Urheberrechtlicher Hinweis zu Fotos von Fahrpulten in Räumen (IMHO)

Da immer mehr Zusi User von einem 1:1 Führerstand mit träumen, soll es zumindest an Datenaustausch nicht hapern.
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F(R)S-Bauer
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Urheberrechtlicher Hinweis zu Fotos von Fahrpulten in Räumen (IMHO)

#1 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Hallo zusammen,

ich bin in Modebahnforen auf folgendes Urteil gestoßen: Heise, Urteil.

Wer also sein Fahrpult fotografiert und das ins Forum stellt, sollte den Bildhintergrund beachten: (Foto)-Tapete, Bilder und andere Urheberrechtliche geschützte Gegenstände können neuerdings wohl zum Problem werden.
Aus-geurteilt ist das wohl noch nicht (ps: in jeden Detail), aber es werden die üblichen exorbitanten Streitwerte aufgerufen.

Im Modellbahnbereich komme da ggf. auch Lok oder Geländehintergrunde hinter der Anlage in Betracht, da ist ein höheres Risiko, als bei Zusi.

Bitte bei Bedarf verschieben.

Gruß

Ralf

ps: ggf Oben Anpinnen?
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 24.02.2023 21:55:49, insgesamt 2-mal geändert.

Maxx
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Re: Urheberrechtlicher Hinweis zu Fotos von Fahrpulten in Räumen (IMHO)

#2 Beitrag von Maxx »

Gut, daß wir sonst keine Probleme haben! Da kommt einem ja jeder Kindergarten wie ein Rat der Weisen vor. :angryfire
Da fällt mir doch glatt wieder der Spruch aus dem Film "Philadelphia" ein:
"Was sind 1000 Rechtsanwälte aneinandergekettet auf dem Meeresgrund ?"
"Ein guter Anfang!"

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Thomas U.
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Re: Urheberrechtlicher Hinweis zu Fotos von Fahrpulten in Räumen (IMHO)

#3 Beitrag von Thomas U. »

Wahrscheinlich ist der Nachbau von Führerständen und die bildliche Verbreitung dessen eh schon rechtswidrig, weil man damit unautorisierten Zugang zu sicherheitsrelevanter Bahntechnik hat :rolleyes:

MBT Kuhl
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Re: Urheberrechtlicher Hinweis zu Fotos von Fahrpulten in Räumen (IMHO)

#4 Beitrag von MBT Kuhl »

Hallo Ralf,

Das Beispiel aus dem Link ist Rechtsbeugung par excellence. So gesehen dürfte man keine Bilder aus der eigenen Wohnung mehr ins Netz stellen, weil ein schwedisches Möbelhaus für das Design des gesamten Mobiliars verantwortlich ist und seine Rechte verletzt sehen könnte. Dann dürfte auch keiner einen Bericht über soziale Netzwerke drehen, wenn dabei zu erkennen ist, daß die Seite mit dem f aufgerufen ist. Das Design des Webbrowsers könnte auch geschützt sein. Andererseits ist das reine Ablichten von Gemälden in 250 k und die Verbreitung davon für den Künstler nicht übermäßig einträglich. Das hat mit einfacher Anwendbarkeit nicht mehr.

Zitat aus dem Artikel: "Diese Vereinbarung umfasste aber keine Vervielfältigungen. Da das Gemälde nur im Hintergrund eines einzelnen Bildes eines ganzen Möbelkatalogs zu sehen war, hielten Landgericht und Oberlandesgericht Köln das Gemälde für ein unwesentliches Beiwerk. Doch der BGH entschied anders, was den Möbelhändler teuer kam." Vervielfältigung ist das nicht. Eine Vervielfältigung ist streng genommen nur eine Kopie oder ein Scan in so hoher Auflösung, dass das Werk nicht nur in klein und unscharf, sondern nahezu dem Original gleichend reproduziert werden kann. Dabei müsste das Bild im Vordergrund stehen und dürfte nicht übermäßig verzerrt sein.

Die Tapete mit den Tulpenmotiven ist der Knaller schlechthin. Blumen kann jeder knipsen. Viele Leute haben schon Blumen gemalt. Der besondere Wert ist nicht erkennbar. Blumentapeten waren mal sehr beliebt. Fürchterlich. Ein besonders schützenswertes Werk kann damit nicht vorliegen. Jeder Dödel kann ein Bild von einer Blume machen und dies auf Papier drucken, was dann an die Wände geklebt wird. Somit hat keiner unfassbare Mühen auf sich genommen, damit er ein Werk für die Ewigkeit schafft.

Die Popkultur lebt fast nur davon, dass Dinge anderer aufgegriffen und neu interpretiert werden. Das nennt sich Weiterentwicklung. Parodien, Memes und Mashups sowie Remixe leben nur davon, dass jemand Bilder und Musik klaut, einen blöden Text dazu packt oder neue Tonspuren hinzufügt oder das ursprüngliche Werk verfremdet. Unsere Hymne ist letztlich nichts anderes als ein Lied, wozu jemand einen neuen Text geschrieben hat. Soll Haydn mal Hoffmann von Fallersleben verklagen. Ach nein. Er hat das Konzept der Hymne auch geklaut. Gott erhalte Franz den Kaiser unterscheidet sich inhaltlich nur unwesentlich von God save the King (m/w/d). Nicht gerade wenige Länder singen bis heute die englische Hymne mit anderem übersetzten Text.

Ich freue mich drauf, dass uns bald die Neandertaler verklagen, weil sie das Feuer erfunden haben. Spätestens wenn Gott Träger von Tierkostümen an Karneval wegen Urheberrechtsverletzungen beim Jüngsten Gericht anzeigt, singe ich ein Lied von Leonard Cohen, welches auf den Geburtsort Georg Friedrich Händels zurückgeht, in der hypothetischen Version einer Geburt 10 km weiter südlich. Schkopauluja.

Grüße
Ich arbeite gern für meinen Konzern. Initiative für mehr Arbeit

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Christian Wietzoreck
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Re: Urheberrechtlicher Hinweis zu Fotos von Fahrpulten in Räumen (IMHO)

#5 Beitrag von Christian Wietzoreck »

...und nicht vergessen Familienfotos mit Uhren am Handgelenk von Rolex, oder Cartier und ein Hemd von Camp David. :wand

Gruß
Christian

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Achim Adams
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Re: Urheberrechtlicher Hinweis zu Fotos von Fahrpulten in Räumen (IMHO)

#6 Beitrag von Achim Adams »

Die ganze Sache ist auch noch nicht höchstrichterlich entschieden. Der Betroffene hat auf weitere rechtliche Schritte, weil ihm der Ärger und die Kosten zu viel wurden. Wäre spannend gewesen wie das in der nächsten Instanz ausgegangen wäre.

Und ein findiges Anwaltsbüro freut sich derweil über die Einnahmen.

F(R)S-Bauer
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Re: Urheberrechtlicher Hinweis zu Fotos von Fahrpulten in Räumen (IMHO)

#7 Beitrag von F(R)S-Bauer »

@Achim,

na ja, laut Kommentare und Artikel gab es ein Richtungsurteil des BGHs, was dem Ganze diese Richtung gegeben hat. Aber im Urheberrecht hilft keine Versicherung, auch bei Privatleuten nicht.

Gruß

Ralf

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