https://youtu.be/vKLG3gsqBbI?t=1964
Mit meinem Laien-Wissen, hätte ich das nicht für möglich gehalten. Kann wir jemand erläutern, wie / warum das zulässig ist?
Was heißt "NM"?F. Schn. hat geschrieben: 19.07.2026 16:13:31 (PS: Ich würde sagen: NM. Und als NM würde ich sagen, gib ihm einen Freitext-Befehl "Zustimmung zum Übergang auf Rangierfahrt nach Überfahren eines Haltzeigenden Signals". Aber ich habe da auch nicht genügend Überblick über die Richtlinien eines NM.)
Also lt. KI reicht, wenn der FDL nach der Vorbeifahrt sagt: go.Die KI behauptet:
Ein Übergang von einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt ist am gewöhnlichen Halteplatz (z. B. am Bahnsteigende oder vor dem Hauptsignal) zulässig. Steht der Zug außerplanmäßig oder nicht am gewöhnlichen Halteplatz (vor dem eigentlichen Ziel), darf der Übergang in eine Rangierfahrt nicht eigenmächtig erfolgen.
Die Regelungen im Detail:
Verbot der Eigenmächtigkeit: Ein Übergang ist unzulässig, wenn der Zug den gewöhnlichen Halteplatz noch nicht erreicht hat.
Mündlicher Auftrag zwingend: Sie dürfen die Fahrt nur als Rangierfahrt fortsetzen, wenn Sie hierzu einen mündlichen oder fernmündlichen Auftrag vom zuständigen Fahrdienstleiter erhalten haben.
Wo kommt denn jetzt auf einmal das gesperrte Gleis her?F. Schn. hat geschrieben: 19.07.2026 19:58:38 Ich war bislang davon ausgegangen, dass sie innerhalb des gesperrten Gleises dann die Bezeichnung Rangierfahrt tragen
Somit kann nach b) mit Halt an einem Haltzeigenden Signal im Bahnhof in die Rangierfahrt übergegangen werden, ohne das ein gewöhnlicher Halteplatz erforderlich ist.2 Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt
(1) In der Regel darf eine Zugfahrt in eine Rangierfahrt übergehen, wenn der Zug
a) am gewöhnlichen Halteplatz in Bahnhöfen,
b) vor einem Halt zeigenden Signal in Bahnhöfen,
c) vor einem Halt zeigenden Signal zum Zwecke der Einfahrt in ein Baugleis,
d) vor einem Signal Ne 1 oder in Höhe eines Einfahr- oder Blocksignals am
Gegengleis zum Zwecke der Einfahrt in ein Baugleis oder
e) vor einer auf der freien Strecke liegenden Anschlussweiche zum Zwecke der
Bedienung einer Anschlussstelle ohne Hauptsignale
zum Halten gekommen ist. Für den Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt,
die in ein Baugleis oder eine Anschlussstelle fährt, können in einer Betra
oder im Streckenbuch zusätzliche Regeln gegeben sein.
Jens Schubert hat geschrieben: 20.07.2026 12:43:46 Somit kann nach b) mit Halt an einem Haltzeigenden Signal im Bahnhof in die Rangierfahrt übergegangen werden, ohne das ein gewöhnlicher Halteplatz erforderlich ist.
Zählt das dann als "vor einem Halt zeigenden Signal"? Der Abstand bis zum nächsten Signal dürfte unter Umständen ja extrem groß sein (mehrere hundert Meter).Michael Springer hat geschrieben: 19.07.2026 15:36:01 Nehmen wir mal an es ist Herbst, die Schienen sind schlüpfrig und ich rutsche über das haltzeigende Zsig. D-Weg reicht locker. Nun stehe ich da. Wie bekomme ich dann meinen Rangierauftrag?
Ich stehe aber nach einen haltzeigenden Signal -> ergo, ich kann nicht in eine Rf übergehen und muss wie Jens Strumberg geschrieben hat zurücksetzen, um vor das haltzeigende Signal zu kommen. Dann kann ich zur Rf werden.b) vor einem Halt zeigenden Signal in Bahnhöfen,