Moin,
ich meine mal irgendwo in der 408 gelesen zu haben das der Fahrweg eines Zuges maximal 4 Minuten vor der Zugfahrt eingestellt werden darf, nun finde ich den Passus aber nicht mehr.
Habt ich da halluziniert oder existiert die Regel tatsächlich?
Frühestes Einstellen des Fahrwegs
Re: Frühestes Einstellen des Fahrwegs
Wenn die Ril 408 vorliegt, ist 408.0251 2 der gesuchte Abschnitt. Grundsätzlich: Rechtzeitig auf Fahrt stellen oder freigeben wenn die Bedinungen erfüllt sind und ein Zug zu erwarten ist, oder die Abfahrt eines Zuges bevorsteht. Einfahrsignale (Bf) und Blocksignale (Abzw) dann, wenn durch die Abmeldung bekannt ist, welcher Zug zu erwarten ist. In der Richtlinien sind noch weitere Regeln aufgeführt.
Konkrete zeitliche Vorgaben gibt es für Zugmeldungen (408.0221).
Konkrete zeitliche Vorgaben gibt es für Zugmeldungen (408.0221).
Re: Frühestes Einstellen des Fahrwegs
Von einer derartigen 4 Minuten- Regel habe ich noch nie gehört oder gelesen. Es könnte sein, daß eine vorhandene Zuglenkung den Fahrstraßenanstoß so ausgibt, daß die Fahrstraße vier Minuten vor der Zugfahrt eingestellt ist. Da müsste ich aber mal in die entsprechende Ril reingucken, wenn ich das nächste mal auf Arbeit bin. Ansonsten gibt es noch die 5 Minuten- Regel für das Anbieten / Annehmen des Zuges, aber das sind eben fünf Minuten und nicht vier.
Re: Frühestes Einstellen des Fahrwegs
Ich vermute das ich da was mit den Zugmeldungen durcheinander geworfen hab, danke für die Antworten.
Bzw. wie korrespondiert das mit Zugmeldung über Zugnummermeldeanlage, darf der Fahrweg dann eingestellt werden sobald die Zugnummer im Stellbereich erscheint?
Bzw. wie korrespondiert das mit Zugmeldung über Zugnummermeldeanlage, darf der Fahrweg dann eingestellt werden sobald die Zugnummer im Stellbereich erscheint?
Re: Frühestes Einstellen des Fahrwegs
Als Fahrdienstleiter 'darf' ich einen Fahrweg einstellen, wann immer ich will. Schlimmstenfalls muss ich die Fahrstraße eben unter Einhaltung der Regularien wieder auflösen, wenn es nicht so läuft wie vorgesehen. Es gibt allenfalls noch die Regel, daß ein Einfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle erst auf Fahrt gestellt werden darf, wenn durch die Abmeldung bekannt ist, welcher Zug kommt. Das beträfe im ESTW- Zeitalter aber nur die Schnittstelle zu einem benachbarten Fdl- Bereich.