Regelung über den Umgang mit den Add-Ons

Für alle Fragen rund um die Aufnahme in den offiziellen Bestand

Moderator: Peter Zimmermann

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Carsten Hölscher
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Regelung über den Umgang mit den Add-Ons

#1 Beitrag von Carsten Hölscher »

ich habe mal in Abstimmung mit Stefan zusammengeschrieben, wie der Umgang mit den Add-Ons geregelt wird. Es dürfte dem bisher allgemein akzeptierten Verfahren entsprechen. Wir würden das so auf die neuen und die vorhandenen Werke anwenden. Ist hiermit zur Diskussion freigegeben....
(Und wenn mal was hakt, sprecht Stefan oder mich an, bevor Ihr Euch wochenlang über etwas ärgert)

Unter der Koordination des Autors des Zusi-Programms oder seiner Beauftragten werden Add-Ons zum Zusi-Programm gesammelt und der Allgemeinheit per Download oder CD als "Offizielle Add-Ons" zur Verfügung gestellt.
Jeder ist eingeladen, sich an der Produktion dieser Add-Ons zu beteiligen. Wer Add-Ons zur Aufnahme einreicht, erklärt sich mit folgenden Regelungen einverstanden:
- Ein Anspruch auf Aufnahme eigener Werke in den offiziellen Bestand besteht nicht
- Ein einmal aufgenommenes Add-on kann später wieder aus dem Bestand genommen oder durch andere Add-Ons ersetzt werden
- Der Ersteller bestätigt mit Einsendung der Dateien, daß mit der Verteilung und Nutzung der Daten nicht die Rechte Dritter verletzt werden
- Die Dateien dürfen zeitlich unbegrenzt und unentgeltlich für Zusi benutzt und per Download auf zusi.de und mit der Zusi-CD verteilt werden
- Kleinere Veränderungen im Rahmen der Datenpflege können vom Autor des Zusi-Programms oder seinen Beauftragten ohne Information und Rücksprache durchgeführt werden (in der Vergangenheit z.B. Anpassung auf einheitliche Fensterfarben, funktionierende Spitzenlichter usw.)
- Aus vorhandenen Modellen dürfen Umbauten und andere Versionen o.ä. abgeleitet werden. Dabei ist aber der Autor der Ursprungsdatei zu informieren und es ist bei dem abgeleiteten Modell ein Hinweis auf den Urheber anzubringen, also im Feld "Autor" oder wo es dieses nicht gibt in einer Readme-Datei. Als Informationsweg ist ein Anschreiben per email bzw. eine "Persönliche Nachricht" im Zusi-Forum vorzusehen. Kommt damit kein Kontakt zustande, sollte man das Thema im öffentlichen Teil des Zusi-Forum bekanntgeben. Erfolgt auch dort keine Reaktion des ursprünglichen Autors, gilt dieser als informiert (ein paar Wochen sollte man da schon warten). Kommt es wegen der Umbauten zwischen den beiden Personen zu Streiterein, werden der Autor des Zusi-Programms oder seine Beauftragten versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu vermitteln.
- Bei strittigen Fragen ist vor einer öffentlichen Diskussion im Forum zunächst eine Lösung unter Vermittlung des Zusi-Autors oder seinen Beauftragten zu suchen.

Der Autor des Zusi-Programms und seine Beauftragten versuchen, die Verwaltung der Daten möglichst einvernehmlich und objektiv zu regeln. Wenn sich ein Streitpunkt als nicht lösbar erweist, ist als letzte Instanz eine Entscheidung des Zusi-Autors zu akzeptieren.
Zuletzt geändert von Carsten Hölscher am 26.08.2006 14:46:53, insgesamt 1-mal geändert.

F(R)S-Bauer
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#2 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Sag es mit Bildern...

Bild Bild Bild Bild


Ergänzend eine Anregung damit nicht in allen Foren Fragen nach dem Autor aufkommen, ein Forum "Autor gesucht" ein zu richten. Das würde es auch den Autoren erleichtern dieses mit zu bekommen...
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 26.08.2006 15:43:14, insgesamt 2-mal geändert.
Verstehe die IT, heute: IoF -> Internet over Fax, eine Deutsch Erfindung...

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#3 Beitrag von (Ar-) T-Rex »

Einverstanden, Carsten!

Nur mußt Du noch definieren, wer der/die "Beauftragte/n" des Autors des Zusi-Programms ist/sind: die Mitarbeiter des ZPA, nehme ich mal an.

Denn zB ich wurde ja nicht von Dir persönlich, sondern von Stefan "beauftragt". Da gibt es nämlich den Rechtsgrundsatz "Potestas delegata non delegatur", dh eine delegierte Befugnis kann nicht weiterdelegiert werden.

Arthur
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Sebastian Sperling
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Re: Regelung über den Umgang mit den Add-Ons

#4 Beitrag von Sebastian Sperling »

Carsten Hölscher hat geschrieben:- Ein einmal aufgenommenes Add-on kann später wieder aus dem Bestand genommen oder durch andere Add-Ons ersetzt werden
Ich würde evtl. noch ergänzen, dass der Autor dazu nicht gefragt werden muss - nur zur Sicherheit... ;)
Ich mag Besprechungen, da muss man nichts arbeiten.

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Konstantin E.
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Re: Regelung über den Umgang mit den Add-Ons

#5 Beitrag von Konstantin E. »

Carsten Hölscher hat geschrieben:- Bei strittigen Fragen ist vor einer öffentlichen Diskussion im Forum zunächst eine Lösung unter Vermittlung des Zusi-Autors oder seinen Beauftragten zu suchen.
Ralf Lorenz hat geschrieben:Ergänzend eine Anregung damit nicht in allen Foren Fragen nach dem Author aufkommen, ein Forum "Author gesucht" ein zu richten. Das würde es auch den Authoren erleichtern dieses mit zu bekommen...
Gute Idee! Das Unterfrorum sollte beides beinhalten sonst könnte das eventuell untergehen.

(Falls das oder ähnliches schon geschrieben wurde, bitte verzeiht mir, ich hab noch nicht alles gelesen.)

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Carsten Hölscher
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#6 Beitrag von Carsten Hölscher »

zum Forum denke ich, dass man da das ZPA-unterforum nehmen kann, das ist ja eh nicht so überlastet und sooo oft wird der Fall nicht auftreten.

Gestern noch vergessen: Schickt Eure Sachen mit Cc an Stefan, kleine Maßnahme gegen schwarze Löcher und Verwandte.

@Arthur: Die Formulierung mit den Beautragten klang so gut in Deinem Beitrag, daß ich es erstmal übernommen habe. Was sollte man machen? Jene Personen im Anhang auflisten?

Carsten

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(Ar-) T-Rex
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#7 Beitrag von (Ar-) T-Rex »

Carsten: es gibt mehrere Möglichkeiten, Deine Beauftragten bekanntzugeben:
1. Du nennst sie namentlich mit ihrem Aufgabenbereich;
2. Du verweist auf die ZPA-Seite von Stefan, wo die Bereiche aufgelistet sind;
3. Du schreibst sie auf der Zusi-Homepage fest.

Ich würde Möglichkeit 2 empfehlen. Allerdings müßte diesfalls sichergestellt sein, daß jede Änderung über Deine Anweisung bzw mit Deinem Einverständnis erfolgt; ebenso muß festgehalten werden, wer - im Falle von Änderungen - zu welcher Zeit zuständig war.

Durch die Klausel "der Ersteller bestätigt mit Einsendung der Dateien, daß mit der Verteilung und Nutzung der Daten nicht die Rechte Dritter verletzt werden" ist klargestellt, daß Du oder Deine Beauftragten NICHT überprüfen müssen, ob Urheberrechte verletzt wurden, sondern ausschließlich, ob die Machwerke übernommen werden; das ist gut so.

Gruß
Arthur
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Mirko
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#8 Beitrag von Mirko »

Howdie!

Ich stelle dann auch gleich mal die Frage, wie mit Dateien verfahren wird, die außerhalb des ZPA veröffentlicht werden - also die DSBV-Fahrzeuge z.B.

Dabei geht es weniger darum, daß der ursprüngliche Autor genannt werden muß (das passiert ja jetzt schon) sondern wie es mit Änderungen dieser Dateien durch Nutzer aussieht. Da sie in dieser Regelung explizit von der freien Nutzung ausgenommen sind, gehe ich vorerst davon aus, daß ich die alte Strategie (reine Umlackierungen unterliegen den Regelungen des Erst-Autors oder bei offiziell abgenommen Daten sind sie frei, größere Umbauten und Neubauten meinen eigenen Regelungen) weiter verfolgen kann.

Selbiges würde dann ja auch für alle anderen, nicht über das ZPA veröffentlichten Projekte gelten. Es geht mir vorrangig darum, den passenden Text in die Readme zu schreiben, weniger um Wahrung meines Einflusses.

Mirko

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Carsten Hölscher
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#9 Beitrag von Carsten Hölscher »

was Du mit Deinen "privaten" Datein machst, ist Deine Sache und da kannst du Lizenzbedingungen nach Lust und Laune formulieren und beilegen - mir ist das egal. :D

Carsten

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#10 Beitrag von (Ar-) T-Rex »

Sic!
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Carsten Hölscher
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#11 Beitrag von Carsten Hölscher »

anläßlich der CD habe ich mir dieses Thema gerade noch einmal vorgenommen. Ein Aspekt fehlt noch, und zwar eine eventuelle kommerzielle Nutzung, also denkbar wäre so etwas wie Tf-Ausbildung o.ä.
Nach meinem Rechtsgefühl sollte man die Add-Ons dafür nicht ohne ohne weiteres benutzen dürfen, immerhin steckt ein enormer Wert in den Werken, der in dem Moment, wo er richtig kommerziell und gewinnbringend genutzt wird, auch den Autoren irgendwie zugute kommen sollte.
So etwas steht zwar meines Wissens nicht auf der Tagesordnung (und ist auch nciht so einfach zu kontrollieren), aber wenn man es nicht einmal festschreibt, dann hat man gar keine Handhabe.

Gegen eine kommerzielle Nutzung des Programmes habe ich nichts, ein potentieller Anwender müßte also dann halt sehen, wo er Strecke und Fahrzeuge herkriegt.

Ich würde also ergänzen, daß eine etwaige kommerzielle Nutzung mit den Add-On-Erstellern im Einzelfall zu regeln ist.

Wie seht ihr das?

Carsten

Andreas Karg
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#12 Beitrag von Andreas Karg »

Wir können ja für diesen Fall noch eine zusätzliche Klausel definieren, die es dir erlaubt, für die einzelnen kommerziell genutzten Addons eine Pauschale zu erheben, die dann wahlweise dir, der Würstchenkasse für das nächste Treffen oder den betreffenden Usern zugute kommt. Ersteres wär natürlich simpel in der Umsetzung, geht aber leicht am Zweck der Sache vorbei, es sollst ja nicht du, sondern die Erbauer dadurch honoriert werden. Zweiteres wär auch nicht sooo schwer, würde "der Allgemeinheit" helfen, aber dem einzelnen Ersteller nutzt's auch nur was, wenn der auch am nächsten Treffen dabei ist. Und das Dritte erfordert halt jede Menge Papierkram mit Überweisen und Hü und Hott und überhaupt, aber es kriegt halt genau der die Knete, der auch gearbeitet hat. Theoretisch... Da gibts ja dann auch wieder die Projekte, die in Teamarbeit entstanden sind und so weiter und so fort. Ich würde für mich persönlich jedenfalls Variante 2 favorisieren, da haben alle was von.

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Carsten Hölscher
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#13 Beitrag von Carsten Hölscher »

naja, unterschätz das mal nicht. Als ich den ICE-Sim in Fulda besichtigt habe, hieß es dort, das die Strecke Stuttgart-Singen in der Erstellung sei - die Zeit, die das (sicherlich hauptamtlich dran werkelnde) Team braucht, wurde in der Zeiteinheit Jahren gemessen. Da hat man dann den sechsstelligen EUR-Bereich auch schnell verlassen....(was ich nicht in Würstchen aufwiegen möchte ;) )

Manche/viele unserer Werke sind sicherlich in so guter Qualität, daß sie durchaus kommerziellen Ansprüchen genügen würden (also z.B. Streckenkunde, die ja nach den neuen Regelungen auch am Simulator gefahren werden kann).
Also für den (theoretischen) Fall, daß sich wirklich mal eine Institution kommerziell damit befassen sollte, würde ich dann als Add-On-Bastler schon eine Regelung an der Hand haben wollen, so daß meine Add-Ons nicht völlig legal milde lächelnd für teuer Geld weiterverwertet werden.
die es dir erlaubt, für die einzelnen kommerziell genutzten Addons eine Pauschale zu erheben
Ich würde mich da nur ungerne einmischen, da die Höhe der in Frage kommenden Geldbeträge sicherlich sehr stark von der Art Nutzung abhängen würde.

Ich weiß auch nicht, welche Arten der Nutzung überhaupt in Frage käme, da wären sicherlich die verschiedensten Dinge denkbar, daher mein Vorschlag: Im Einzelfall klären.

Carsten

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(Ar-) T-Rex
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#14 Beitrag von (Ar-) T-Rex »

Carsten Hölscher hat geschrieben:...mein Vorschlag: Im Einzelfall klären.
Ja, so sehe ich es auch. Aber das solltest Du in die Lizenzbestimmungen schreiben.

Günstig wäre es auch, auf der Zusi-Internet-Site solche Dinge ein für allemal klarzustellen.

Arthur
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Carsten Hölscher
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#15 Beitrag von Carsten Hölscher »

Günstig wäre es auch, auf der Zusi-Internet-Site solche Dinge ein für allemal klarzustellen.
bin gerade dabei, und auf die CD kommt es dann auch.

Carsten

stuvar
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#16 Beitrag von stuvar »

Meine Meinung dazu:

Zum ersten kannst du Carsten, die Erstellung von AddOns auch außerhalb des offiziellen Bereiches unterbinden, nur für nichtkommerzielle Sachen beschränken etc. - Das mal nur so als Randbemerkung, schließlich werden ja deine Programme zu deren erstellung genutzt.

Zu den AddOns:
Der Strecken baut, der kann ja seine eigenen 'Lizenzbestimmungen' machen, ist ja schließlich sein Werk. Deshalb sollte in der Streckenbeschreibung am Anfang vermerkt werden zu welchen Zwecken die AddOns benutzt werden dürfen.
So kann jeder Autor selber entscheiden, ob er Geld dafür haben will oder nicht. Andererseits können kommerzielle Anbieter (es wird doch gerade auch eine Strecke von jemandem gebaut der Sie bezahlt bekommt...) auch ihre (ggf. internen) Strecken der Zusigemeinde zur Verfügung stellen ohne Gefahr zu laufen, daß Konkurenten oder andere Ihre Arbeit verwerten und ihnen damit schaden.

Dazu müßtest du aber in den Lizenzbestimmungen einbauen, daß man für kommerzielle Nutzung auch Lizenzgebühren für AddOns fordern darf.

P.S: Für das Hauptprogramm würde ich kommerziellen Kunden eine freiwillige 'Spende' für die Weiterentwicklung von Zusi empfehlen.

F(R)S-Bauer
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#17 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Also, wenn mein AddOn von Carsten benutzt wird im Rahmen der Zusi-gemeinde etc. ist das für mich in Ordnung, wenn aber plötzlich die gesammte DBAG Preisgünstig damit Ausbildet nicht. Dann würde ich als AddOnbauer auch gerne eine Gegenleistung sehen. Wie die im Einzelfall aussieht (Geld, Kostenfreis Sonderfahrt, Zugang zu Unterlagen z.B für Führestände etc) ist mal eine andere Frage und hängt wohl vom Einzelfall ab.

Außerdem ist da noch der "Haftungsaspekt" wenn es zur Schulung benutzt wird, und wie der Teufel es will passier was aufgrund eines Fehler/Falschbaues und irgendein Wildgewordener kommt auf "komische Ideen"...

gruß Ralf
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Sascha Ohrem
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#18 Beitrag von Sascha Ohrem »

Hallo,

Für mich stellt sich aber die Frage wie man rauskriegen will ob sein Add-On von EVU. zu Schulungen z.B. verwendet wird? Da müsste man ja Einblicke in die Bestellerliste von Carsten haben ansonsten kann das ewig dauern bis man da etwas rausbekommt und ob Carsten mal eben Firmenkunden mal so an die Add-On Bauer weitergeben darf wage ich zu bezweifeln bzw. kenne ich mich da überhaupt net aus.

Carsten hatte ja schonmal (weiß net mehr in welchem Thread das war) angedeutet, dass wohl auch bekannte Firmen oder Kunden bei ihm Zusi bestellen.

gruß
Sascha

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Carsten Hölscher
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#19 Beitrag von Carsten Hölscher »

stuvar hat geschrieben:die Erstellung von AddOns auch außerhalb des offiziellen Bereiches unterbinden, nur für nichtkommerzielle Sachen beschränken etc
das will ich eigentlich gar nicht, im Gegenteil, ich würde mich geehrt fühlen, wenn es eine "richtige, seriöse" Anwendung dafür gibt.
stuvar hat geschrieben:Zu den AddOns:
Der Strecken baut, der kann ja seine eigenen 'Lizenzbestimmungen' machen, ist ja schließlich sein Werk.
Eigentlich wollten wir diese "Kleinstaaterei" ja mit den einheitlichen Nutzungsbedingungen gerade vermeiden. Also alles was für den offiziellen Bereich eingereicht wird, soll den anfangs formulierten Regeln gehorchen. Wer nicht damit einverstanden ist, der reicht halt nichts ein, fertig.
stuvar hat geschrieben:(es wird doch gerade auch eine Strecke von jemandem gebaut der Sie bezahlt bekommt...)
echt? Wußt eich noch gar nicht, gibt es Details...?
stuvar hat geschrieben:ihre (ggf. internen) Strecken der Zusigemeinde zur Verfügung stellen ohne Gefahr zu laufen, daß Konkurenten oder andere Ihre Arbeit verwerten und ihnen damit schaden.
es geht nur um den offiziellen Datenbestand, was sonst irgendwer, irgendwo irgendwie anbietet, verkauft, vermietet, ist mir völlig egal. Wenn z.B. Protrain meint, es müßte ne Zusi-Strecke bauen und verkaufen (mangels zu erwartender Stückzahl mehr als unwahrscheinlich) dann sollen sie es machen.
Ralf hat geschrieben:Also, wenn mein AddOn von Carsten benutzt wird im Rahmen der Zusi-gemeinde etc. ist das für mich in Ordnung
Ich bin da zugegebenermaßen in einer "zwielichtigen" Rolle. Ich verkaufe ja nur die Zusi-Programmsoftware, die Add-Ons werden halt zur allg. Arbeitserleichterung mitgeliefert. Nun steigern diese natürlich den Wert der Software erheblich. (Okay wenn nie jemand das Bauen angefangen hätte, wäre ich selbst stärker in den Strecken-, Fahrzeug und Führerst.bau eingestiegen, dafür wären dann an der Programmierfront Abstriche nötig gewesen). Die Erlöse spielen sich nun aber weit unterhalb jeder Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ab, diese Fälle hatte ich sowieso nicht unbedingt im Auge (wenn irgendeine kleine Museumsbahn mit Zusi-Fahrzeugen PZB90 übt, dann wird hier vermutlich auch keiner was dagegen haben). Ich würde so eine Regelung nur dann in Betracht ziehen, falls es wirklich mal um echte Summen geht.

Betrifft MSTS natürlich genauso, ohne Protrain&Co hätten die auch weniger verkauft. Ob es da ein wohl so eine Art Vergütungsmodell gibt?
Sascha hat geschrieben:Carsten hatte ja schonmal (weiß net mehr in welchem Thread das war) angedeutet, dass wohl auch bekannte Firmen oder Kunden bei ihm Zusi bestellen.
Ja, aber was die damit machen, weiß ich natürlich nicht.
Realistisch gesehen hat man nur eine Chance, so etwas rauszubekommen, wenn das Projekt öffentlich bekannt ist und vielleicht sogar beworben wird. Um bei dem Fall zu bleiben, daß eine Bahngesellschaft es im größeren Stil zur Schulung einsetzt o.ä. - das würde man mitbekommen und dann kann man die Hand heben. Wenn jemand das im stillen Kämmerchen betreibt, kann man nichts machen, das wäre aber auch nicht gerade die klassische kommerzielle Anwendung, bei der das große Geld verdient wird.

Carsten

Fokker
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#20 Beitrag von Fokker »

Moin,

ich bin zwar noch neu hier und habe meine Zusi CD nach einem Jahr wieder aus dem Schrank geholt, aber vielleicht kann ich ja mal einen Hinweis geben.

Schaut euch doch mal die GPL an!

Wenn ihr die Add-Ons unter die GPL stellt, darf sie jeder kostenfrei nutzen.
Wenn aber Veränderungen gemacht werden, dann muss die veränderte Software auch unter die GPL gestellt werden und wieder der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
Und es muss auch der ursprüngliche Author benannt werden.

Wenn diese Auslegung euch zu grosszügig erscheint. es gibt noch eine BSD Lizenz und ein paar andere Modelle in diesem Bereich.
Ach ja, die GPL steht natürlich auch unter der GPL, ihr dürft sie also verwenden und verändern.

Nur so als kleiner Hinweis.

Ralf

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