Bahnübergänge mit Lichteichen (Lz(H))
Verfasst: 29.11.2003 17:05:48
Moin,
mal ein Hinweis an alle Streckenbauer bzgl. der Verwendung von Bahnübergängen:
Mir ist aufgefallen, dass auf einigen Strecken BÜ, die nicht mit Blinklichtern sondern mit Lichtzeichen (Lz- gelb/rot) ausgestattet sind (ggf. zusätzlich mit Halbschranken), nur 2 Lichtzeichenmaste vorhanden sind (jew. rechts der Straße).
Das ist bei der "echten" Bahn nicht (mehr) zulässig!!!
Blinklichtanlagen (z.B. Lo 1/57 oder Fü 1H/60), bei denen das 3. und/oder 4. Straßenlichtzeichen fehlt, haben einen gewissen Bestandsschutz - Anlagen mit neuen Lichtzeichen (Lz bzw. LzH als Üs oder Fü-Anlage) müssen mit mind. 4 Straßenlichtzeichen (jew. rot/gelb) ausgerüstet sein.
In ZUSI liegt hier glaube ich ein Fehler in der Landschaftsdatei des BÜ vor. Bei Gelegenheit sollte bei der BÜ-Datei noch je ein Lz pro Bahnseite ergänzt werden.
Gruß aus Bad Homburg
Martin S. (MS)
mal ein Hinweis an alle Streckenbauer bzgl. der Verwendung von Bahnübergängen:
Mir ist aufgefallen, dass auf einigen Strecken BÜ, die nicht mit Blinklichtern sondern mit Lichtzeichen (Lz- gelb/rot) ausgestattet sind (ggf. zusätzlich mit Halbschranken), nur 2 Lichtzeichenmaste vorhanden sind (jew. rechts der Straße).
Das ist bei der "echten" Bahn nicht (mehr) zulässig!!!
Blinklichtanlagen (z.B. Lo 1/57 oder Fü 1H/60), bei denen das 3. und/oder 4. Straßenlichtzeichen fehlt, haben einen gewissen Bestandsschutz - Anlagen mit neuen Lichtzeichen (Lz bzw. LzH als Üs oder Fü-Anlage) müssen mit mind. 4 Straßenlichtzeichen (jew. rot/gelb) ausgerüstet sein.
In ZUSI liegt hier glaube ich ein Fehler in der Landschaftsdatei des BÜ vor. Bei Gelegenheit sollte bei der BÜ-Datei noch je ein Lz pro Bahnseite ergänzt werden.
Gruß aus Bad Homburg
Martin S. (MS)