Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Hallo zusammen,
beim Befahren des Gegengleises mit schriftlichem Befehl gibt es ja die Variante mit NE1 und NE2 sowie
die Variante ohne Signalisierung und mit einem einzeln liegenden 500Hz Magneten.
1)
Stimmt es, das ich die beiden Variante an dem verwendeten Wortlaut in Befehl 7 erkennen kann.
- vor Signal Ne 1 halten: Variante 1
- in Höhe des Bksig/Esig halten: Variante 2
2)
Stimmt es, das bei der Zweiten Variante immer Befehl 12 mit höchstens 70 km/h geltend gemacht wird.
Danke und Grüße
Levin
beim Befahren des Gegengleises mit schriftlichem Befehl gibt es ja die Variante mit NE1 und NE2 sowie
die Variante ohne Signalisierung und mit einem einzeln liegenden 500Hz Magneten.
1)
Stimmt es, das ich die beiden Variante an dem verwendeten Wortlaut in Befehl 7 erkennen kann.
- vor Signal Ne 1 halten: Variante 1
- in Höhe des Bksig/Esig halten: Variante 2
2)
Stimmt es, das bei der Zweiten Variante immer Befehl 12 mit höchstens 70 km/h geltend gemacht wird.
Danke und Grüße
Levin
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Hallo,
ja, so war es, als die Geschichte mit den Trapeztafeln in Höhe des Esigs losging, wo es sonst außer dem einzelnen 500-Hz-Magneten nichts gab. Um das Risiko der unzureichenden PZB-Ausrüstung zu senken, waren damals 70 km/h vorzuschreiben.
Ich denke, dass es nun so gut wie keine derartigen Situationen geben sollte, da ist ja die Komplettausrüstung mit Signalen Ne 1 und allen drei PZB-Magneten vorgesehen.
ja, so war es, als die Geschichte mit den Trapeztafeln in Höhe des Esigs losging, wo es sonst außer dem einzelnen 500-Hz-Magneten nichts gab. Um das Risiko der unzureichenden PZB-Ausrüstung zu senken, waren damals 70 km/h vorzuschreiben.
Ich denke, dass es nun so gut wie keine derartigen Situationen geben sollte, da ist ja die Komplettausrüstung mit Signalen Ne 1 und allen drei PZB-Magneten vorgesehen.
Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Oke des dacht ich mir schon, allerdings gibt es im Fahrplan Hildesheim-Harburg_2018_13Uhr-22Uhr
beim S 34325 eine Gegengleisfahrt mit schriftlichem Befehl mit nur einem 500Hz Magneten ohne eine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Ist das dann so gewollt?
beim S 34325 eine Gegengleisfahrt mit schriftlichem Befehl mit nur einem 500Hz Magneten ohne eine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Ist das dann so gewollt?
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Ja, aus verschiedenen Gründen. Zunächst mal ist es allgemein äußerst schwierig, im Hobby-Zusi einem Zug einen Befehl mit Geschwindigkeitsbeschränkung (wegen was auch immer) mitzugeben. Zum anderen sind die Streckenmodule aber auch nicht so gebaut, dass dort immer das neueste betriebsdienstliche Regelwerk gilt. In der echten Welt war es jahrzehntelang richtig, dass es keine Beschränkung auf 70 km/h gab. Und in Zusi ist das nun an dieser Stelle auch so.
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- Carsten Hölscher
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Hängt halt von der Zeit ab. Ursprünglich war das so, die 70 kamen dann vor einigen Jahren neu.
Carsten
Carsten
Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Alles klar vielen Dank an euch für die Aufklärung.
Grüße
Levin
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Levin
- Achim Adams
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Ein wenig Historie:
Ganz früher war bei der Bundesbahn eine Fahrt im Gegengleis (was damals noch "falsches Gleis" hieß) generell auf 100 km/h begrenzt, das war so in der Fahrdienstvorschrift verankert. Eine Fahrt ohne PZB (damals noch "Indusi") war ebenfalls bis 100 km/h erlaubt, so dass im "falschen Gleis" und ohne "Indusi" eben diese 100 auch gefahren werden durften.
Die generelle Beschränkung auf 100 km/h fiel später weg, und wurde per Fahrplan geregelt. Schließlich hatte man zwischenzeitlich den "Gleiswechselbetrieb" und konnte vollständig signalisiert fahren. Wobei in den ersten Jahren des Gleiswechselbetriebs immer noch die generellen 100 km/h galten.
Nach Einführung der Beschränkung auf 50 km/h ohne (streckenseitige) PZB gab es einen gewissen Konflikt: so ganz ohne PZB war die Strecke ja nicht, es gab ja immerhin die 500Hz-Magnete. Ganz die 100 erlauben wollte man aber auch nicht. Daher als Übergangslösung der Kompromiss, dass eine solche Fahrt mit "70 km/h" und "Grund: PZB nur 500Hz" durchgeführt werden konnte.
Das betraf auch nur einen geringen Teil der vorhandenen Strecken, vielfach gab es bereits den Gleiswechselbetrieb (GWB), oder es war eine "signalisierte Falschfahrt" mit Zs 8 (SFB) und vollständiger Indusi/PZB eingerichtet.
Der Befehl sah dann zuletzt so aus:
Bef2: Sie dürfen vorbeifahren am Asig () des Bf X
Bef4: Sie fahren im Gegengleis von Bf X bis Bf Z
Bef6: Sie dürfen vom Gegengleis aus ohne Hauptsignal in km () der Abzw Y weiterfahren
Bef7: Sie müssen auf dem Gegengleis in Höhe des Esig () in km () des Bf Z halten
Bef9: Sie dürfen mit höchstens 70 km/h fahren von Bf X bis Bf Z, Grund: PZB nur 500Hz
In welchem Zeitraum wir uns jeweils bei Zusi befinden, und welches Regelwerk gerade Anwendung findet, ist nicht ganz eindeutig.
Ganz früher war bei der Bundesbahn eine Fahrt im Gegengleis (was damals noch "falsches Gleis" hieß) generell auf 100 km/h begrenzt, das war so in der Fahrdienstvorschrift verankert. Eine Fahrt ohne PZB (damals noch "Indusi") war ebenfalls bis 100 km/h erlaubt, so dass im "falschen Gleis" und ohne "Indusi" eben diese 100 auch gefahren werden durften.
Die generelle Beschränkung auf 100 km/h fiel später weg, und wurde per Fahrplan geregelt. Schließlich hatte man zwischenzeitlich den "Gleiswechselbetrieb" und konnte vollständig signalisiert fahren. Wobei in den ersten Jahren des Gleiswechselbetriebs immer noch die generellen 100 km/h galten.
Nach Einführung der Beschränkung auf 50 km/h ohne (streckenseitige) PZB gab es einen gewissen Konflikt: so ganz ohne PZB war die Strecke ja nicht, es gab ja immerhin die 500Hz-Magnete. Ganz die 100 erlauben wollte man aber auch nicht. Daher als Übergangslösung der Kompromiss, dass eine solche Fahrt mit "70 km/h" und "Grund: PZB nur 500Hz" durchgeführt werden konnte.
Das betraf auch nur einen geringen Teil der vorhandenen Strecken, vielfach gab es bereits den Gleiswechselbetrieb (GWB), oder es war eine "signalisierte Falschfahrt" mit Zs 8 (SFB) und vollständiger Indusi/PZB eingerichtet.
Der Befehl sah dann zuletzt so aus:
Bef2: Sie dürfen vorbeifahren am Asig () des Bf X
Bef4: Sie fahren im Gegengleis von Bf X bis Bf Z
Bef6: Sie dürfen vom Gegengleis aus ohne Hauptsignal in km () der Abzw Y weiterfahren
Bef7: Sie müssen auf dem Gegengleis in Höhe des Esig () in km () des Bf Z halten
Bef9: Sie dürfen mit höchstens 70 km/h fahren von Bf X bis Bf Z, Grund: PZB nur 500Hz
In welchem Zeitraum wir uns jeweils bei Zusi befinden, und welches Regelwerk gerade Anwendung findet, ist nicht ganz eindeutig.
- Carsten Hölscher
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Also ganz früher gab es auch keinen 500er. Die wurden mal nachgerüstet, als ein Lokführer die Orientierung verloren hatte und ungebremst in einen Bahnhof einfuhr, vor dem er hätte halten müssen.
Die Ne1/2 und 70 km/h-Geschichten kamen dann später, ich glaub nach dem Hordorf-Unglück.
Carsten
Es gab eine Änderung - unabhängig vom GWB. Bei der Vereinheitlichung des Gegengleisfahrens DS/DV entfiel die 100km/h-Regel aus der Vorschrift und wurde stattdessen in die Fahrpläne eingearbeitet. Es gilt seitdem generell: vMax im Gegengleis steht im Fahrplan, egal wie man links rüber gekommen ist.Ganz früher war bei der Bundesbahn eine Fahrt im Gegengleis (was damals noch "falsches Gleis" hieß) generell auf 100 km/h begrenzt, das war so in der Fahrdienstvorschrift verankert. Eine Fahrt ohne PZB (damals noch "Indusi") war ebenfalls bis 100 km/h erlaubt, so dass im "falschen Gleis" und ohne "Indusi" eben diese 100 auch gefahren werden durften.
Die generelle Beschränkung auf 100 km/h fiel später weg, und wurde per Fahrplan geregelt. Schließlich hatte man zwischenzeitlich den "Gleiswechselbetrieb" und konnte vollständig signalisiert fahren. Wobei in den ersten Jahren des Gleiswechselbetriebs immer noch die generellen 100 km/h galten.
Die Ne1/2 und 70 km/h-Geschichten kamen dann später, ich glaub nach dem Hordorf-Unglück.
Carsten
Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Es gibt aber bis heute Strecken, auf denen gelten im Gegengleis die 100 km/h. Das ist immer ganz interessant, denn die 100 km/h sind nur auf der freien Strecke im Fahrplan zu finden. In den Bahnhöfen gilt die Geschwindigkeit des Regelgleises.
Vermutlich hat das einfach keiner mehr angepasst.
Viele Grüße
Lukas
Vermutlich hat das einfach keiner mehr angepasst.
Viele Grüße
Lukas
Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Bei Fahrt ins Gegengleis mit Befehl gilt auch heute noch die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Nur steht das für den Tf in keiner Vorschrift mehr, sondern ist eingearbeitet in den Buchfahrplan.lukmilei hat geschrieben: ↑19.05.2023 09:25:34 Es gibt aber bis heute Strecken, auf denen gelten im Gegengleis die 100 km/h. Das ist immer ganz interessant, denn die 100 km/h sind nur auf der freien Strecke im Fahrplan zu finden. In den Bahnhöfen gilt die Geschwindigkeit des Regelgleises.
Vermutlich hat das einfach keiner mehr angepasst.
- Achim Adams
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Das ist so nicht richtig: auch bei einer Gegengleisfahrt mit Befehl oder Zs 8 gilt die im Fahrplan angegebene Geschwindigkeit. Das können auch 160 km/h sein. Diese Fälle gibt es durchaus.
- Achim Adams
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Diese Strecke vielleicht. Es gibt auch Strecken die sind anders ausgerüstet und man darf laut Fahrplan schneller als 100 fahren.
- Carsten Hölscher
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Hast du mal ein Beispiel für so einen Fall?
Carsten
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Wenn am Ende des Gegengleises ein niedrig stehendes Hauptsignal oder ein Sperrsignal - und eben kein ausgewachsenes Hauptsignal - folgt, sind 100 km/h ins VzG aufzunehmen. Ferner können nicht angepasste Einschaltkontakte von Bahnübergängen hier limitierend wirken.Achim Adams hat geschrieben: ↑19.05.2023 13:20:42 Das ist so nicht richtig: auch bei einer Gegengleisfahrt mit Befehl oder Zs 8 gilt die im Fahrplan angegebene Geschwindigkeit. Das können auch 160 km/h sein. Diese Fälle gibt es durchaus.
- Achim Adams
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Im DV-Bereich gibts das haufenweise, zuletzt gehabt Abzw Zeithain - Elsterwerda. Da kommt man mit Zs 8 ins Gegengleis, Fahrplangeschwindigkeit beträgt 120 km/h.
- Carsten Hölscher
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Da ist dann aber eine Vollausrüstung Vsig und Hsig am Ende des Gegengleisfahrens nehm ich an?
Also keine Fälle, in denen früher per Vorschrift 100 km/h galten.
Carsten
Also keine Fälle, in denen früher per Vorschrift 100 km/h galten.
Carsten
Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Weshalb sollte bei richtiger Signalisierung (Vsig & Hsig) mehr als 100 km/h möglich sein,
bei einem niedrig stehendem Hauptsignal oder Sperrsignal mit Ne 2 aber nicht.
Bieten diese weniger Sicherheit oder was ist der Grund?
bei einem niedrig stehendem Hauptsignal oder Sperrsignal mit Ne 2 aber nicht.
Bieten diese weniger Sicherheit oder was ist der Grund?
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Das ist ja zum Beispiel beim ETCS-Stopmarker auch ein Faktor, der sich auf die Planungsrichtlinie ausgewirkt hat - "was passiert eigentlich, wenn das Ding unter 70 cm Neuschnee verschwindet?" Tiefhängende Anbringung ist deshalb nur noch sehr eingeschränkt möglich.
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- Achim Adams
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Re: Geschwindigkeit bei Fahrt im Gegengleis mit schriftlichem Befehl
Das ist im DV-Bereich oft so gemacht: Ausfahrt mit Zs 8, das nächste Esig kann nur Hp 0 + Zs 1, Evsig zeigt ständig Halt erwarten (Hl 10).
Im DS-Bereich ist das eher selten so projektiert, da wüsste ich jetzt auch kein Beispiel. Aber ich bin wegen Signalstörung ein paar mal mit Bef 2 + Bef 4 gefahren worden, zulässige Geschwindigkeit 160 km/h. Also die pauschale Aussage "mit Befehl nur 100" stimmt da nicht. Erst recht nicht wenn man DS und DV gleichberechtigt betrachtet.
Im DS-Bereich ist das eher selten so projektiert, da wüsste ich jetzt auch kein Beispiel. Aber ich bin wegen Signalstörung ein paar mal mit Bef 2 + Bef 4 gefahren worden, zulässige Geschwindigkeit 160 km/h. Also die pauschale Aussage "mit Befehl nur 100" stimmt da nicht. Erst recht nicht wenn man DS und DV gleichberechtigt betrachtet.