Ansage Freier Fahrweg

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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MaikistimForum
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Ansage Freier Fahrweg

#1 Beitrag von MaikistimForum »

Hallo zusammen,

heute ist mir mal etwas aufgefallen...

Um mit 40 km/h rangieren zu dürfen, muss ja der angesagte Freier Fahrweg in den Öz bzw. im Streckenbuch stehen.

In Hamm wird täglich aus der nördlichen Abstellgruppe (752,753 & 756/757) mit 40 an den Bahnsteig rangiert. Der Fdl ruft dann an & sagt "Freier Fahrweg von 75X nach Paula XY"

Also Feuer Frei mit 40...

Heute hatte ich mich aber gefragt... Ist das überhaupt erlaubt? Also im Strebu geschaut... Keinen Hinweis gefunden... Nun dachte ich mir "Naja, wenn der Fdl das über GSM-R mitteilt, wird ja irgendwas dran sein. Also kurzerhand beim Fdl nachgefragt. Er hat mir dann erklärt, dass Abellio das wohl damals angefragt hatte & laut dem Betriebsstellenbuch ist das von der nördlichen Abstellgruppe an die Bahnsteiggleise 1-6 & 8-13 erlaubt. Laut ihm fahren aber viele trotzdem 25, was er aber okay findet, weil man ja nur 40 fahren DARF & nicht muss.

Nun frage ich mich aber, woher soll ich als Tf von so etwas wissen? Wie gesagt, im Strebu finde ich dazu keine Hinweis. Ich meine in den ÖRil gabs damals für EDO einen Eintrag für den Freien Fahrweg... Im Strebu habe ich nichts dazu gefunden. Die 408 hilft mir hier nicht weiter.

Alwin Meschede
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#2 Beitrag von Alwin Meschede »

Es kann durchaus sein, dass das im Betriebsstellenbuch des Fdl drinsteht. Das Betriebsstellenbuch von Hamm Rbf Hrw enthielt vor fast 10 Jahren übrigens auch Regelungen wo ich mir dachte "das sollte man eigentlich besser ins öffentliche Streckenbuch schreiben". Wir standen damals als EVU im Verteiler dieses Betriebsstellenbuches und hatten also gewissermaßen "Geheimwissen", was andere EVUs nicht hatten. Diese Regelungen des Betriebsstellenbuchs der DB haben wir dann wiederum unseren Leuten per Weisung bekanntgegeben. Aus Sicht des diskriminierungsfreien Netzzugangs war das nicht ganz hasenrein, aber es war halt irgendwann mal so ausgeklüngelt worden. Sowas wird es mit Sicherheit auch woanders geben, dass der Netzbezirk auf dem kurzen Dienstweg mit den Hauptnutzern seiner Infrastruktur irgendwelche Dinger dreht, die es nicht ins öffentliche Streckenbuch schaffen.
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MaikistimForum
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#3 Beitrag von MaikistimForum »

Also kann man sagen, bei der Ortskunde ist es wichtig auf dem Turm vorbei zu schauen & sich vom Fdl über alles informieren zu lassen?

In KD wusste ich auch nicht, dass endende Züge auf Hp2 nach 093 „rangieren“ bzw. umsetzen dürfen um dann abzustellen in 010,020,242 usw

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Jens Strumberg
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#4 Beitrag von Jens Strumberg »

Die Fdl werden sicher fuchsig, wenn jeder Tf klopft und sich ihnen einweisen lassen möchte. Das ist und bleibt Sache des Arbeitgebers, sonst hängten an den Stellwerken schon längst Futterautomaten. Leider gibt es EVU, die es mit den Ortseinweisungen nicht so eng sehen und sich die Zeit (und damit das Geld) einfach sparen wollen.
Abellio war in NRW so ein Verein, der seine Leute in Duisburg Hbf ohne vorherige Einweisung bei der Betriebsaufnahme offen ins Messer hat laufen lassen. Von welchen Gleisen des Vbf man noch welchen Bahnsteig erreicht, oder wie man eine EOW-Anlage bedient, schien einfach nicht wichtig genug

Ansage des Freien Fahrwegs ist übrigens im Betriebsstellen- und Streckenbuch zu regeln. Wobei ich den Streckenbucheintrag als unkritisch erachte, die Sicherheitsverantwortung trägt hier allein der Weichenwärter.
(Edit: Ist Quatsch, kommt nicht ins Streckenbuch, sondern in die örtlichen Zusätze des EVU)

In KD vermute ich, endet die Zugfahrt eben noch nicht am Bahnsteig. Sollte das doch so sein, wäre für das Hp 2 zumindest eine mündliche Zustimmung zur Rangierfahrt erforderlich.




MaikistimForum
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#5 Beitrag von MaikistimForum »

Grade einen Prüfer getroffen. Er meinte „wenn der freie Fahrweg angesagt wird, ist und egal ob das erlaubt wird oder nicht. Der Ww oder Fdl muss wissen was er darf & was nicht. Das liegt nicht mehr in unserer Verantwortung. Wenn etwas passiert muss er grade stehen“

In KD meinte der Fdl zu mir „deine Zugfahrt endet in KD, wo in KD ist nicht definiert.“

Hat dann auch das Sh1 angeboten, wenn mich das stören würde.

Wolfgang E.
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#6 Beitrag von Wolfgang E. »

MaikistimForum hat geschrieben: 18.08.2023 12:57:59 In KD meinte der Fdl zu mir „deine Zugfahrt endet in KD, wo in KD ist nicht definiert.“
Das heißt, in Gleis 093 noch als Zugfahrt, die dort endet und dann nach dem Wenden als Rangierfahrt in die genannten Gleise? Woher weiß der Tf, wo die Zugfahrt endet? Dadurch dass er ein Sh0 sieht?

Viele Grüße Wolfgang

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Achim Adams
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#7 Beitrag von Achim Adams »

Ganz klare Antwort: die Zugfahrt endet am gewöhnlichen Halteplatz!

Wolfgang E.
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#8 Beitrag von Wolfgang E. »

Das sollte dann am Bahnsteig sein, oder? Sonst müsste doch im Buchfahrplan Gleis 93 als Halteplatz stehen, oder denke ich da falsch?

Viele Grüße Wolfgang

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Achim Adams
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#9 Beitrag von Achim Adams »

Der gewöhnliche Halteplatz ist die Stelle, die erreicht sein muss, um dem Zwecke des Haltes zu entsprechen. So steht es in der Fahrdienstvorschrift.
Bei Reisezügen ist das normalerweise der Bahnsteig. Es können jedoch tatsächlich weitere Halteplätze im Fahrplan definiert sein, vor allem auch an welchen Hauptsignalen vorbei gefahren werden muss (Zsig).

Wolfgang E.
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#10 Beitrag von Wolfgang E. »

Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch und Du hast die Antwort schon gegeben: Eine Zugfahrt steht vollständig im Buchfahrplan, oder?

Viele Grüße Wolfgang

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Achim Adams
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#11 Beitrag von Achim Adams »

Ja.

Nach erreichen des letzten im Fahrplan genannten Halt (Halteplatz) ist die Zugfahrt beendet.

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Carsten Hölscher
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#12 Beitrag von Carsten Hölscher »

Das muss aber nicht immer ganz eindeutig sein.

Beispiel: Man führe eine Lok von Seesen nach Kreiensen zu, um einen Zug Richtung Süden zu bespannen.

Im Fahrplan steht dann Kreiensen als Ziel. Genauer ist der Bf nicht deklariert.

Man kann nun am Zsig/Asig (je nach Fahrweg) halten und als Rangierfahrt umsetzen oder als Zugfahrt bis zum "2. Asig" Richtung Einbeck und ab dort zurück als Rangierfahrt.

Carsten

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Leif K.
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#13 Beitrag von Leif K. »

Bei uns war es nach meiner Erinnerung damals (späte 90er Jahre) allerdings eindeutiger. In Stolberg (Rhld) Hbf stand für Züge aus Richtung Walheim/Bundesgrenze in den Bfpl/Fplo entweder als letzter Halt Stolberg Hbf, dann endete die Zugfahrt am Bahnsteig Gl. 27 und der Zf musste eine Zugschlussmeldung abgeben, damit der Fdl die Fahrstraße auflösen und nach Stolberg-Hammer zurückmelden durfte. Wegsetzen des Zuges erfolgte danach als Rangierfahrt. Oder es stand in den Fahrplanunterlagen Stolberg Hbf Bez. Sr, dann führte die Zugfahrt durch Gl. 27 weiter in den Gbf nach Gl. 3 bis 7 und endete dort vor dem Ausfahrsignal Ri. Köln.

Ich vermute, Wolfgang hat etwas vergleichbares im Kopf. In KST war die Fallunterscheidung damals allerdings auch wichtig wegen der geforderten Zugschlussmeldung. Und die wiederum war wichtig, weil damals zwischen Stolberg Hbf und Stolberg-Hammer kein Streckenblock vorhanden war.
„Die Neugier steht immer an erster Stelle des Problems, das gelöst werden soll.“ (Galileo Galilei). Oder schlichter gesagt: Bei ehrlicher Neugier gibt es keine dummen Fragen.

Danke & Beste Grüße, Leif

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Achim Adams
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#14 Beitrag von Achim Adams »

Carsten Hölscher hat geschrieben: 18.08.2023 19:43:50 Das muss aber nicht immer ganz eindeutig sein.

Beispiel: Man führe eine Lok von Seesen nach Kreiensen zu, um einen Zug Richtung Süden zu bespannen.

Im Fahrplan steht dann Kreiensen als Ziel. Genauer ist der Bf nicht deklariert.

Man kann nun am Zsig/Asig (je nach Fahrweg) halten und als Rangierfahrt umsetzen oder als Zugfahrt bis zum "2. Asig" Richtung Einbeck und ab dort zurück als Rangierfahrt.

Carsten
Deswegen heißt es ja "Die Stelle, die erreicht sein muss, um dem Zweck des Haltes zu entsprechen".
Und wo endet der Fahrplan? Vor dem Zsig, oder nach dem Zsig?

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Leif K.
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#15 Beitrag von Leif K. »

Achim Adams hat geschrieben: 18.08.2023 20:15:42 "Die Stelle, die erreicht sein muss, um dem Zweck des Haltes zu entsprechen".
Und wo endet der Fahrplan? […]
Das war in Stolberg Hbf seinerzeit nun relativ eindeutig. Für (Sonder-)Reisezüge endete die Zugfahrt am Bahnsteig. Für Lz, Güter- und Militärzüge endete sie i.d.R im Gbf. Die Definition anhand des „Zweck des Haltens“ gab es in der FV damals natürlich noch nicht …

Grüße ins Forum,
Leif
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Achim Adams
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#16 Beitrag von Achim Adams »

Stellen wir uns mal die Frage: Wo ist überhaupt das Problem?

Die Zugfahrt endet irgendwo, und soll irgendwie weiterrücken. Üblicherweise bewerkstelligt man das als Rangierfahrt, ist eigentlich auch das Einfachste.

Wieso möchte der Fdl das unbedingt weiter als Zugfahrt lösen? Wieso drückt der nicht einfach eine Rangierfahrt? Das erschließt sich mir nicht so ganz.

Ein Fdl hat mir mal argumentiert "eine Zugfahrt stellt eine höhere Sicherheit dar", was allerdings ein Trugschluss ist: Für eine Zugfahrt müssen gewisse Vorbedingungen erfüllt sein, diese Vorbedingungen sind jedoch Freihand nicht erfüllt. Die Zugfahrt wird aufgrund einer betrieblichen Fehlhandlung zugelassen, was wiederum eine Betriebsgefahr darstellt!

Eine Arbeitserleichterung ist da auch nicht, was erspart der Fdl sich damit? Gar nichts! Allenfalls die Auflösung des Durchrutschweges könnte ich mir vorstellen, das ist aber marginal.

Gewisse Fahrdienstkünstler versuchen das eher mal andersrum, dass sie die Zugfahrt vorzeitig am Zsig enden lassen wollen, also vor dem gewöhnlichen Halteplatz, um dann die Fuhre als Rangierfahrt in ein besetztes Gleis zulassen zu wollen. Ist aber strenggenommen auch eine Betriebsgefahr!

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Jens Strumberg
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#17 Beitrag von Jens Strumberg »

Betriebgefährdend ist beides nicht. Wenn sich einer Person nicht vollständig an das Regelwerk hält, kann die Situation betriebsgefährdend werden - aber nicht jede Situation ist das auch. Es bleibt richtig, dass die Zugstraße technisch den am höchsten gesicherten Fahrweg hat, da durch die Fahrstraße formal alle fünf Schutzziele des Bahnbetriebs erfüllt werden. Ein Hauptsignal, in einem Sp Dr S60-Stellwerk wie Düsseldorf Hbf, wird nur in eine Fahrtstellung gelangen, wenn das auch der Fall ist. Die Fahrtstellung überwacht sechs von sieben Punkten der für eine Zugfahrt notwendigen Fahrwegprüfung, der siebte ist eine organisatorische Maßnahme, nämlich das Einhalten möglicher Rangierverbote.

Die von der Fahrtstellung überwachten Punkte sind:
- Fahrweg und D-Weg sind frei
- einmündene Gleisabschnitte sind bis zum Grenzzeichen frei
- alle Weichen im Fahrweg, D-Weg und Flankenschutz sind in richtiger Lage verschlossen
- Flankenschutzraum ist frei
- Hp-Bahnübergänge sind gesichtert, WS-Schleifen/-Schaltungen angeschaltet
- Lichtsperrsignale am Fahrweg zeigen Sh 1
Edit: Natürlich ist die Festlegung der Fahrstraße auch eine Vorraussetzung, dass ein Signal überhaupt eine Fahrtstellung erreichen kann.

Das Anschalten des Sh 1 einer Rangierstraße in gleicher Technik überwacht nur, dass alle Weichen im Fahrweg in richtiger Lage verschlossen sind, in anderen Tehcniken nicht einmal das.

Dem Fahrdienstleiter ist über den Fahrplan für Zugmeldestellen bekannt, in welchem Gleis die Zugfahrt endet. Das kann ein Bahnsteiggleis sein - es kann aber auch Gleis 093 sein.
Zuletzt geändert von Jens Strumberg am 19.08.2023 11:35:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Michael_Poschmann
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#18 Beitrag von Michael_Poschmann »

In München gibt es an der Hackerbrücke ebenfalls die Möglichkeit, in das Wendegleis als Zugfahrt (Hp2 und Zs3 mit Kennziffer "3") oder als Rangierfahrt (auf Sh1) zu fahren.
Bevorzugt wird ersteres. Dass der Fahrplan am vorausliegenden Bahnsteig endet, scheint nur pedantische Preußen zu interessieren. Im südlichen Land der baumumarmenden Ministerpräsidenten hat sich mediterrane Gelassenheit durchgesetzt, man sieht dort offenkundig vieles entspannter.

Grüße
Michael

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Achim Adams
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#19 Beitrag von Achim Adams »

Zu einem Fahrplan gehört leider noch etwas mehr als nur die Fahrstraße zu drücken. Da muss noch so Nebensächlichkeiten wie Mindestbremshundertstel, Streckenklasse, Lichtraumprofil, Radius, und noch ein paar andere Sachen mehr. Das macht der Trassenkonstrukteur. Weil das nicht gemacht wird, daher rührt die Betriebsgefahr.

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Michael Springer
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#20 Beitrag von Michael Springer »

Michael_Poschmann hat geschrieben: 19.08.2023 10:00:28Wendegleis als Zugfahrt (Hp2 und Zs3 mit Kennziffer "3") oder als Rangierfahrt (auf Sh1) zu fahren.
Das gibts am Ostbahnhof in die Wendeanlage auch. Es gab Schichten, wo Du nur geschwächt und gestärkt hast und (eigentlich) keine Zugfahrt hattest. Konntest den Fdl Mops davon überzeugen, einmal Hp2 anstatt Sh1 zu drücken, konntest mittels einem Sonderleistungszettel Fahrentschädigung für Tf (6,65 € pro geleistete Schicht mit Zugfahrt) geltend machen, weil du dann ja eine Zugfahrt hattest. Dumm waren wir damals nicht :hat3

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