@ Carsten
Nein, das er natürlich nicht getan
Und auch diese Art der Sicherung einer unbefahrbaren Stelle im Gleis ergab sich zufällig:
http://hometown.aol.de/bahnfotograf03/t ... 2003_3.jpg
... und das hier noch eine Schachbretttafel steht, auch einfach so entdeckt ...
http://hometown.aol.de/stammstrecke/dei ... 2003_1.jpg
... während hier eine solche möglicherweise fehlte (weil zum damaligen Zeitpunkt die Strecke eingleisig war und sich noch im Ausbau befand) ...
http://hometown.aol.de/stammstrecke/fas ... 2003_1.jpg
... und drei Geschwindigkeitsinformationen mit GPA an einer Stelle ...
http://hometown.aol.de/bahnfotograf/fot ... 03_gpa.jpg
Aber es gibt ja die Eigenschaft der "Streckenkunde"
Signalsysteme in Amerika
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@ Carsten:
Das ist ein wenig undeutlich geworden (mitunter meint der Schreiber etwas anderes, als andere es auffassen), was ich da fett und rot schrieb:
- bei der DB ist es erlaubt, auf Sicht weiterzufahren, wenn der Triebfahrzeugführer das Ersatzsignal vor der Vorbeifahrt erlöschen sieht (genauso, wie es erlaubt ist, bei bestimmt gekennzeichneten Blocksignalen in Haltstellung auf Sicht weiterzufahren, wenn der Bediener nicht erreichbar ist);
- bei den ÖBB ist das streng verboten. Ein erlöschendes Ersatz- oder Vorsichtssignal hat IMMER die gleiche Bedeutung, wie wenn ein freizeigendes Haupt-/Schutzsignal vor der Vorbeifahrt der Zugspitze zurückfällt. Es ist jedenfalls schnellstmöglich anzuhalten und die Weisung des Signalbedieners einzuholen. Wenn das nicht möglich ist, steht der Zug bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Damit bestehen diesbezüglich zwei völlig konträre Regelungen zwischen ÖBB und DB.
Arthur
Das ist ein wenig undeutlich geworden (mitunter meint der Schreiber etwas anderes, als andere es auffassen), was ich da fett und rot schrieb:
- bei der DB ist es erlaubt, auf Sicht weiterzufahren, wenn der Triebfahrzeugführer das Ersatzsignal vor der Vorbeifahrt erlöschen sieht (genauso, wie es erlaubt ist, bei bestimmt gekennzeichneten Blocksignalen in Haltstellung auf Sicht weiterzufahren, wenn der Bediener nicht erreichbar ist);
- bei den ÖBB ist das streng verboten. Ein erlöschendes Ersatz- oder Vorsichtssignal hat IMMER die gleiche Bedeutung, wie wenn ein freizeigendes Haupt-/Schutzsignal vor der Vorbeifahrt der Zugspitze zurückfällt. Es ist jedenfalls schnellstmöglich anzuhalten und die Weisung des Signalbedieners einzuholen. Wenn das nicht möglich ist, steht der Zug bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Damit bestehen diesbezüglich zwei völlig konträre Regelungen zwischen ÖBB und DB.
Arthur
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