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Fehler Sicherheitsfahrschaltung Baureihe ET 420

Verfasst: 06.11.2013 20:56:17
von ESTW
Fehler bei der Sicherheitsfahrschaltung der Baureihe ET 420

Guten Abend

Die Baureihe ET 420 weißt in Zusi 2 einen Fehler bei der Sicherheitsfahrschaltung auf. Löst die Sicherheitsfahrschaltung eine Zwangsbremsung aus, muss die Sicherheitsfahrschaltung einen Dauerton abgeben, siehe Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung. Dies tritt bei der Baureihe 420 in Zusi 2 nicht zu.

Re: Fehler Sicherheitsfahrschaltung Baureihe ET 420

Verfasst: 06.11.2013 21:54:25
von Alwin Meschede
Mal völlig von dem Fehler abgesehen (da müsste jemand am Sifa-Sound etwas drehen, dann ist das aus der Welt) - was hast'n Du für eine EBO?! In meinem Exemplar steht nichts zum Thema Dauerton.

Noch ein wenig unnützes Wissen zum Thema Sifa:
Es gibt da draußen Sifa-Bauarten, die überhaupt keinen Summer haben, deshalb kein Sterbens-Tönchen von sich geben können und trotzdem bis heute zugelassen sind. Zum Beispiel die "Sifa für Schienenbusse" im VT 795. In den Prüf- und Instandhaltungs-Vorschriften der klassischen Sifa-Bauarten steht by the way auch nichts drin, ob der Summer während einer Zwangsbremsung an oder aus zu sein hat. Geprüft wird nur, dass er vor Einsetzen der Zwangsbremsung kommt. Es kann sein, dass der Dauerton, der lange Jahre also einfach nur ein de-facto-Standard ohne Verpflichtung war, heute bei Neubauten tatsächlich gefordert wird. Man erspare mir aber bitte, hierzu auch noch die DIN-Norm zur Sicherheitsfahrschaltung rauszukramen.

Re: Fehler Sicherheitsfahrschaltung Baureihe ET 420

Verfasst: 07.11.2013 01:29:16
von Dennis Bork
...und die Sprachausgabe vieler Neubauloks hat ja mit Dauerton auch nichts gemein. Der TE möge so nett sein die entsprechende Stelle der EBO mal wörtlich zu zitieren.

Re: Fehler Sicherheitsfahrschaltung Baureihe ET 420

Verfasst: 08.11.2013 17:24:46
von F(R)S-Bauer
ESTW hat geschrieben:Fehler bei der Sicherheitsfahrschaltung der Baureihe ET 420

Guten Abend
... siehe Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung. ...
1) Traf diese auch zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme zu?
2) Wenn nein, gab es ein Nachrüstpflicht?

3) Belege für 1 + 2.

Und jetzt bitte nicht mit dem Argument "Sicherheitsrelevant" kommen, das ist ein Knautschzone auch, trotzdem werden nicht alle Fahrzeuge mit Hamsterbacken nachgerüstet.


mfg

Ralf