Merkhinweise im Stellwerk

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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ManuelNeuerFan1
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Merkhinweise im Stellwerk

#1 Beitrag von ManuelNeuerFan1 »

Hey guys

ich habe sowohl Zusi als auch StellwerkSim, kenne den Eisenbahnbetrieb also "von beiden Seiten".

Nun habe ich mich - weil es mich halt interessiert - weiter über Stellwerke schlau gemacht und bin nun auf Merkhinweise gestoßen.
Das sind kleine Magnete, die man in bestimmten Fällen auf dem Stelltisch anbringen muss, z.B.:
  • "X" - Gleis gesperrt
  • "RP" - Räumungsprüfung
  • stilisiertes El 6 - Oberleitung abgeschaltet
  • "LUE" - Lademaßüberschreitung (Lichtraumprofil benachbarter Gleise eingeschränkt)
  • "ARB" - Bauarbeiten
  • "<-->" - Gleiswechselbetrieb (nur 1 von 2 Streckengleisen befahrbar)
Und dann gibt es aber auch folgenden Merkhinweis:

"NLF" - Gegengleis nicht befahren ("nicht links fahren")

Ich weiß was NLF bedeutet und wie es angebracht wird, aber nicht wann es verwendet wird.

Kann jemand etwas dazu sagen was denkbare Use-Cases für den NLF Merkhinweis wären?

NLF wird in der Ril 408.0462 kurz erwähnt; mögliche Gründe/Anlässe für das Anbringen des Merkhinweises werden aber nicht oder nur schwammig benannt; zumindest in dem, was ich durch meine Recherchen gefunden habe.

MfG
@ManuelNeuerFan1
Zuletzt geändert von ManuelNeuerFan1 am 12.04.2023 23:10:03, insgesamt 2-mal geändert.
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fabian_mst
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Re: Sp Dr S60 - Merkhinweis "NLF"

#2 Beitrag von fabian_mst »

Bei Streckenbegehungen. Die Mitarbeiter laufen entlang/im Gegengleis und können Züge von vorne rechtzeitig kommen sehen. Deshalb fordern sie dann, Fahrten im Gegengleis auszuschließen, da sie hinten keine Augen haben.

Das selbe Prinzip wie als Fußgänger auf einer Straße ohne Fußwege, wo man auch auf der linken Seite gehen muss.

Jan
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Re: Sp Dr S60 - Merkhinweis "NLF"

#3 Beitrag von Jan »

fabian_mst hat geschrieben: 10.04.2023 16:38:56 Bei Streckenbegehungen. Die Mitarbeiter laufen entlang/im Gegengleis und können Züge von vorne rechtzeitig kommen sehen. Deshalb fordern sie dann, Fahrten im Gegengleis auszuschließen, da sie hinten keine Augen haben.
Andernortens (mindestens aus Großbritannien kenne ich es so) gibt es das dann sogar noch stellwerksseitig abgesichert: Entlang der Strecke verteilt stehen dann Schlüsselschalter, über die der Streckenläufer in Absprache mit dem Fahrdienstleiter das Einstellen von Fahrstraßen entgegen der Regelfahrtrichtung technisch unterbinden kann.

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Jens Strumberg
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Re: Sp Dr S60 - Merkhinweis "NLF"

#4 Beitrag von Jens Strumberg »

ManuelNeuerFan1 hat geschrieben: 10.04.2023 14:41:38
  • "X" - Gleis gesperrt
  • "RP" - Räumungsprüfung
  • stilisiertes El 6 - Oberleitung abgeschaltet
  • "LUE" - Lü-Fahrt im Gleis (Lichtraumprofil benachbarter Gleise eingeschränkt
  • "ARB" - Bauarbeiten
  • "<-->" - Gleiswechselbetrieb (nur 1 von 2 Streckengleisen befahrbar)
Und dann gibt es aber auch folgenden Merkhinweis:

"NLF" - Gegengleis nicht befahren ("nicht links fahren"
Deine Deutungen sind betrieblich und im Terminus leider nicht richtig.

Die Fahrdienstvorschrift ordnet einem Merkhinweis absichtlich eben keine direkte Bedeutung bei. Merkhinweise werden situationbezogen verwendet, und sollen den Bediener an einen Umstand erinnern. Das explizite Setzen der Merkhinweise wird in den einzelnen Richtlinien beschrieben, welche dann auf Richtlinie 408.0402 verweisen, die den nötigen Merkhinweis und den Ort des Anbringens oder Eingebens ausspuckt. Dieser Umstand wird stets mit einer oder mehreren Hilfssperren abgesichert, damit keine versehentliche Bedienhandlung gefährend werden kann. Die Art und der Ort der Hilfssperren ist in Richtlinie 408.0403 verortet.
So kann "RP" unter Anderem bedeuten, dass über Ra 10 oder Einfahrweiche rangiert wird, bei Gleiswechselbetrieb oder eingleisiger Strecke mit automatischem Erlaubniswechsel entgegen der eingestellten Erlaubnis gefahren wird, eine Einzelräumungsprüfung erforderlich ist, Räumungsprüfung auf Zeit oder Rückmelden eingeführt ist, und noch mehr. Ähnlich verhält es sich mit weiteren Merkhinweisen - nur "X" und "F" (El 6) lassen wenig Spielraum im Einsatz.
Die Liste lässt sich noch ergänzen mit "AP", "!", "BGL" und *. Dazu können örtlich Kombinationen oder Ausnahmen angeordnet sein, die anstelle eines nicht vorhandenen Merkhinweises gesetzt werden.
Zusammen mit den Nachweisen in den zu führdenen Unterlagen wird der Zustand dann so rund, dass immer der Grund des Merkhinweises ersichtlich ist.

Viele Grüße,
Jens
Zuletzt geändert von Jens Strumberg am 10.04.2023 21:30:23, insgesamt 1-mal geändert.

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ManuelNeuerFan1
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Re: Merkhinweise im Stellwerk

#5 Beitrag von ManuelNeuerFan1 »

Meine Auflistung hat das Ganze ja auch stark vereinfacht dargestellt. Natürlich braucht man noch die Hilfssperren etc., deren Anbringung sich wiederum zwischen den Stellwerksbauformen unterscheidet.

Habe die Überschrift des Threads geändert, da die anderen Merkhinweise (ursprünglich ging es nur um NLF) auch interessant sind.

Was ist denn der Unterschied zwischen Räumungsprüfung (RP) und Abschnittsprüfung (AP)? Wie würdet ihr das einem Laien erklären?
Bin auch verwundert, dass der RP-Marker (auf den wenigen Bildern, die ich gefunden habe) meist einen roten Rand hat, der AP-Marker aber nicht.
Egal wie neu du bist, Manuel ist Neuer.

Ich tanze, also bin ich.

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nobbse
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Re: Merkhinweise im Stellwerk

#6 Beitrag von nobbse »

Hallo ManuelNeuerFan,
Deine Antwort lässt mich vermuten, dass Du Jens Erklärung nicht so ganz richtig verstanden hast.
Das Anbringen von Merkschildern und Hilfssperren sind keine betrieblichen Handlungen. Mit dem bloßen Anbringen derselben ist noch lange nicht z.B. ein Gleis gesperrt. Das ist ein Hilfsmittel um die vorangegangene betriebliche Handlung zu visualisieren, und um sie immer wieder ins Gedächtnis zu rufen, und um natürlich Fehlhandlungen zu verhindern.

Deine Frage zu RP – AP
Die Räumungsprüfung(RP) betrifft die freie Strecke. Da brauchst Du als Fdl immer eine weitere Person die Dir entweder den Zug zurückmeldet, eine Zugschluss- oder eine Vollständigkeitsmeldung abgibt.
Eine Abschnittsprüfung im Bahnhof kannst Du ggf. selbst durch Augenschein vornehmen. Das war auf Stellwerken ohne Gleisfreimeldeanlage das tägliche „Brot und Butter-Geschäft“.

Gruß Norbert

F. Lehmann
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Re: Merkhinweise im Stellwerk

#7 Beitrag von F. Lehmann »

nobbse hat geschrieben: 13.04.2023 05:13:37 Die Räumungsprüfung(RP) betrifft die freie Strecke. Da brauchst Du als Fdl immer eine weitere Person die Dir entweder den Zug zurückmeldet, eine Zugschluss- oder eine Vollständigkeitsmeldung abgibt.
Auch nicht ganz richtig. Im "normalen" althergebrachten Setting, wo auf jedem Bf ein Fdl sitzt, ist das so.
Habe ich als Fdl vor Ort aber eine ferngestellte oder -gesteuerte Betriebsstelle, oder bin für den Streckenblock der ablaufenden und zulaufenden Strecke zuständig, kann es durchaus vorkommen, dass ich vollkommen alleine, ohne Zutun eines Anderen, eine Räumungsprüfung durchführe.



Um die Verwirrung noch komplett zu machen (hat jetzt nix mit Merkhinweisen zu tun):
Es gibt auch noch die Fahrwegprüfung. Da kommen gerade zu Beginn die Azubis durcheinander: Abschnittsprüfung, Fahrwegprüfung, Räumungsprüfung. Hä was?
Oder noch so eine Perle unseres Regelwerks: wir kennen die Begriffe Haltestelle, Haltepunkt und Halteplatz.

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