PZB: Frage zu Überlagerung der ÜF nach Befreien aus restriktiver 1000 Hz-ÜF vor aktivem 1000 Hz-Magneten

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yxyx
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PZB: Frage zu Überlagerung der ÜF nach Befreien aus restriktiver 1000 Hz-ÜF vor aktivem 1000 Hz-Magneten

#1 Beitrag von yxyx »

Liebe Zusi-Community,

neulich hat sich bei mir folgende Frage zur Befreiung aus einer restriktiven 1000 Hz ÜF vor einem aktiven 1000 Hz Magneten ergeben.
Eine Beispielsituation in Zusi wäre die S-Bahn 30629 des Fahrplans "Koeln-Duesseldorf_2018_8-11Uhr" vor dem Haltepunkt D-Volksgarten:

Hier erhält man vor der Einfahrt in D-Volksgarten zunächst eine 1000 Hz Beeinflussung am Vr2 Kz. 8. Befreit man sich jetzt vor der Abfahrt (angenommen, man hat vor dem Esig in km 4,6 angehalten) läuft gemäß Richtline 483 Kapitel 4 Abschnitt 7 die restriktive 1000 Hz-ÜF im Hintergrund weiter.
Am Esig erfolgt dann erneut eine 1000 Hz Beeinflussung. Da die 1250 m hier noch nicht abgelaufen sind, wird die im Hintergrund laufende ÜF sofort wieder wirksam.
Jetzt ist meine Frage: Müsste diese ÜF nicht eigentlich als restriktive ÜF weiterlaufen, also auf 45 km/h überwachen? In Kapitel 4 Abschnitt 12 steht dazu, dass bei bereits laufender restriktiver ÜF die neue ÜF erst nach vollständigem Ablauf (also nach den 1250 m) wirksam wird. Im Gegensatz dazu steht in Kapitel 4 Abschnitt 7, dass eine ZB am 1000 Hz Magneten erfolgt, wenn die Geschwindigkeit größer als die vom blauen LM angezeigte Geschwindigkeit (in er oberen Zugart 85 km/h) ist. Zusi scheint hier auf 85 km/h zu überwachen.
Ist das ein Widerspruch oder gilt Abschnitt 7 nicht für im Hintergrund laufende ÜF?

(https://fahrweg.dbnetze.com/resource/bl ... 1-data.pdf)

Zum Hintergrund der Frage: Ich habe neulich bei einem Freund eine Runde in TSW gedreht und mir in einer ähnlichen Situation mit einer Geschwindigkeit > 45 km/h aber < 85 km/h am aktiven 1000 Hz Magneten eine Zwangsbremsung eingefangen. Hier interessiert mich jetzt, ob der Fehler bei mir oder bei der Umsetzung der PZB in TSW lag.

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße
yxyx

Takato
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Re: PZB: Frage zu Überlagerung der ÜF nach Befreien aus restriktiver 1000 Hz-ÜF vor aktivem 1000 Hz-Magneten

#2 Beitrag von Takato »

483.0111 4 (7) sagt, dass du auf die Geschwindigkeit des blauen Leuchtmelders überwacht wirst, sprich 55/70/85, wenn du innerhalb von 1250m eine erneute 1000Hz Beeinflussung bekommst. Das bezieht sich jetzt auf die I60R, die habe ich gerade griffbereit gehabt, bei den anderen sollte es aber auch so aussehen (Ausnahme vllt EBICAB, die machen was sie wollen).
Die 483 ist übrigens ohne die
"Ausnahmegenehmigung Nr. 04 zu den Richtlinien 483.0101, 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 "Punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen" und 483.0301 „Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT)“
nicht aktuell, da dort ein paar Änderungen genannt wurden.
Kann man sich bei InfraGo runterladen
https://www.dbinfrago.com/web/schienenn ... n-11919216

yxyx
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Re: PZB: Frage zu Überlagerung der ÜF nach Befreien aus restriktiver 1000 Hz-ÜF vor aktivem 1000 Hz-Magneten

#3 Beitrag von yxyx »

Takato hat geschrieben: 10.05.2024 12:21:40 483.0111 4 (7) sagt, dass du auf die Geschwindigkeit des blauen Leuchtmelders überwacht wirst, sprich 55/70/85, wenn du innerhalb von 1250m eine erneute 1000Hz Beeinflussung bekommst.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das heißt, die TSW-Umsetzung war an der Stelle falsch, korrekt?
Takato hat geschrieben: 10.05.2024 12:21:40 Die 483 ist übrigens ohne die
"Ausnahmegenehmigung Nr. 04 zu den Richtlinien 483.0101, 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 "Punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen" und 483.0301 „Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT)“
nicht aktuell, da dort ein paar Änderungen genannt wurden.
Kann man sich bei InfraGo runterladen
https://www.dbinfrago.com/web/schienenn ... n-11919216
Ich wusste gar nicht, dass es auch Ausnahmegenehmigungen gibt. Wieder was gelernt, vielen lieben Dank.
Die richtige Ausnahmegenemigung müsste dann die hier sein, richtig?:
https://www.dbinfrago.com/resource/blob ... 4-data.pdf

Hat es einen Grund, warum "Abschnitt 4 „Bedienen während der Fahrt“ Absatz (6) letzter Unterabsatz" dort zweimal drin steht?

Liebe Grüße
yxyx

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Re: PZB: Frage zu Überlagerung der ÜF nach Befreien aus restriktiver 1000 Hz-ÜF vor aktivem 1000 Hz-Magneten

#4 Beitrag von Carsten Hölscher »

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das heißt, die TSW-Umsetzung war an der Stelle falsch, korrekt?
Ja, das was du zum TSW beschreibst entspricht nicht dem Vorbild.

Carsten

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Re: PZB: Frage zu Überlagerung der ÜF nach Befreien aus restriktiver 1000 Hz-ÜF vor aktivem 1000 Hz-Magneten

#5 Beitrag von Alwin Meschede »

yxyx hat geschrieben: 10.05.2024 12:39:36 Ich wusste gar nicht, dass es auch Ausnahmegenehmigungen gibt.
Die Ausnahmegenehmigung war ursprünglich ein Weg für "einige Leute dürfen was, was andere Leute nicht dürfen, wenn bestimmte Ersatzmaßnahmen zur Erreichung der gleichen Sicherheit getroffen sind". In den letzten Jahren ist die Ausnahme allerdings auch zum Weg geworden, um Dinge einigermaßen kurzfristig regeln zu können. Der normale Weg für Änderungen des netzzugangsrelevanten Regelwerks ist nämlich inzwischen ein unglaublich zähes Verfahren geworden (Änderungen nur zum Fahrplanwechsel möglich, und vorher muss erstmal ein Stellungnahmeverfahren durchlaufen werden, wo mit angemessener Frist jeder Heino einschließlich der Bundesnetzagentur seine Meinung sagen darf). Im Bereich ETCS, wo die technische Entwicklung schnell voranschreitet, wird deshalb seit Jahren nur noch mit Ausnahmen gearbeitet, weil man sonst regelwerksmäßig überhaupt keinen Fuß an die Erde kriegen würde. Das führte allerdings schon mehrfach zu der Blüte, dass es eine "Aktualisierung der Ausnahme" gab, oder dass eine Ausnahme zwar veröffentlicht wurde, aber noch vor dem Inkraftsetzungsdatum wieder zurückgezogen und durch die nächste Ausnahme ersetzt wurde, und man echt aufpassen musste was gilt.
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yxyx
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Re: PZB: Frage zu Überlagerung der ÜF nach Befreien aus restriktiver 1000 Hz-ÜF vor aktivem 1000 Hz-Magneten

#6 Beitrag von yxyx »

Carsten Hölscher hat geschrieben: 10.05.2024 13:12:20 Ja, das was du zum TSW beschreibst entspricht nicht dem Vorbild.
Vielen Dank.
Alwin Meschede hat geschrieben: 10.05.2024 13:30:47 Die Ausnahmegenehmigung war ursprünglich ein Weg für "einige Leute dürfen was, was andere Leute nicht dürfen, wenn bestimmte Ersatzmaßnahmen zur Erreichung der gleichen Sicherheit getroffen sind". In den letzten Jahren ist die Ausnahme allerdings auch zum Weg geworden, um Dinge einigermaßen kurzfristig regeln zu können. Der normale Weg für Änderungen des netzzugangsrelevanten Regelwerks ist nämlich inzwischen ein unglaublich zähes Verfahren geworden (Änderungen nur zum Fahrplanwechsel möglich, und vorher muss erstmal ein Stellungnahmeverfahren durchlaufen werden, wo mit angemessener Frist jeder Heino einschließlich der Bundesnetzagentur seine Meinung sagen darf). Im Bereich ETCS, wo die technische Entwicklung schnell voranschreitet, wird deshalb seit Jahren nur noch mit Ausnahmen gearbeitet, weil man sonst regelwerksmäßig überhaupt keinen Fuß an die Erde kriegen würde. Das führte allerdings schon mehrfach zu der Blüte, dass es eine "Aktualisierung der Ausnahme" gab, oder dass eine Ausnahme zwar veröffentlicht wurde, aber noch vor dem Inkraftsetzungsdatum wieder zurückgezogen und durch die nächste Ausnahme ersetzt wurde, und man echt aufpassen musste was gilt.
Vielen Dank für die Aufklärung, hier im Forum lernt man echt viel. :tup
Das mit der Ausnahme von der Ausnahme höhrt sich echt kompliziert an... Aber naja, so ist es halt.

Liebe Grüße
yxyx

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