Einzelräumungsprüfung vor Fahrt im Gegengleis?

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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marius99
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Einzelräumungsprüfung vor Fahrt im Gegengleis?

#1 Beitrag von marius99 »

Hallo in die Runde,
ich bin gerade dabei mich ein wenig ausführlicher mit der Fahrdienstvorschrift zu beschäftigen und hätte zum Thema Räumungsprüfung mal eine Frage an die Betriebsprofis/Fdl unter euch. Folgende Situation:
Zweigleisige Strecke, selbsttätiger Streckenblock bei Selbstblock, kein GWB vorhanden.
Zunächst findet eine Zugfahrt 5710 von B-Dorf nach A-Dorf im Regelgleis statt. 30 min nach Durchfahrt von 5710 in A-Dorf wird das Regelgleis A-Dorf nach B-Dorf unbefahrbar gemeldet und der nächste Zug 1340 von A-Dorf nach B-Dorf müsste im Gegengleis fahren. Der nächste Zug im Regelgleis B-Dorf nach A-Dorf lässt noch lange auf sich warten. Vor Zulassung der Zugfahrt mit besonderem Auftrag des 1340 braucht es eine Einzelräumungsprüfung des Gleises B-Dorf - A-Dorf. Welche Möglichkeiten gibt es hier?
Darf falls möglich noch eine Vollständigkeitsmeldung des 5710 eingeholt werden? Falls nicht zulässig/möglich darf der 1340 mit Befehl 12 ins Gegengleis abgelassen werden? Das wiederstrebt irgendwie meinen Kopf, da er doch einer potentiell sich im Abschnitt befindlichen Fahrt entgegen fahren würde. ?(


Würde es bei Zentralbock in diesem Fall ausreichen einfach die einzelnen Blockabschnitte auf Freisein zu prüfen?

fabian_mst
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Re: Einzelräumungsprüfung vor Fahrt im Gegengleis?

#2 Beitrag von fabian_mst »

Wenn die Bedingungen dazu erfüllt sind, darf auch von dem zuletzt gefahrenen Zug noch eine Vollständigkeitsmeldung eingeholt werden und die übrigen Feststellungen der Räumungsprüfung getroffen werden. Sonst muss ins Gegengleis auf Sicht gefahren werden, ja. Dazu muss natürlich festgestellt sein, dass der zuletzt gefahrene Zug auch angekommen ist und keiner in Gegenrichtung abgelassen wurde, bei zwei Beteiligten Fdl ist ohnehin Anbieten/Annehmen erforderlich.
Blockabschnittsprüfung im Zentralblock wäre auch eine Möglichkeit.

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Ronny
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Re: Einzelräumungsprüfung vor Fahrt im Gegengleis?

#3 Beitrag von Ronny »

Du hast nicht angegeben, ob die Betriebsstellen besetzt sind und um welche Art Betriebsstellen es sich handelt, daher gibt es mehrere Möglichkeiten:

B ═══ A ═══ Z ═══ Y
5710 →
← 1340

Zugschlußmeldung

Stellwerk Z-Stadt ist örtlich mit einem Fdl besetzt
Zugschlußmeldung für 5710 vom Fdl Z-Stadt ist zulässig aber eher unwahrscheinlich, wenn auch zwischen A-Dorf und Z-Stadt selbsttätiger Streckenblock eingerichtet ist (durch Fdl Z-Stadt regulär keine Räumungsprüfung, bei der er das Schlußsignal gesehen hätte; womöglich hat er auch keine Zugbeobachtung durchgeführt).

Stellwerk Z-Stadt ist ein ferngesteuertes Relaisstellwerk (also nicht örtlich mit einem Fdl besetzt) – egal, ob von Dir oder von Y-Hausen ferngesteuert
Eine halbe Stunde nach Durchfahrt in A-Dorf noch eine Zugschlußmeldung für 5710 vom Fdl der nächsten örtlich besetzten Zugfolgestelle hinter Z-Stadt einholen zu können (z. B. Y-Hausen), ist zulässig, aber – je nach Entfernung – ebenfalls eher unwahrscheinlich.

Stellwerk Z-Stadt ist ein nicht örtlich besetztes ESTW – egal, ob von Dir oder von einer anderen Betriebsstelle ferngesteuert
Eine Zugschlußmeldung von einem Fdl einzuholen, ist verboten, und zwar egal,
  • ob vom özF Z-Stadt,
  • ob vom Fdl der nächsten besetzten Zugfolgestelle (z. B. Y-Hausen) hinter Z-Stadt,
  • und egal, wann der Zug gefahren ist.
Zugvollständigkeitsmeldung

Z-Stadt ist Bahnhof
Die Zugvollständigkeitsmeldung darfst Du vom Tf 5710 einholen,
  • wenn der Zug im Bf Z-Stadt hält.
Z-Stadt ist kein Bahnhof, Y-Hausen ist Bahnhof
Die Zugvollständigkeitsmeldung darfst Du vom Tf 5710 einholen,
  • wenn der Zug auf Betriebsstelle Z-Stadt hält oder
  • wenn der Zug im Bahnhof Y-Hausen hält.

Das bedeutet also, wenn nach Durchfahrt des 5710 bereits eine halbe Stunde vergangen ist, wirst Du 1340 sehr wahrscheinlich eher auf Sicht fahren lassen zwischen A-Dorf und B-Dorf, weil Zugschluß- oder -vollständigkeitsmeldungen nicht unbegrenzt weit von der Räumungsprüfstelle entfernt eingeholt werden dürfen.


marius99 hat geschrieben: 22.12.2023 20:58:26Würde es bei Zentralbock in diesem Fall ausreichen einfach die einzelnen Blockabschnitte auf Freisein zu prüfen?
Beim Gegengleisfahren immer auch 0463 lesen! – Wie Meister Timreck immer sagt: Das ist wichtig. ;)
408.0463 8 (3) erlaubt Dir ausdrücklich Blockabschnittsprüfung für die Züge beider Richtungen bei Zentralblock.

marius99
Beiträge: 172
Registriert: 28.08.2017 00:01:30

Re: Einzelräumungsprüfung vor Fahrt im Gegengleis?

#4 Beitrag von marius99 »

Danke für die ausführliche Antwort! :)

Tommy0815
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Registriert: 05.01.2018 20:10:31

Re: Einzelräumungsprüfung vor Fahrt im Gegengleis?

#5 Beitrag von Tommy0815 »

Die Frage interessiert mich auch & ich möchte hier mal ein Beispiel vorbringen:

Ich bin Fahrdienstleiter in Nörten-Hardenberg & steuere die Betriebsstelle Edesheim fern.
Der Nachbarfahrdienstleiter sitzt in der BZ HAnnover.

Wie wäre es denn da konkret mit der Fahrt "entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung" ?
Tommy

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Ronny
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Re: Einzelräumungsprüfung vor Fahrt im Gegengleis?

#6 Beitrag von Ronny »

Das kommt auf das Betriebsverfahren auf der Strecke und die vorhandene Technik an. Ich kenne das Stellwerk Nhf nicht. Ich vermute, in Edesheim hast Du in alle vier Richtungen GWB und selbsttätigen Streckenblock, und in Nörten-Hardenberg auch in alle vier Richtungen. Also wird kein Fahren auf dem Gegengleis eingeführt und damit regulär vor der ersten Gegengleisfahrt auch keine Räumungsprüfung durchgeführt. Anbieten, Annehmen, Erlaubniswechsel, grüne Glühbirne.

Funktioniert das mit der grünen Glühbirne nicht, dann gilt der Text oben. Wo möglich/zulässig Blockabschnittsprüfung, sonst Zugschlußmeldung/Zugvollständigkeitsmeldung. Je nach betroffenem Zugfolgeabschnitt darf die ZM spätestens wie folgt eingeholt werden (nicht bloß bezogen auf Edesheim, sondern auf die Grenzen Deines gesamten Steuerbereichs):
  • SFS Richtung Norden und
    NSS Richtung Norden: Keine ZM von der nächsten örtlich besetzten Zfst zulässig, da ein (nicht örtlich besetztes) ESTW folgt.
  • NSS jeweils Richtung Northeim: ZM vom Fdl Northeim zulässig, da das auch direkt die nächste örtlich besetzte Zfst ist.
  • SFS Richtung Süden und
    NSS Richtung Süden: ZM vom Fdl Göttingen zulässig, da das auch direkt die nächste örtlich besetzte Zfst ist.
Oder Zugvollständigkeitsmeldung vom Tf, wenn er in Einbeck-Salzderhelden bzw. Ahlshausen (oder Orxhausen) bzw. Northeim bzw. Göttingen hält. ZM des Tf auf weiter entfernten Betriebsstellen ist nicht zulässig.


Übrigens, falls sich Inhaber jungfräulicher Fahrdienstvorschriften wundern, woher ich das mit dem ESTW nehme, und warum die ZM des Tf nicht weiter entfernt als auf dem nächsten Bf zulässig ist: Im gut sortierten Auftragsbuch sollte je nach vorhandenem Streckenblock die Weisung
  • 408.0244-W-101
  • 408.0245-W-101
  • 408.0246-W-101
  • 408.0247-W-101
  • 408.0248-W-101
zu finden sein …

marius99
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Re: Einzelräumungsprüfung vor Fahrt im Gegengleis?

#7 Beitrag von marius99 »

Ronny hat geschrieben: 26.12.2023 02:19:17 Übrigens, falls sich Inhaber jungfräulicher Fahrdienstvorschriften wundern, woher ich das mit dem ESTW nehme, und warum die ZM des Tf nicht weiter entfernt als auf dem nächsten Bf zulässig ist: Im gut sortierten Auftragsbuch sollte je nach vorhandenem Streckenblock die Weisung
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zu finden sein …
Das wäre jetzt noch meine abschließende Frage gewesen. :]
Danke

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