Regel zum Aufstellen des Grenzzeichens (Ra 12)
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Regel zum Aufstellen des Grenzzeichens (Ra 12)
Nach welcher Regel wird eigentlich das Grenzzeichen aufgestellt? Geht es da um einen Mindestgleisabstand und/oder Mindestabstand von der Weichenzunge? Oder praktisch "nach Belieben und Situation"?
Bitte um Hilfe!
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Ich mag Besprechungen, da muss man nichts arbeiten.
- Marcel Zehl
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- Peter Zimmermann
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Das Signal steht im Winkel zwischen beiden Gleisen, und zwar entweder ein Zeichen in der Mitte zwischen beiden Gleisen oder je ein Zeichen neben der inneren Schiene jedes Gleises.
Hat's jeder verstanden?
Hat's jeder verstanden?
Tf RSI folgender Baureihen: 146, 245, 425/426, 611/612, 622, 628/629, 641, 644, 650, 763-765, 766/767
- Konstantin E.
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Das Signal steht im Winkel zwischen beiden Gleisen, und zwar entweder ein Zeichen in der Mitte zwischen beiden Gleisen oder je ein Zeichen neben der inneren Schiene jedes Gleises.
Das hab ich aus einem Programm von http://www.fuehrerstand-online.de unter download Lern- und Informationssoftware dann das vorletzte.
K.Elpel
Das hab ich aus einem Programm von http://www.fuehrerstand-online.de unter download Lern- und Informationssoftware dann das vorletzte.
K.Elpel
- Simon Weiher
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Hallo,
hängt das nicht mit den LichtRaumProfilen und den daraus ergebenden Schnittpunkt beider Lichtraumprofile zusammen?
So hab ichs zumindest auf meiner Modellbahn gemacht (zwei Schablonen genommen und den Schnittpunkt ermittelt)...
...und nun will ich ein Foto von der Schablone bei der realen Bahn sehen
Robert
hängt das nicht mit den LichtRaumProfilen und den daraus ergebenden Schnittpunkt beider Lichtraumprofile zusammen?
So hab ichs zumindest auf meiner Modellbahn gemacht (zwei Schablonen genommen und den Schnittpunkt ermittelt)...
...und nun will ich ein Foto von der Schablone bei der realen Bahn sehen
Robert
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Hat die Suchfunktion bei mir nicht gefunden, da ich einfach Ra12.* eingab und da findet die Suchmaschine nur: KBS850_Lichtenfels-Hof\SignaleStefan Hums hat geschrieben: Gibt's unter Signale\Signale_DB auch schon. Diese Version müßte aber mal gerichtet werden.
Bei Eingabe von Ra12.ls kommen wir der Sache schon näher ...
Tf RSI folgender Baureihen: 146, 245, 425/426, 611/612, 622, 628/629, 641, 644, 650, 763-765, 766/767
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§ 36 Abs. 31 bis 36 der ÖBB - DV V 2 (1996) (Signalvorschrift):
(31)
Signal - GRENZMARKE (Formsignal):
Ein waagrecht liegender weißer Balken mit schwarzen Enden
In Mattengleisen kann die Grenzmarke durch zwei nebeneinanderliegend verlegte Metallscheiben ersetzt werden.
(32) Das Signal bezeichnet jene Stelle, über die kein Fahrzeug hinausragen darf, um nicht Bewegungen auf dem Nachbargleis zu behindern (siehe jedoch Abs. (34)).
(33) Die Grenzmarke ist zwischen zwei zusammenlaufenden Gleisen angeordnet, wo deren Gleismittenabstand bei Normalspur 3,50 m beträgt. Befindet sich in Bahnhöfen ohne Gleisfreimeldeanlage die Fahrstraßenzugschlußstelle dahinter, so kennzeichnet die Grenzmarke diesfalls die Fahrstraßenzugschlußstelle.
Nötigenfalls ist die Grenzmarke halbiert und versetzt angeordnet.
Das schwarze Ende weist jeweils auf das zugehörige Gleis.
(34)
Signal - VERSCHUBGRENZMARKE (Formsignal):
Ein niederer, der Länge nach rot-weiß gestrichener Pflock
(35) Die Verschubgrenzmarke kennzeichnet die Begrenzungsstelle für das Aufstellen von Fahrzeugen beim Verschub, wenn die zugehörige Grenzmarke gemäß Abs. 33 bei der Fahrstraßenzugschlußstelle angeordnet ist.
(36) Je ein Pflock ist zwischen zwei zusammenlaufenden Gleisen unmittelbar neben den inneren Schienen aufgestellt, wo deren Gleismittenabstand 3,50 m beträgt.
Soweit für die ÖBB -
Arthur
(31)
Signal - GRENZMARKE (Formsignal):
Ein waagrecht liegender weißer Balken mit schwarzen Enden
In Mattengleisen kann die Grenzmarke durch zwei nebeneinanderliegend verlegte Metallscheiben ersetzt werden.
(32) Das Signal bezeichnet jene Stelle, über die kein Fahrzeug hinausragen darf, um nicht Bewegungen auf dem Nachbargleis zu behindern (siehe jedoch Abs. (34)).
(33) Die Grenzmarke ist zwischen zwei zusammenlaufenden Gleisen angeordnet, wo deren Gleismittenabstand bei Normalspur 3,50 m beträgt. Befindet sich in Bahnhöfen ohne Gleisfreimeldeanlage die Fahrstraßenzugschlußstelle dahinter, so kennzeichnet die Grenzmarke diesfalls die Fahrstraßenzugschlußstelle.
Nötigenfalls ist die Grenzmarke halbiert und versetzt angeordnet.
Das schwarze Ende weist jeweils auf das zugehörige Gleis.
(34)
Signal - VERSCHUBGRENZMARKE (Formsignal):
Ein niederer, der Länge nach rot-weiß gestrichener Pflock
(35) Die Verschubgrenzmarke kennzeichnet die Begrenzungsstelle für das Aufstellen von Fahrzeugen beim Verschub, wenn die zugehörige Grenzmarke gemäß Abs. 33 bei der Fahrstraßenzugschlußstelle angeordnet ist.
(36) Je ein Pflock ist zwischen zwei zusammenlaufenden Gleisen unmittelbar neben den inneren Schienen aufgestellt, wo deren Gleismittenabstand 3,50 m beträgt.
Soweit für die ÖBB -
Arthur
Zuletzt geändert von (Ar-) T-Rex am 26.07.2003 08:46:39, insgesamt 1-mal geändert.