Hallo, an alle Wagenmeister!
Ich habe die Faustformel für die Berechnung der MbrH der Güterzüge verloren!
Wieviel Prozent des Wagengewichtes (jeweils Stellung leer und beladen) beträgt das Bremsgewicht der alten Kkg- Bremsen (nur G- Stellung) sowie der neueren KE - Bremsen (hier Stellungen G und P)????
Danke für die vielfachen fachmännischen Tipps im Voraus!
gerd_e
Bremsprozente bei Güterwagen!!!
m.w. geht die Regel so, dass ab 501-600m 5% abgeschlagen werden, ab 601m und darüber dann 10%.
Diese Regel gilt laut KoRil aber nur bei Zügen, die in P fahren!
Also für Güterzüge in G ist das nicht der Fall, d.h. das "G-Bremsgewicht" eines Wagens ist gleich des "P-Bremsgewichtes", der Abzug kommt nur durch die Bremszettel/Wagenlistenberechnung
Diese Regel gilt laut KoRil aber nur bei Zügen, die in P fahren!
Also für Güterzüge in G ist das nicht der Fall, d.h. das "G-Bremsgewicht" eines Wagens ist gleich des "P-Bremsgewichtes", der Abzug kommt nur durch die Bremszettel/Wagenlistenberechnung
mfg Kilian
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Hallo,
bis 799t alles in P ( Wenn im Fahrplan G steht natürlich G)
800-1199t arbeitendes TFZ in G d. h. wenn Doppeltraktion gefahren wird beide loks in G.
1200 arbeitendes TFZ + ersten 5 FZ des Wagenzuges in G. Sind Wageneinheiten betroffen, die im Betrieb nicht getrennt werden können und haben sie Drehgestelle oder mehr als drei Einzelradsätze zählen die Fahrzeuge einzeln. Es müssen alle Bremstellungswechsel dieser Wageneinheiten in G stehen. Deshalb kann es sein das nun im Bremszettel steh das nur die ersten 3 Wagen in G stehen. Dies ist leut DS 408 erst ab 14.12.04 gültig wird aber laut Weisung von Railion schon jetzt angewendet. DS 408.0721 Abschnitt 2 Absatz 2, Tabelle Zeile 6 Berichtigung 3.
Bei Zügen die laut Fahrplan in Bremstellung P laufen, müssen Fahrzeuge in Bremstellung G gestellt werden oder ist es nicht möglich die Bremstellung G zu ändern, ist vom Bremsgewicht 20% abzuziehen.
Bei Zügen die laut FPL in G laufen wird nichts abgezogen.
Bei Güterzügen die Bremstellung R oder P vorgeschrieben ist, muss man bei Fahrzeugen in Bremstellung P oder R bei einer Länge von 501-600m 5% mehr als 600m 10% vom Bremsgewicht abzuziehen.
Beim erstellen des Wagenliste durch ein Datenverarbeitungssystem (PVG) werden bis zu 10% vom BrG abgezogen.
bis 799t alles in P ( Wenn im Fahrplan G steht natürlich G)
800-1199t arbeitendes TFZ in G d. h. wenn Doppeltraktion gefahren wird beide loks in G.
1200 arbeitendes TFZ + ersten 5 FZ des Wagenzuges in G. Sind Wageneinheiten betroffen, die im Betrieb nicht getrennt werden können und haben sie Drehgestelle oder mehr als drei Einzelradsätze zählen die Fahrzeuge einzeln. Es müssen alle Bremstellungswechsel dieser Wageneinheiten in G stehen. Deshalb kann es sein das nun im Bremszettel steh das nur die ersten 3 Wagen in G stehen. Dies ist leut DS 408 erst ab 14.12.04 gültig wird aber laut Weisung von Railion schon jetzt angewendet. DS 408.0721 Abschnitt 2 Absatz 2, Tabelle Zeile 6 Berichtigung 3.
Bei Zügen die laut Fahrplan in Bremstellung P laufen, müssen Fahrzeuge in Bremstellung G gestellt werden oder ist es nicht möglich die Bremstellung G zu ändern, ist vom Bremsgewicht 20% abzuziehen.
Bei Zügen die laut FPL in G laufen wird nichts abgezogen.
Bei Güterzügen die Bremstellung R oder P vorgeschrieben ist, muss man bei Fahrzeugen in Bremstellung P oder R bei einer Länge von 501-600m 5% mehr als 600m 10% vom Bremsgewicht abzuziehen.
Beim erstellen des Wagenliste durch ein Datenverarbeitungssystem (PVG) werden bis zu 10% vom BrG abgezogen.
- Michael.Rudolf
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