Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

Über alles nicht so Wichtige was aber irgendwie mit Bahn und Zusi zu tun hat. Viel Spaß beim Plaudern.
Antworten
Nachricht
Autor
mrMax
Beiträge: 176
Registriert: 02.06.2011 23:34:21
Aktuelle Projekte: Fahrpultbau BR 425/426
Kontaktdaten:

Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

#1 Beitrag von mrMax »

Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich einer da aus.

Ich bin Tf und letztens hatte ich eine Bahnübergangsstörung und Befehl zum Sichern bekommen.
Die Halbschranken waren geschlossen und die Ampeln auf rot.
Ich halte mit meinem Zug also vor dem BÜ an und da keine HET vorhanden war, gebe ich ZP1 und fahre langsam los.
In diesem Moment hupt mich ein ungeduldiger Autofahrer von der Seite an und fährt vor mir (schon angefahrener Zug) über den Bahnübergang.

Außer, dass ich mich tierisch über diesen Menschen aufgeregt habe, habe ich nichts machen können.

Gäbe es da eigentlich die Möglichkeit bei der Polizei Anzeige gegen den Fahrer zu erstatten?
Oder sind da die Chancen zu gering, dass da was passiert?

lg
Max

Klaus Peterson
Beiträge: 242
Registriert: 21.11.2006 11:30:49

Re: Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

#2 Beitrag von Klaus Peterson »

Klar kannst Du was machen.
Smartphone rausholen und wenn möglich ein Foto schießen, Autonummer aufschreiben und mit Beweisfoto anzeigen. Oder wenn keine Foto möglich ist, möglichst einen Zeugen sichern, z. B. wenn ein Beimann dabei ist oder eine andere Person die ggf. am BÜ steht fragen, ob sie als Zeuge zur Verfügung steht.

Das wird richtig teuer für den Autofahrer.

Benutzeravatar
Jens Strumberg
Beiträge: 2184
Registriert: 09.04.2003 16:13:19
Wohnort: Bochum

Re: Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

#3 Beitrag von Jens Strumberg »

Hallo Max,
verständige den Fdl, gib das Kennzeichen durch und schildere den Sachverhalt. Der Fdl verständigt die Notfallleitstelle, die macht den Rest.
Wir haben bei uns in Wedau oft dieses Problem - meist im Zusammenhang mit nicht technisch gesicherten Bü und Blili-Anlagen.
Schöne Grüße,
Jens
Zuletzt geändert von Jens Strumberg am 26.11.2015 12:00:37, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Martin S.
Beiträge: 349
Registriert: 05.11.2001 21:03:35
Wohnort: Ettlingen

Re: Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

#4 Beitrag von Martin S. »

In Österreich gibt es bereits mehrere Blitzer ("Radarfallen"), die speziell für das Zusammenspiel mit Bahnübergängen entwickelt wurden. Ich meine, vor einiger Zeit mal gehört zu haben, dass für Deutschland die Einführung ähnlicher Systeme zumindest erwogen wird.

Martin
Zuletzt geändert von Martin S. am 26.11.2015 15:18:06, insgesamt 1-mal geändert.

Krippenstapel
Beiträge: 53
Registriert: 27.10.2012 16:48:56

Re: Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

#5 Beitrag von Krippenstapel »

Wenn eine konkrete Gefährdung des Zuges vorlag (z.B. Schnellbremsung erfolgt) ist es eine Straftat nach § 315 Abs. 1 Nr. 2 und ggf. Abs. 5 StGB ((fahrlässiger) gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr). Ohne Gefährdung ist es zumindest eine Ordnungswidrigkeit. In allen Fällen ist das Problem die Ermittlung des Fahrers. Daran scheitert die Verfolgung der Tat oft, denn der Halter des Kfz muß sich nicht als Beschuldigter/Betroffener selbst belasten. Wenn es kein Foto von ihm gibt, wird es schwierig...
Wir wollen alles und zwar sofort!
Wann kommt denn nun Zusi3 raus?
Krieg ich nen Rabatt, weil ich ne Monatskarte habe?

Benutzeravatar
Christian Wietzoreck
Beiträge: 321
Registriert: 18.07.2003 09:51:39
Wohnort: Recklinghausen-Süd

Re: Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

#6 Beitrag von Christian Wietzoreck »

...dann kann dem Halter auch das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Gruß
Christian
Zuletzt geändert von Christian Wietzoreck am 26.11.2015 20:18:23, insgesamt 1-mal geändert.

Barrett
Beiträge: 80
Registriert: 13.09.2012 18:07:20

Re: Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

#7 Beitrag von Barrett »

Krippenstapel hat geschrieben:Wenn eine konkrete Gefährdung des Zuges vorlag (z.B. Schnellbremsung erfolgt)
Wenn man sowieso grad angefahren ist kann man ja fix nochmal durchreißen, dann lohnt sich die Anzeige auch :]

F. Lehmann
Beiträge: 580
Registriert: 21.08.2015 13:49:17
Wohnort: München

Re: Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

#8 Beitrag von F. Lehmann »

Wenn du das Kennzeichen hast, würde ich auf jeden Fall was machen.
Auch wenn dabei am Ende vielleicht nichts herauskommt, alleine das Geschiss, das den Autofahrer erwartet, wäre es mir wert. Hat vielleicht dann ja einen gewissen Erziehungseffekt.

Warte aber nicht allzu lang damit, bis du zur Polizei gehst. Ne Woche später brauchst du da auch nichts mehr unternehmen...

PeterD
Beiträge: 57
Registriert: 08.01.2009 11:16:06
Wohnort: Essen

Re: Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

#9 Beitrag von PeterD »

F. Lehmann hat geschrieben: Hat vielleicht dann ja einen gewissen Erziehungseffekt.
Träum weiter... solche lernen es nie. Habe ich jahrelang im Ruhrtal erlebt.
Viele Grüße aus der Kulturhauptstadt 2010.

Benutzeravatar
Achim Adams
Beiträge: 1239
Registriert: 05.06.2004 23:06:03

Re: Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

#10 Beitrag von Achim Adams »

Zumindest der Bußgeldkatalog sieht dafür 700,- Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, und 3 Monate Fahrverbot vor.
Für den Einzelnen dürfte damit ein gewisser Erziehungseffekt da sein, hilft aber kaum was gegen andere Halbschranken Vollpfosten.

mrMax
Beiträge: 176
Registriert: 02.06.2011 23:34:21
Aktuelle Projekte: Fahrpultbau BR 425/426
Kontaktdaten:

Re: Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gequert

#11 Beitrag von mrMax »

Hi,
danke für eure Antworten. Ich werde mir das für das nächste mal im Hinterkopf behalten!

lg
Max

Antworten