Hallo, meine Arbeitskollegen hatten eine doofe Idee und daraus ergab sich die Frage.
Nehmen wir mal an, ich besitze eine Draisine und ich will mit dieser Draisine nach Westerland(Sylt) fahren. Mir ist klar, dass das ewig dauert und keiner machen würde. Aber mal angenommen, es wäre so.
Da wir zu zweit auf der Draisine wären, habe ich einen Beimann und kann dann (vielleicht) auf die Sifa verzichten. Aber wie ist das mit der Indusi? Brauch ich das zwingend oder könnte ich ohne Indusi meine Zugfahrt durchführen. Oder ist Indusi eine zwingende Zugangsbedingung?
Oder weitergedacht muss das EBA meine Draisine erst irgendwie abnehmen, bevor ich starten kann?
Michael
Zugangsbedingungen DB Infra Go
- Michael Springer
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Re: Zugangsbedingungen DB Infra Go
Hallo.
Hast du in der Draisine Zugbahnfunk? Das ist auch Zugangsvoraussetzung. Und die Draisine muss mal irgendwann zugelassen worden sein.
Ansonsten, der SchiStra Bus darf wegen fehlender PZB90 und Zugbahnfunk auch nicht mehr fahren, obwohl er könnte. Absehbar kommt ETCS dazu.
Gruß
Ralf
Hast du in der Draisine Zugbahnfunk? Das ist auch Zugangsvoraussetzung. Und die Draisine muss mal irgendwann zugelassen worden sein.
Ansonsten, der SchiStra Bus darf wegen fehlender PZB90 und Zugbahnfunk auch nicht mehr fahren, obwohl er könnte. Absehbar kommt ETCS dazu.
Gruß
Ralf
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Re: Zugangsbedingungen DB Infra Go
Ich arbeite gern für meinen Konzern. Initiative für mehr Arbeit
Re: Zugangsbedingungen DB Infra Go
Das trifft es aber nicht wirklich. Im Beitrag wird explizit erwähnt, daß diese Draisine nur auf stillgelegten Strecken fahren darf. Der Beitragseröffner will aber auf einer in Betrieb befindlichen Strecke fahren. Auf der Internetseite des Märkischen Kleinbahn e.V. Berlin wird an einer Stelle erwähnt, daß die für eine ungarische Pft-P- Draisine eine wie auch immer geartete Zulassung vom EBA bekommen hätten. Allerdings war das schon vor fast 20 Jahren. Keine Ahnung, ob da heute noch was ginge. Würde mich aber auch interessieren, da ich mir so ein Ding auch gerade aufgemöbelt habe.