicht mehr notwendig, da diese nur per Ausschaltkontakt und nicht wie einst auch durch ein Zeitrelais ausgeschaltet werden konnten), sondern ähnlich der Funktion der Ne3-Tafeln die Ankündigung des Überwachungssignals.

Den ersten Fall dieser Art findet man inzwischen an der zweigleisigen Hauptbahn Darmstadt - Aschaffenburg zwischen Dieburg und Babenhausen bei Altheim.

Zusi-Bastler, die nach diesen neuen Regeln gerne ihre Strecken ausrüsten würden, können ein kleines Add-On (2 Kilobyte) hier herunterladen. Falls Interesse besteht, könnte man diese Tafeln ggf. dem offiziellen Bestand hinzufügen.
Zuletzt geändert von Sebastian Abel am 12.04.2005 17:58:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Michael_Poschmann
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Re: Signal Bü 2 gem. DS 301, Bekanntgabe 17

#2 Beitrag von Michael_Poschmann »

Hallo Sebastian,
Sebastian Abel hat geschrieben: Dann gilt: der Lokführer muss mindestens 7 "Blinker" auf dem Überwachungssignal sehen können.
Ist das eine neue Regelung, bzw. wurde die irgendwo in den Vorschriften versteckt? Bin ja nur interessierter Laie 8) , aber diese Vorgabe ist mir bislang noch nicht aufgefallen. Über den Sinn ließe sich garantiert trefflich streiten - warum soll eine Anlage, die 6 Blinkzeichen lang korrektes Funktionieren angezeigt hat, danach das Zeitliche segnen. ?(

Gruß in üblicher Neugierde
Michael

Sebastian Abel
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#3 Beitrag von Sebastian Abel »

Diese Vorschriften entstammen den Regelwerken der DB AG. Ob es eine neue Vorschrift ist kann ich dir nicht sagen, ich habe mich aber bezüglich dieser Signale und BÜ-Anlagen kundig gemacht und dies als Antwort erhalten.

Es gibt ja z. B. auch Regeln für die Zeit, die ein Lokführer ein Signal Vr1 bzw. Vr2 sehen muss, wenn auf einem Stellwerk Selbststellbetrieb oder Zuglenkung eingerichtet sind, ich glaube es sind 15 Sekunden. Man möchte damit offenkundig verhindern, dass ein Lokführer in der Erwartung eines Halt zeigenden Signals zu früh eine Betriebsbremsung einleitet. Wenn man sich vorstellt, dass man nach dieser Regel irgendwann theoretisch mit 160 km/h auf ein Üs zufahren können wird, wird verständlich, warum man dem Lokführer 7 Blinker geben wird um ihm frühzeitig Bü1 zu zeigen.

Endgültig wird diese Fragen jedoch nur ein Fachmann der LST oder LST-Planer beantworten können.

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Michael_Poschmann
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#4 Beitrag von Michael_Poschmann »

Sebastian Abel hat geschrieben:Man möchte damit offenkundig verhindern, dass ein Lokführer in der Erwartung eines Halt zeigenden Signals zu früh eine Betriebsbremsung einleitet.
Das hat aber nichts mit Sicherheitsrelevanz (=Vorschrift) zu tun, sondern eher mit der Streckenleistungsfähigkeit (=betriebliche Empfehlung).

Vielleicht kann in der Tat ein mitlesender Fachmann ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Gruß
Michael

Sebastian Abel
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#5 Beitrag von Sebastian Abel »

Wir haben ja bei der Eisenbahn keine sicherheitsgefährdenden Vorschriften. Alle Regelwerke der DB AG durchlaufen umfangreiche rechtliche, technische und betriebliche Untersuchungen, Erprobungen und Risikoanalysen und werden vom EBA genehmigt. Die Schließzeiten der BÜ werden mit Sicherheit dabei eingeflossen sein. Sie dürfen ja nicht zu kurz, aber auch nicht zu lang bemessen sein. Ferner ist der 1000-Hz-Magnet bei einem evtl. auftretenden Signal Bü0 ja nur eine Rückfallebene. Sollte der BÜ wirklich nicht ausreichend gesichert sein, soll der Lokführer natürlich mit einer Betriebsbremsung vor dem BÜ zum Halten kommen. Da das bei 160 km/h doch relativ lange dauert, wird man vermutlich auf diese Regelung gekommen sein.

Sebastian Abel
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Update!

#6 Beitrag von Sebastian Abel »

Ich habe die Bü2-Tafel mit 4 Rauten + BÜ-Ankündetafel dem Paket hinzugefügt.

Download

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Michael_Poschmann
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#7 Beitrag von Michael_Poschmann »

Sebastian Abel hat geschrieben:Sollte der BÜ wirklich nicht ausreichend gesichert sein, soll der Lokführer natürlich mit einer Betriebsbremsung vor dem BÜ zum Halten kommen. Da das bei 160 km/h doch relativ lange dauert, wird man vermutlich auf diese Regelung gekommen sein.
Das Signal steht aber im *Bremswegabstand* vor dem Gefahrenpunkt, in diesem Fall dem Bü, und nicht nur in 80 oder 90 % des Bremswegabstands. ;) Eine Bremsung exakt ab dem Signalstandort *muß* folglich ausreichen - andernfalls darf der Zug dort nicht mit Tempo 160 unterwegs sein (z.B. aufgrund fehlender Mbr, Trassenneigung, etc).

Natürlich wird jeder Tf in der Praxis frühzeitig mit der Bremsung beginnen, das ändert jedoch nichts an den Vorgaben für den Signalstandort.

Gruß
Michael

Sebastian Abel
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#8 Beitrag von Sebastian Abel »

Die Fahrpläne und Bremshunderstel (und die sich daraus ergebenden maximal zulässigen Geschwindigkeiten) sind so berechnet, dass ein Zug, der mit den Mindestbremshunderstel des Fahrplans fährt, vor Gefahrenstellen und Halt gebietenden Signalen im Bremswegabstand zum Halten kommt. Konkret bedeutet das: trifft ein Lokführer mit einem solchen Zug unerwartet auf ein Vr0, muss er eine Schnellbremsung einleiten und kommt dann genau in 400 / 700 / 1000 m zum halten.

Schnellbremsungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden, weswegen man ja auch bei SB / ZL die Regelung mit den 15 Sekunden hat. Ist ein Vorsignal oder ein Bü 0 15 Sekunden vor Erreichen des Zuges noch nicht auf Vr1/2 bzw. Bü 1, kann der Lokführer jedoch eine Betriebsbremsung einleiten, d. h. muss nicht die gesamte HL entlüften (was bei Güterzügen minutenlanges Wiederauffüllen zur Folge hätte) und kann auch vor dem Halt materialschonend die Bremse wieder auslösen.

Man kann sich darüber streiten, ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht. Tatsache ist: es gibt diese Regelung, sie hat einen gewissen Hintergrund und ich persönlich halte sie für richtig.

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#9 Beitrag von Oliver Lamm »

@Sebastian: reichst Du die Signale offiziell ein ?

Oli
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Carsten Hölscher
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#10 Beitrag von Carsten Hölscher »

seit neuestem sind sie sogar auf zweigleisigen Strecken
also zwischen Northeim und Walkenried standen die schon vor Jahren in Massen, und die Strecke ist schonewig zweigleisig.

Bremswegabstand hat aber m.W. 10% Reserve zu den theor. Bremswegen (gilt nicht für NRW und Quietschi).

Carsten

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Peter Zimmermann
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#11 Beitrag von Peter Zimmermann »

Oliver Lamm hat geschrieben: Reichst Du die Signale offiziell ein?
Sebastian Abel hat im 1. Beitrag geschrieben: "Falls Interesse besteht, könnte man diese Tafeln ggf. dem offiziellen Bestand hinzufügen." Wie sieht das Interesse aus? :)
Tf RSI folgender Baureihen: 146, 245, 425/426, 611/612, 622, 628/629, 641, 644, 650, 763-765, 766/767

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Daniel Schuhmann
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#12 Beitrag von Daniel Schuhmann »

Carsten Hölscher hat geschrieben:(gilt nicht für NRW und Quietschi)
Doch, natürlich! Zumindest werktags außer Samstag, nicht am 3.IV., 24.XII., und nicht im Herbst, jedoch auch am 4.X., außer wenn der Freitag, der auf den Geburtstag des Zugführers folgt, der 3. Freitag im Monat ist und auch dann nur, wenn es an den letzten 5 Tagen nicht geregnet hat.

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind trotz sorgfältiger Bearbeitung vereinzelte Druckfehler oder kleinere Unstimmigkeiten nicht immer Vermeidbar. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben kann daher nicht übernommen werden.
Signaturen können bis zu 50 Zeichen lang sein und

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Marcel Templin
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#13 Beitrag von Marcel Templin »

Hallo,

es ist wohl auch anzunehmen, daß die fortschreitende Umrüstung auf ESTW-Technik zur fehlenden Überwachung von BÜen führt. Im Grunde muß sich jetzt jeder darauf verlassen, daß der BÜ tatsächlich frei ist. Wobei ich den Sinn dieser Signalisierung nur dann sehe, wenn dadurch auch der Schließvorgang der Schranken blockiert ist.

Marcel T.

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Michael_Poschmann
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#14 Beitrag von Michael_Poschmann »

Sebastian Abel hat geschrieben:Schnellbremsungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden, weswegen man ja auch bei SB / ZL die Regelung mit den 15 Sekunden hat. Ist ein Vorsignal oder ein Bü 0 15 Sekunden vor Erreichen des Zuges noch nicht auf Vr1/2 bzw. Bü 1, kann der Lokführer jedoch eine Betriebsbremsung einleiten, d. h. muss nicht die gesamte HL entlüften (was bei Güterzügen minutenlanges Wiederauffüllen zur Folge hätte) und kann auch vor dem Halt materialschonend die Bremse wieder auslösen.
Nochmals die Nachfrage, kann ein mitlesender Betriebseisenbahner diese Regelung bitte mal bestätigen oder widerlegen? Mir ist die immer noch neu und nicht geläufig, ich bin aber auch weit davon entfernt, mich als vorschriftenkundig zu bezeichnen.

Um mal wieder in Extremfälle zwecks Abschätzung einzusteigen: Bei 160 km/h legt der Zug rund 670 m in den besagten 15 s zurück. Signalsichtweiten in dieser Preisklasse sind nicht unbedingt der Regelfall...

Michael
Zuletzt geändert von Michael_Poschmann am 13.04.2005 09:58:38, insgesamt 1-mal geändert.

Sebastian Abel
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#15 Beitrag von Sebastian Abel »

Ich habe die Signale beim zuständigen Signal-ZPA mal eingereicht. Mal schauen, was draus wird.

@Michael:

Die Sache mit den Signalsichtweiten mußt du anders sehen: hat die Strecke tatsächlich 160 km/h Vmax, dann darf der Lokführer bei nicht vorhandenden 670 m Signalsicht kein Vr0 sehen. Es gibt aber eine ganze Reihe von Strecken, auf denen man weit mehr als 670 m hat und schon von weitem ein Vr0 erkennen kann.

Ähnliche Sekundenregelungen gibt es auch bei anderen LST-Einrichtungen. Fernüberwachte Bahnübergänge z. B. müssen genau 10 Sekunden vor Erreichen eines mit Streckenhöchstgeschwindigkeit fahrenden Zuges geschlossen sein, was auf längeren Geradeausstrecken dazu führt, dass man vor sich noch Autoquerverkehr sehen kann. Wenn man die Sekunden dann abzählt, stellt man immer wieder fest, dass es mindestens 10 Sekunden sind!

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Michael_Poschmann
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#16 Beitrag von Michael_Poschmann »

Sebastian Abel hat geschrieben:Es gibt aber eine ganze Reihe von Strecken, auf denen man weit mehr als 670 m hat und schon von weitem ein Vr0 erkennen kann.
Bei unsichtigem Wetter wage ich das mal ein wenig zu bezweifeln, aber ich schlage vor, wir brechen das Spiel "Beweis und Gegenbeweis" hier ab. ;)

Die von Dir angeführten Schrankenschließzeiten sind wieder ein ganz anderes Kapitel.

Grüße
Michael

Sebastian Abel
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#17 Beitrag von Sebastian Abel »

Bei unsichtigem Wetter hat der Lokführer seine Fahrweise den Sichtverhältnissen anzupassen, nämlich so, dass er noch rechtzeitig auf die Signale reagieren kann.

Ich schlage vor, du setzt dich mal über Mail oder sonstwie mit mir in Verbindung, dann kann ich dich evtl. jemanden vermitteln, der dir die genaue Rechtslage schildern kann.

Sebastian Abel
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#18 Beitrag von Sebastian Abel »

Kleine Ergänzung zu der Frage, warum ein Lokführer mindestens 7 Blinkperioden bei einem Lo-BÜ sehen muss:

neuere Lo-Anlagen der Bauart "BUES 2000" überwachen auch den Schließvorgang einer ggf. angebrachten Schranke. Das Üs wird zwar mit Aktivieren des Rotlichts auf Bü1 geschaltet, sollte sich aber wegen eines Defekts anschließend ein Schrankenbaum nicht senken, wird das Bü1 wieder ausgeschaltet. Damit der Lokführer auch das mögliche Ausschalten noch wahrnimmt, müssen es 7 Blinkperioden im Regelfall sein.

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Timo Albert
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#19 Beitrag von Timo Albert »

Wo kann man das denn nachlesen?
Meine Homepage: www.bahnpicture.de

Sebastian Abel
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#20 Beitrag von Sebastian Abel »

Weiß ich leider auch nicht, habe ich auch nur von einem Techniker gehört.

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