Zugangsbedingungen DB Infra Go

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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Michael Springer
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Zugangsbedingungen DB Infra Go

#1 Beitrag von Michael Springer »

Hallo, meine Arbeitskollegen hatten eine doofe Idee und daraus ergab sich die Frage.

Nehmen wir mal an, ich besitze eine Draisine und ich will mit dieser Draisine nach Westerland(Sylt) fahren. Mir ist klar, dass das ewig dauert und keiner machen würde. Aber mal angenommen, es wäre so.
Da wir zu zweit auf der Draisine wären, habe ich einen Beimann und kann dann (vielleicht) auf die Sifa verzichten. Aber wie ist das mit der Indusi? Brauch ich das zwingend oder könnte ich ohne Indusi meine Zugfahrt durchführen. Oder ist Indusi eine zwingende Zugangsbedingung?
Oder weitergedacht muss das EBA meine Draisine erst irgendwie abnehmen, bevor ich starten kann?

Michael

F(R)S-Bauer
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Re: Zugangsbedingungen DB Infra Go

#2 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Hallo.

Hast du in der Draisine Zugbahnfunk? Das ist auch Zugangsvoraussetzung. Und die Draisine muss mal irgendwann zugelassen worden sein.
Ansonsten, der SchiStra Bus darf wegen fehlender PZB90 und Zugbahnfunk auch nicht mehr fahren, obwohl er könnte. Absehbar kommt ETCS dazu.

Gruß

Ralf

MBT Kuhl
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Re: Zugangsbedingungen DB Infra Go

#3 Beitrag von MBT Kuhl »

https://www.ardmediathek.de/video/mdr-u ... DBhYjE4ZTg

Den kannst Du ausfindig machen und fragen.
Ich arbeite gern für meinen Konzern. Initiative für mehr Arbeit

Lonestarr
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Re: Zugangsbedingungen DB Infra Go

#4 Beitrag von Lonestarr »

MBT Kuhl hat geschrieben: 24.04.2024 20:05:54 Den kannst Du ausfindig machen und fragen.
Das trifft es aber nicht wirklich. Im Beitrag wird explizit erwähnt, daß diese Draisine nur auf stillgelegten Strecken fahren darf. Der Beitragseröffner will aber auf einer in Betrieb befindlichen Strecke fahren. Auf der Internetseite des Märkischen Kleinbahn e.V. Berlin wird an einer Stelle erwähnt, daß die für eine ungarische Pft-P- Draisine eine wie auch immer geartete Zulassung vom EBA bekommen hätten. Allerdings war das schon vor fast 20 Jahren. Keine Ahnung, ob da heute noch was ginge. Würde mich aber auch interessieren, da ich mir so ein Ding auch gerade aufgemöbelt habe.

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Michael Springer
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Re: Zugangsbedingungen DB Infra Go

#5 Beitrag von Michael Springer »

Ich danke für die Wortmeldungen. Es war eher ein Gedankenkonstrukt, als eine Sache, die wir tatsächlich vorhaben. Nachdem wir bei der Draisine Bewegung haben, kann man einfach daraus Strom machen. Somit wäre eine Stromversorgung für GSM-R oder Indusi (mit einer Batterie wie man vor Hp0 steht) kein Problem. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der kleinste gemeinsame Nenner (oder die einfachste Version) ist, dass man eine KöF hernimmt und mit der nach Westerland fährt.

Alwin Meschede
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Re: Zugangsbedingungen DB Infra Go

#6 Beitrag von Alwin Meschede »

Michael Springer hat geschrieben: 24.04.2024 09:11:11 Aber wie ist das mit der Indusi? Brauch ich das zwingend oder könnte ich ohne Indusi meine Zugfahrt durchführen.
Die Draisine wäre eine Kleinwagenfahrt und hätte deswegen ohnehin Narrenfreiheit. Kleinwagenfahrten auf die Strecke können nur als Sperrfahrt durchgeführt werden. Man kann bei DB Netz Fahrplantrassen für Kleinwagenfahrten anmelden. Gedacht ist das für den seltenen Fall, dass eine Kleinwagen-Baumaschine mal aus eigener Kraft zum nächsten Bahnhof oder so überführt werden soll. Dabei wird auch eine DB-Netz-Zulassungsnummer abgefragt. Dass man dieses Nümmerchen für ein Spassfahrt-Draisine kriegt, ist zumindest fraglich. Die Zulassungsbedingungen murmeln jedenfalls etwas von "Die wesentliche Aufgabe von Nebenfahrzeugen ist das Arbeiten auf Grund von Leistungs- und Lieferverträgen, vorrangig zur Instandhaltung von Eisenbahninfrastrukturen". Also dürfte es zur Beschleunigung des Verwaltungsvorgangs zur Erlangung einer Zulassungsnummer für das Fahrzeug ganz erheblich hilfreich sein, wenn die Fahrt nach Westerland der Erfüllung eines Leistungs- oder Liefervertrags von DB Netz dient :P
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