Seite 30 von 30

Re: KBS 850

Verfasst: 16.06.2015 10:50:20
von Herbertla
@Peter

Du hast Post!

Re: KBS 850

Verfasst: 22.01.2017 21:12:59
von Arne Linder
Hallo zusammen,

bin heute den Dsts37216 im Fahrplan Winter 1975 gefahren. Dabei ging es in Neuenmarkt-Wirsberg aus Richtung Kulmbach kommend auf das hinterste Gütergleis vor dem Lokschuppen. Gehalten wurde vor einem Sperrsignal in Zwergausführung. Zur planmäßigen Abfahrzeit wechselte das Zwerg-Sperrsignal auf Sh1 und los ging es Richung Schiefe Ebene. An einem Hauptsignal bin ich bei der Ausfahrt aus Neuenmarkt-Wirsberg m.E. nicht vorbeigekommen. Meine Fragen:
  • Darf eine Zugausfahrt nur auf ein Sperrsignal erfolgen? Sollte da nicht ein Gruppenausfahrsignal irgendwo stehen?
  • Selbst wenn es ein Gruppenausfahrsignal gibt, müssen dann nicht Lichtsperrsignale in hoher Bauform verwendet werden?
Grüße
Arne

Re: KBS 850

Verfasst: 22.01.2017 21:16:00
von Michael_Poschmann
Hallo Arne,

zu Fragenteil zwei: Niedrige Ls bei Gruppenausfahrten kenne ich zum Beispiel aus Menden (Sauerland), Ausfahrten Richtung Letmathe und Neuenrade.

Grüße
Michael

Re: KBS 850

Verfasst: 23.01.2017 00:12:44
von Peter Zimmermann
Arne Linder hat geschrieben: Bin Heute den Dsts 37216 im Fahrplan Winter 1975 gefahren.
Ich habe keinen Winterfahrplan 1975; ich finde die Zugnummer im Sommerfahrplan 1981. ?(

Re: KBS 850

Verfasst: 23.01.2017 00:30:24
von F(R)S-Bauer
Arne Linder hat geschrieben:...
...Selbst wenn es ein Gruppenausfahrsignal gibt, müssen dann nicht Lichtsperrsignale in hoher Bauform verwendet werden?

Grüße
Arne
Vorsicht bei Altanlagen, da ist vieles möglich was heute nicht Genehmigungsfähig ist. Es gab auch Gruppenausfahr mit niedrigen Form-Sperrsignalen.
Nur sehr selten gab es bei der DB eine Nachrüstzwang, heute ist das EBA da Konsequenter.
Andererseits auch Vorsicht mit dem Bestandsschutz, denn gibt es nur im Baurecht und auch nur so lange, so lange kein zwingende Nachrüstpflicht kommt.

Das schöne Beispiel ist die Elektro-Installation im Allgemeinen:
dort gibt es kein Bestandschutz, nur Anlagen ohne Nachrüstpflicht.
Z.B. der RCD, auch als Fi Bezeichnet, ist nur so lange entbehrlich, solange die Anlage nicht erweitert wird. Nur eine Steckdose erweitern heißt den Fi für diese Steckdose nachrüsten. Auch eine Böse Falle sind alte Wechselschaltungen mit Drehschalter (Wo man von 2 Orten Schalten kann). Damals durften die den Nulleiter Schalten, (auch als Hamburger Wechselschaltung bekannt, Heute wegen Spannung an der Lampenfassung AUSSEN verboten). Heutige Schalter dürfen nicht mehr zwischen Null und 230 Volt umschalten, das gibt eine Überschlag wenn man Pech hat. Also dann neue Leitungen ab Hausanschluß oder Verteilerkasten weil der "Bestandschutz" fliegen geht, wesentliche Teile werden verändert.

mfg

Ralf

Re: KBS 850

Verfasst: 24.01.2017 11:51:44
von Arne Linder
Peter Zimmermann hat geschrieben:
Arne Linder hat geschrieben: Bin Heute den Dsts 37216 im Fahrplan Winter 1975 gefahren.
Ich habe keinen Winterfahrplan 1975; ich finde die Zugnummer im Sommerfahrplan 1981. ?(
Das ist korrekt, Peter; da habe ich etwas verwechselt. Selbstverständlich handelt es sich um den Sommerfahrplan 1981.

Grüße

Arne